Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Wirtschaftsförderungs- und Gründerzentrum BIC Altmark GmbH
Straße, Hausnummer:Arneburger Straße 24
Postleitzahl (PLZ):39576
Ort:Stendal
Telefon:+49 15561 454019
E-Mail: info@bic-altmark.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
egoWissen 2/2026
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
19.08.2026 - 08:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.08.2026
c)
Sprache
deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=873138
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=873138
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
19.08.2026 - 08:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Ausschreibung zur Durchführung von drei Vorgründungsqualifizierungskursen im Rahmen der Richtlinie ego.-Wissen des Landes Sachsen-Anhalt
c)
Ort der Leistungserbringung
Altmarkkreis Stendal
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn Leistungszeitzeitraum: Vorgründungsqualifizierungskurs voraussichtlich 36. KW 2026
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die Regelungen im Mustervertrag.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Ausschlussgründen
Gemäß § 8 Abs. 1 TVergG LSA wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, durch den Auftraggeber elektronisch in Textform über die Vergabeplattform aufgefordert, gemäß § 8 Abs. 2 TVergG LSA die geforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen dem Auftraggeber vorzulegen.
a) Bewerbererklärung
b) Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
c) Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindeststundenentgelt
d) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
(z.B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder sonstige vergleichbare Nachweise)
e) aktuelle Referenzliste vergleichbarer Leistungen mit Kontaktdaten des Auftraggebers
f) Gewerbeanmeldung/-ummeldung oder Steuernummer
g) Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtdeckung
Gemäß § 8 Abs. 1 TVergG LSA wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, durch den Auftraggeber elektronisch in Textform über die Vergabeplattform aufgefordert, gemäß § 8 Abs. 2 TVergG LSA die geforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen dem Auftraggeber vorzulegen.
a) Bewerbererklärung
b) Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei)
c) Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindeststundenentgelt
d) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
(z.B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder sonstige vergleichbare Nachweise)
e) aktuelle Referenzliste vergleichbarer Leistungen mit Kontaktdaten des Auftraggebers
f) Gewerbeanmeldung/-ummeldung oder Steuernummer
g) Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtdeckung
12.
Zuschlagskriterien
Lehrkonzept 40 %
Erfahrung des Projektleiters 20 %
Preis 40 %
Erfahrung des Projektleiters 20 %
Preis 40 %
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
keine Vorgabe einer Rechtsform, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
14.
Sonstige Angaben
1.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
Eventuelle Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 11.08.2026 über die eVergabeplattform zu übermitteln. Darüber hinaus gehende Anfragen werden nicht berücksichtigt.
2.
Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA
Gemäß § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch über die eVergabeplattform, innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist, an den Auftraggeber zu übermitteln. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 TVergG LSA mindestens drei Kalendertage betragen und darf zehn Kalendertage nicht überschreiten. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA
Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe in Textform zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die Übertragung der Verpflichtung sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die angegebene Anschrift des Auftraggebers zu übermitteln
3.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG i. V. m. § 19 MiLoG) beim Bundeskartellamt vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.
4.
Information gemäß § 19 TVergG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird elektronisch (in Textform), spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss, abgegeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber elektronisch rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.
15. Datenschutzklausel:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhalten soll, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 19 TVergG LSA über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, sieben Kalendertage vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
Eventuelle Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 11.08.2026 über die eVergabeplattform zu übermitteln. Darüber hinaus gehende Anfragen werden nicht berücksichtigt.
2.
Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA
Gemäß § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch über die eVergabeplattform, innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist, an den Auftraggeber zu übermitteln. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 TVergG LSA mindestens drei Kalendertage betragen und darf zehn Kalendertage nicht überschreiten. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA
Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe in Textform zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die Übertragung der Verpflichtung sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die angegebene Anschrift des Auftraggebers zu übermitteln
3.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG i. V. m. § 19 MiLoG) beim Bundeskartellamt vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.
4.
Information gemäß § 19 TVergG LSA:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird elektronisch (in Textform), spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss, abgegeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber elektronisch rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig.
15. Datenschutzklausel:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhalten soll, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 19 TVergG LSA über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, sieben Kalendertage vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
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