Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer:Konstantinstraße 110
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn
E-Mail: Ref-Z4@bfn.de
Internet-Adresse: http://www.bfn.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
3526831100 - Fe
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
23.09.2026 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.11.2026
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=872360
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=872360
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
23.09.2026 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das Projekt unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS 2030) sowie aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz. Es steht mit weiteren Aktivitäten des Bundes im Sinne des Prozessschutzes in unmittelbarem Zusammenhang und wird deren Umsetzung unterstützen. Trotz Implementierung von Wildniszielen auf nationaler und Länderebene, der Einrichtung von Förderinstrumenten und einem starken Zusammenschluss verschiedener Non-Governmental Organizations zum Thema konnten die Wildniszielsetzungen des Bundes bislang nicht erreicht werden. Die Ergebnisse der aktuellen Naturbewusstseinsstudie zeichnen grundsätzlich einen positiven Blick der allgemeinen Bevölkerung auf das Thema Wildnis. Die Praxis zeigt jedoch, dass sich u.a. bei der Einrichtung von Wildnisgebieten Interessekonflikte mit umgebenden Landnutzenden und Anwohner*innen ergeben. Ziel des Vorhabens ist der Abbau von Hemmnissen bei der Erreichung der Wildnisziele des Bundes.
Hierzu sollen Befürchtungen und Vorbehalte analysiert, gesellschaftliche Akzeptanz gefördert, praxisorientierte Lösungen für Flächeneigentümer*innen (Kommunen, Kirchen u. a.) entwickelt werden.
Konkrete Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Hierzu sollen Befürchtungen und Vorbehalte analysiert, gesellschaftliche Akzeptanz gefördert, praxisorientierte Lösungen für Flächeneigentümer*innen (Kommunen, Kirchen u. a.) entwickelt werden.
Konkrete Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
c)
Ort der Leistungserbringung
Bonn
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Gesamtleistung ist bis zum 31.03.2029 zu erbringen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
ABFE BMU (Stand: März 2018); VOL/B
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
siehe Vergabeunterlage "03 Eignungskriterien"
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlage "04 Zuschlagskriterien"
14.
Sonstige Angaben
Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.
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