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Ausschreibungsdetails

LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung in den Siedlungsbereichen der Solestadt Bad Dürrenberg

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29.06.2026

27.07.2026 08:59

2026-31-SB-GS

Sachsen-Anhalt: Bad Dürrenberg

29.06.2026 12:10

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name:Solestadt Bad Dürrenberg
Straße, Hausnummer:Hauptstraße 27
Postleitzahl (PLZ):06231
Ort:Bad Dürrenberg
Telefon:+49 3462 9987035

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 2026-31-SB-GS

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

06231 Bad Dürrenberg

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Kurzbeschreibung:
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die vollständige Umrüstung der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage im ausgeschriebenen Bereich auf energieeffiziente LED-Technik einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der neuen LED-Leuchten bzw. LED-Umrüstsätze, der Ausbau und die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung der demontierten Komponenten sowie sämtliche erforderlichen Anpassungs- und Anschlussarbeiten.
Die Arbeiten sind abschnittsweise auszuführen. Ein begonnener Straßenzug ist grundsätzlich vollständig fertigzustellen, einschließlich aller zugehörigen Montage-, Anschluss-, Prüf- und Wiederherstellungsarbeiten, bevor mit den Arbeiten in einem weiteren Straßenzug begonnen wird.
Abweichungen hiervon sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Ziel dieser Regelung ist es, die Beeinträchtigungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer auf das erforderliche Maß zu beschränken sowie einen geordneten und zügigen Bauablauf sicherzustellen.
Etwaige Mehrkosten, die sich aus dieser Bauablaufvorgabe ergeben, sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
Sämtliche Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, DIN- und EN-Normen, der VDE-Bestimmungen sowie der Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers auszuführen.
Der Auftragnehmer hat alle für eine vollständige und funktionsfähige Anlage erforderlichen Lieferungen und Leistungen zu erbringen, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind, jedoch zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten notwendig werden.
Nach Abschluss der Arbeiten sind die Anlagen zu prüfen, in Betrieb zu nehmen und die entsprechenden Prüf- und Bestandsunterlagen dem Auftraggeber vollständig zu übergeben.
Die Einweisung des Auftraggebers bzw. des Betriebspersonals ist Bestandteil der Leistung.
Während der Ausführung der Arbeiten ist die Verkehrssicherung gemäß den geltenden Vorschriften sicherzustellen. Einschränkungen des Verkehrs sind auf das notwendige Maß zu beschränken und mit den zuständigen Stellen abzustimmen.
Die Kosten für die Baustelleneinrichtung und- räumung, sämtliche zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Verkehrsführungsmaßnahmen einschließlich Absperrungen, halbseitiger Sperrungen, Wanderbaustellen, Sicherungsmaßnahmen sowie die Einrichtung und Unterhaltung der Verkehrssicherung sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
Ebenso sind die Kosten für das Einholen, Vorhalten und Umsetzen aller erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen, Genehmigungen und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle hieraus entstehenden Kosten, Nebenleistungen und Aufwendungen sind in die angebotenen Einheitspreise einzurechnen, auch wenn sie in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses nicht gesondert aufgeführt sind.
Die Angaben zu den vorhandenen Mastzopfdurchmessern dienen lediglich der Orientierung. Der Auftragnehmer hat die örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich zu prüfen. Die Lieferung und Montage aller zur Anpassung an die vorhandenen Mastzöpfe erforderlichen Befestigungs- und Adapterelemente ist Bestandteil der Einheitspreise und wird nicht gesondert vergütet.
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Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Nebenangebote sind zugelassen
Mindestanforderungen an Nebenangebote:
1.
Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
2.
Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.
3.
Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen
4.
Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.
5.
Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.
6.
Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.
7.
Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).
8.
Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen.
9.
Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt.
Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen.
Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt.
Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
21.09.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
27.11.2026

j)
Nebenangebote

zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
27.07.2026 - 08:59 Uhr
Ablauf der Bindefrist
26.08.2026

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien

Das Zuschlagskriterium für die Wertung der Angebote ist der Preis mit einer Gewichtung von 100 %.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

s)
Öffnung der Angebote

27.07.2026 - 09:00 Uhr
Ort der Eröffnung
Rathaus Solestadt Bad Dürrenberg
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Die Öffnung der Angebote findet gemäß § 14 VOB/A statt.
Sind nur elektronische Angebote zugelassen, wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt, vgl. § 14 (1) Satz 1 VOB/A. Demnach sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.

