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Ausschreibungsdetails

Ökologische Auswirkungen gentechnisch veränderter Mikroorganismen im Testsystem (GVM-Testsysteme)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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06.07.2026

09.09.2026 12:00

3526841500-Ju

Bundesamt für Naturschutz

06.07.2026 22:20

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer:Konstantinstraße 110
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn
E-Mail: Ref-Z4@bfn.de
Internet-Adresse: http://www.bfn.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

3526841500-Ju

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

09.09.2026 - 12:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

13.10.2026

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=873689

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

09.09.2026 - 12:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Die rasante Entwicklung und Anwendung neuer Gentechniken im Zusammenspiel mit einer zunehmenden Automatisierung, Digitalisierung und künstlicher Intelligenz verändern die Möglichkeiten, gentechnische Organismen herzustellen. Zunehmend werden gentechnische Methoden nicht nur für Nutzpflanzen, sondern auch für die Anwendung in Mikroorganismen wie Algen, Bakterien und Viren eingesetzt. Die Bandbreite möglicher Einsatzgebiete von gentechnisch veränderten Mikroorganismen (GVM) ist groß und reicht von der Bioremediation kontaminierter Böden und Gewässer über die Immunisierung von Nutzpflanzen gegen Schadinsekten und Krankheitserreger bis hin zu Verbesserung der Bodenqualität im Landwirtschaftsbereich mit Hilfe von Stickstoffixierung oder Nährstoffaufschluss. Die Breite der Anwendungsbereiche stellt die Risikobewertung vor große Herausforderungen.
Das aktuelle Forschungsvorhaben analysiert, welche Optionen zum Test von GVM vor einer Zulassung zur Verfügung stehen und fasst diese Analyse in ein Testkonzept zusammen. Dabei sind besonders Mikro- und Mesokosmenstudien zu betrachten und welche relevanten Endpunkte mit solchen Systemen erhoben werden können.
Die Analyse ist dabei auf die für Natur und Umwelt relevanten Schutzgüter fokussiert. Neben eine Analyse der Literatur und konzeptionellen Arbeiten beinhaltet das Vorhaben auch eigene Mikro- oder Mesokosmenversuche.

c)
Ort der Leistungserbringung

Bonn

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Die Gesamtleistung bildet ein Los.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Die Gesamtleistung ist bis zum 30.06.06.2029 zu erbringen.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

ABFE BMU (Stand: März 2018); VOL/B

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlage "04 Zuschlagskriterien"

14.
Sonstige Angaben

Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.

Eignungskriterien



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