Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Wasserstraße:
Das WSA Ems-Nordsee wird den Elisabethfehn-Kanal für die Dauer der Maßnahme für die Schifffahrt sperren.
Brücke und Zufahrt:
Für die Brücke und die Zufahrt muss der AN eine Vollsperrung beim Landkreis Cloppenburg gebührenfrei beantragen. Es muss eine Umleitung ausgewiesen werden. Der AN ist verantwortlich für die Kontrolle der Umleitungsstrecke und der Beschilderung.
Abläuf der Arbeiten
Die Vorlandplatten müssen abgebrochen und wiederhergestellt werden.
Der Holzbelag der beweglichen Brückenplatte muss ersetzt werden.
Das Stahlgeländer muss durch ein weiß beschichtetes Aluminiumgeländer ersetzt werden.
Der Korrosionsschutz muss ausgebessert werden.
Zwei Diagonalen der Stahlkonstruktion müssen ausgetauscht werden.
Die Reihenfolge der Arbeiten obliegt dem AN.
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
t)
Geforderte Sicherheiten
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Dezernat G20
- Nachprüfungsstelle -
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Telefax: 0228/7090-9010
gdws@wsv.bund.de; Dez-G20@wsv.bund.de