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Ausschreibungsdetails

FE 69.0021/2025 - "Erweiterung der Methodik zur Resilienzbewertung für die Verkehrsträger Wasserstraße und Schiene und die Erarbeitung von intermodalen Reslienzmaßnahmen"

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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01.07.2026

12.08.2026 06:00

Z2p-FE 69.0021/2025

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

01.07.2026 14:18

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
Internet-Adresse: http://www.bast.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

Z2p-FE 69.0021/2025

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

12.08.2026 - 06:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.10.2026

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=872503

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

12.08.2026 - 06:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Die zunehmende Zahl disruptiver Ereignisse, wie z. B. die Hochwasserkatastrophe 2021, sowie die aktuelle sicherheitspolitische Lage erhöhen die Anforderungen an die Verfüg-barkeit und Sicherheit der Ingenieurbauwerke der Verkehrsinfrastruktur. In vergangenen Forschungsvorhaben wurde eine Methodik zur Resilienzbewertung von Verkehrsinfra-strukturen entwickelt, die für Demonstrationszwecke anschließend in eine Webapplikati-on ( https://www.bast.de/DE/Themen/Infrastruktur/HF_5/Massnahmen/Resilienz/Resilienz.html ) überführt wurde. Die Methodik zur Resilienzbewertung von Ingenieurbauwerken ist verkehrsträgerübergreifend konzipiert, die Webapplikation ist bislang jedoch ausschließ-lich für den Verkehrsträger Straße entwickelt.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die bestehende Methodik zur Resilienzbewertung von Ingenieurbauwerken der Verkehrsinfrastruktur sowie die zugehörige Webapplikation methodisch, inhaltlich und funktional auf Ingenieurbauwerke der Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu übertragen und weiterzuentwickeln. Der Nutzen des Vorhabens be-steht darin, dass eine einheitliche Resilienzbewertung von Ingenieurbauwerken unter-schiedlicher Verkehrsträger geschaffen wird.

b)
CPV-Codes

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)

c)
Ort der Leistungserbringung

51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von F+E-Projekten im ingenieur-wissenschaftlichen Bereich nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten drei Jahren.
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Resilienzforschung nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten drei Jahren.
Kenntnisse und Erfahrungen in der Bewertung Resilienzmaßnahmen von Verkehrsinfrastruktur nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten drei Jahren.
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

12.
Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Gesamtschuldnerisch haftend

14.
Sonstige Angaben

Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.


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