Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Umfang der Leistung:
- 8.400 m² Asphalt fräsen Asphaltdeckschicht Frästiefe über 2,5 bis 4,5 cm,
- 15.100 m² Asphalt fräsen Deck- und Binderschicht Frästiefe über 8 bis 10 cm,
- 15.050 m² Asphaltbinderschicht aus AC 16 B S herstellen Einbaudicke 6,5 cm,
- 8.360 m² Asphaltbinderschicht aus AC 16 B S herstellen Einbaudicke 7,5 cm,
- 23.350 m² Asphaltdeckschicht aus AC 8 D S herstellen Einbaudicke 3,5 cm,
- sowie Baustelleneinrichtung/Hilfsleistungen, Beweissicherung, Umleitungen, Verkehrssicherungen, Erarbeiten, Markierungsarbeiten und Straßenausstattung
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
niedrigster Preis
s)
Öffnung der Angebote
t)
Geforderte Sicherheiten
Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B): Nach erfolgter Abnahme ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Es umfasst folgende Angaben:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
- Angabe zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung;
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Angabe zur Eintragung in das Handelsregister, in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handelskammer;
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
- Angabe zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Es sind die letzten drei Geschäftsjahre zugrunde zu legen, für die entsprechende Jahresabschlüsse beim Unternehmen vorliegen);
- Erklärung, dass in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden;
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen:
- 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens Angabe von Ansprechpartner mit Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum.
Ist nach Abschluss der Wertung der Angebote eine Bietergemeinschaft Bestbieter, ist die o.g. Anzahl der Referenzen von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für die Nachunternehmen einzureichen, wenn diese nicht präqualifiziert sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bestbieter die Nummer der Eintragung im o.g. Präqualifikationsverzeichnis der Nachunternehmen anzugeben.
Sofern die Fräsarbeiten und/oder die Herstellung der Asphaltbinderschichten und/oder Asphaltdeckschichten des Titels 06 „Asphaltarbeiten“ ganz oder teilweise durch Nachunternehmen ausgeführt werden, sind auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter für diese Nachunternehmen, wenn diese nicht präqualifiziert sind, außerdem folgende Unterlagen vorzulegen:
- 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen dieser Nachunternehmen der letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens Angabe von Ansprechpartner mit Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum.
y) Sonstige Angaben
1. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1.1 Vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot die folgende Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen einzureichen:
- Eigenerklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnormen).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist diese auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter auch für die Nachunternehmen einzureichen.
Die Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen liegt den Vergabeunterlagen bei und kann vorab eingesehen werden unter dem Link: https://www.landkreis-stendal.de/de/eigenerklaerung-zur-beachtung-der-ilo-kernarbeitsnorm.html
1.2. Vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot die folgenden Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) einzureichen:
- Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA,
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA auch für die Nachunternehmen einzureichen.
Die Eigenerklärungen nach dem TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen bei und können vorab eingesehen werden unter dem Link: https://www.landkreis-stendal.de/de/eigenerklaerungen-tariftreue-vergabegesetz.html
(Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz: https://www.landkreis-stendal.de/de/datei/anzeigen/id/1278564,1037/eigenerklaerung_zum_nachunternehmereinsatz.pdf; Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit: https://www.landkreis-stendal.de/de/datei/anzeigen/id/1278565,1037/eigenerklaerung_zu_tariftreue_mindeststundenentgelt_und_entgeltgleichheit.pdf)
Für die ausgeschriebene Leistung ist folgender Tarifbereich/Branche im Sinne der Tariftreue maßgeblich: Baugewerbe. Die maßgeblichen Tarifverträge gemäß § 11 Abs. 1 TVergG LSA ergeben sich aus dem als Anlage zur Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA den Vergabeunterlagen beigefügten Tarifdatenblatt für den/die Tarifbereich/Branche Baugewerbe. Dieses Tarifdatenblatt (Stand: 09.04.2026) kann vorab eingesehen werden unter dem Link: https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/A_B_C/Baugewerbe/Datenblatt_Baugewerbe_260409_bf.pdf
Laut Tarifdatenblatt sind folgende Tarifverträge einschlägig:
- Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Lohn/Ost) vom 14.06.2024, gültig ab 01.04.2024, erstmals kündbar zum 31.03.2027; einsehbar unter: https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/A_B_C/Baugewerbe/V14001_TV_Lohn_Ost_Baugewerbe_240614_Auszug.pdf
- Tarifvertrag vom 25.06.2025 zur Änderung des Tarifvertrags zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Lohn/Ost) vom 14.06.2024, gültig ab 01.07.2025; einsehbar unter: https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/A_B_C/Baugewerbe/250625_TV_L%C3%B6hne_und_Ausbildung_Ost_Baugewerbe_Auszug.pdf
- Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Gehalt/Ost) vom 14.06.2024, kündbar erstmals zum 31.03.2027; einsehbar unter: https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/A_B_C/Baugewerbe/V_14001_TV_Gehalt_Ost_Baugewerbe_240614_Auszug.pdf
- Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 28.09.2018 in der Fassung vom 05.11.2021 und 10.11.2022; einsehbar unter: https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/A_B_C/Baugewerbe/V14001-108-BRTV-Baugewerbe-180928_Auszug.pdf
- Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere im Baugewerbe vom 04.07.2002 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 29.07.2005, 20.08.2007, 17.12.2012 und 05.06.2014; einsehbar unter: https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/A_B_C/Baugewerbe/V14002-34-RTV_Angestellte_Polierer-Baugewerbe-020704_Auszug.pdf
Der Vergabemindestlohn (Stand: 04.03.2026) gemäß § 11 Abs. 3 TVergG LSA ist einsehbar unter: https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dokumente_evergabe/Handlungsanleitungen/VergSpez_ML/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf
Bei der Ausführung der Leistung sind tarifvertragliche Änderungen während der Ausführungslaufzeit zu berücksichtigen.
2. Hinweise:
2.1 Alle unter w) und y) 1.1 und 1.2 genannten auf gesondertes Verlangen einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die Frist zur Einreichung wird gemäß § 8 Abs. 3 TVergG LSA sieben Kalendertage betragen.
2.2 Der Auftraggeber behält sich vor, parallel zum Bestbieter auch die nachrangigen Bieter (Platz Nr. 2, 3) zur Einreichung der unter w) und y) 1.1 und 1.2 genannten auf gesondertes Verlangen einzureichenden Unterlagen aufzufordern.
2.3 Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet, für den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu tätigen. Unter einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) behält sich der Auftraggeber vor, die Abfrage beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 2 WRegG zu tätigen.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
3. Vergabekammer,
Ernst-Kamieth-Straße 2,
06112 Halle (Saale)