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Ausschreibungsdetails

Literaturrecherche und Datenanalyse zu gesundheitlichen Auswirkungen körperlicher Belastung in der Schwangerschaft am Arbeits- und Ausbildungsplatz

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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30.06.2026

04.08.2026 10:00

BAFzA_2026_016

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

30.06.2026 13:13

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Straße, Hausnummer:An den Gelenkbogenhallen 2-6
Postleitzahl (PLZ):50679
Ort:Köln
Telefon:+49 221 36734598
Telefax:+49 221 36734949
Internet-Adresse: https://www.bafza.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

BAFzA_2026_016

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

04.08.2026 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.09.2026

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=872045

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

04.08.2026 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Ziel des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist es, eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine schwangere oder stillende Frau und ihr (ungeborenes) Kind einerseits und der selbstbestimmten Entscheidung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit andererseits sicherzustellen. Es sollen die Rechte der Frauen gestärkt werden, dem Beruf, der Ausbildung bzw. dem Studium während Schwangerschaft und Stillzeit ohne Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und der ihres Kindes weiter nachzugehen.
Um die Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Vorgaben zu erleichtern, wurde der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) als Gremium unabhängiger Expertinnen und Experten beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eingerichtet. Die Geschäftsführung des AfMu liegt laut § 30 Absatz 6 MuSchG beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
Der AfMu erarbeitet Regeln und Empfehlungen, die Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen bieten und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung und Erleichterung des Gesetzesvollzugs.
In Bezug auf körperliche Belastung und negative gesundheitliche Auswirkungen auf die Schwangere und ungeborenes Kind fehlt es allgemein an einer klaren Evidenz. In der Praxis besteht daher häufig Unsicherheit bei Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen ebenso wie den schwangeren Beschäftigten. Um vorschnellen Beschäftigungsverboten bzw. einer Beschäftigung der Schwangeren mit gefährlichen Tätigkeiten entgegenzuwirken, benötigt der AfMu Klarheit über den aktuellen Forschungsstand. Dieser soll daher für Deutschland und vergleichbare Länder professionell erfasst und ausgewertet werden.
Es wird eine Literaturrecherche und Datenanalyse zu Auswirkungen körperlicher Belastung auf die Gesundheit Schwangerer und ihrer ungeborenen Kinder in Beruf, Ausbildung und Studium ausgeschrieben. Berücksichtigt werden sollen Forschungsarbeiten, die insbesondere die in § 11 Absatz 3 und 5 MuSchG Einwirkungen und Arbeitsbedingungen behandeln:
- ionisierende und nicht ionisierende Strahlungen,
- Erschütterungen, Vibrationen und Lärm,
- Hitze, Kälte und Nässe,
- Lasten von Hand heben, halten, bewegen oder befördern,
- nach Ablauf des fünften Schwangerschaftsmonats überwiegend bewegungsarmes, ständiges Stehen,
- Zwangshaltungen, wie erhebliches Strecken, Beugen, dauerndes Hocken, sich gebückt Halten,
- Tragen von Schutzausrüstung, wenn das Tragen eine Belastung darstellt,
- Tätigkeiten mit Erhöhung des Drucks im Bauchraum.
Um eine breitere Basis aussagekräftiger Daten zu Gefährdungen Schwangerer und ihrer ungeborenen Kinder durch körperliche Belastung und physikalische/mechanische Einwirkungen zu nutzen, sollen die zu dieser Thematik veröffentlichten Daten aus Ländern mit ähnlicher Alters- und Bevölkerungsstruktur recherchiert und analysiert werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

c)
Ort der Leistungserbringung

Köln, deutschlandweit

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Alle mit den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit dem Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, wird die öffentliche Auftraggeberin unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung entscheiden, ob sie deren Nachforderung im Rahmen der § 41 Abs. 2 und Abs. 3 UVgO verlangt. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können somit zum Ausschluss führen.
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu Punkten 9.1 a) und 9.2 a), d) bis f) werden nicht nachgefordert und führen daher zwingend zum Ausschluss von der Bewertung der Angebote, wenn diese nicht eingereicht werden.
Für die Einreichung der geforderten Unterlagen ist die Anlage „Vordruck Eigenerklärungen und Nachweise“ zu verwenden. Die Angaben zu den Punkten 9.2 a), d) bis f) dienen der Bewertung der Eignung. Bei der Bewertung werden nur Referenzen und Qualifikationen berücksichtigt, deren Angaben vollständig sind. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben und Erklärungen zu diesen Punkten werden nicht nachgefordert. Der Bieter/Die Bieterin hat dafür Sorge zu tragen, dass die Eintragungen vollständig und korrekt erfolgen. Etwaige Eintragungsfehler gehen zu Lasten des Bieters/der Bieterin. Die Bewertung der Eignung der Bieter/Bieterinnen erfolgt im Einzelnen anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“ genannten Kriterien.
9.1 Vorstellung des Bieters/der Bieterin und Allgemeine Informationen sowie vertragliche Zusicherungen
a. Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution/der sich bewerbenden Person
b. Nennung der verantwortlichen Person(en) (bezogen auf das Unternehmen/die Institution)
c. Eigenerklärungen nach § 31 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB analog. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/ die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_31“ ist hierfür zu nutzen.
d. Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
e. Zusicherung, dass das Tariftreueversprechen und die Vorgaben des § 3 ff. des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) eingehalten werden.
f. Erklärung zur Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
g. Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
h. Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz
i. Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
9.2 Eignungskriterien gem. des Bewertungsrasters Eignung
a. Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b. Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
c. Erklärung zu Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmern (falls zutreffend)
d. Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten drei Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber/Auftraggeberinnen
e. Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation, insbesondere der relevanten Bildungs- und Berufsqualifikation, der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
f. Nachweis über Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden der Literaturrecherche und Datenanalyse

12.
Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird gemäß § 43 Abs. 1 UVgO auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirt-schaftlichste Angebot erteilt.
Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend.
Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung.

14.
Sonstige Angaben

a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt 4. a) genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 28.07.2026, 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabeplattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Angebote möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format mit einer Dateigröße von maximal 12 MB) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter/die Bieterin kann um Ausschluss führen.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 46 UVgO.


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