t)
Geforderte Sicherheiten

Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt 0,2 % der Auftragssumme, begrenzt auf 5 % der Auftragssumme.
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Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

Die Leistung ist vom Bieter vorzufinanzieren, Vorauszahlungen seitens des Auftraggebers sind nicht vorgesehen.
Abschlagszahlungen sind nach Fertigstellung einer Leistung bzw. Teilleistung möglich. Dazu hat der Auftragnehmer eine ordnungsgemäße Rechnung, nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, über die erbrachte Leistung oder Teilleistung einzureichen.

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
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Die Beurteilung geeigneter Unternehmen erfolgt nach § 6a VOB/A. Danach sind Unternehmen geeignet, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt entsprechend an Unternehmen, die nicht in Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbeschränkung (GWB) ausgeschlossen werden. Gemäß § 6a (1) Satz 2 VOB/A werden Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 6f EU (1) und (2) VOB/A hierbei berücksichtigt.
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Mit dem Angebot einzureichen sind folgende Unterlagen:
1.
Angabe PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder FB 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche EU Eigenerklärung
2.
Formblatt 1_Eigenerklaerung-Tariftreue-Mindeststundenentgelt_Stand 01.01.2026 (das Tarifdatenblatt sowie die einschlägigen zu beachtenden Tarifverträge sind Bestandteil der Vergabeunterlagen)
3.
Formblatt 2_Eigenerklärung Nachunternehmer_18.11.2025
4.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022
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In die engere Wahl kommen Angebote, die gemäß den Zuschlagskriterien, für einen Zuschlag in Betracht kommen (§ 8 TVergG-LSA Bestbieterprinzip).
Der Bieter dessen Angebot für einen Zuschlag in Betracht kommt hat gem. § 6a VOB/A zum Nachweis seiner Befähigung der Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, zum Nachweis seiner Fachkunde, seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen:
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (z. B. Handelsregisterauszug),
2.
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Handwerkskarte),
3.
Gewerbeanmeldung
4.
Nachweise zur Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarem gesetzlich geregeltem Verfahren oder die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzverfahrens (sofern zutreffend),
5.
Nachweise darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (sofern zutreffend),
6.
rechtskräftiger Insolvenzplan (falls in Insolvenz)
7.
AKTUELLE Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
8.
AKTUELLE Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
9.
AKTUELLE qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen
10.
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (sofern zutreffend)
11.
GÜLTIGE Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG (Bauabzugsteuer)
12.
Die Angabe von mindestens 3 Referenzen für die gebrauchsfertige Installation oder Reparatur oder Wartung von Straßenbeleuchtungseinheiten der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mindestens mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
13.
die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
14.
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019) (sofern zutreffend)
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Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter, werden an den/ die Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind gestellt.
Die Einreichung der geforderten Nachweise erfolgt in elektronischer Form über das Dienstprogramm der eVergabe (AnaWeb) oder per E-Mail, dazu sind die Bestimmungen in der Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen zu beachten.
Für die Nachreichung von Unterlagen ist nach Aufforderung eine Frist von SECHS KALENDERTAGEN vorgesehen (Änderungen vorbehalten).
Die Vergabestelle behält sich vor, parallel zum Bestbieter auch den Zweitplatzierten Bieter zur Vorlage der Erklärungen und Nachweise aufzufordern.
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Bitte prüfen Sie Gültigkeit der auf gesondertes Verlangen einzureichenden Unterlagen und erneuern Sie diese gegebenenfalls.
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Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten oder nicht mehr gültig sind.
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Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG).
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind, zusätzlich, mit dem Angebot einzureichen:
1.
das Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB)
2.
das bepreiste Leistungsverzeichnis / Angebot
3.
die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund
4.
Erklärung der Bieter u./ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
5.
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Formblatt 233 VHB Stand 2017 sofern zutreffend
---
Die Vergabestelle behält sich vor folgende Unterlagen/ Nachweise zusätzlich auf gesondertes Verlangen abzufordern:
1.
Nachweis einer AKTUELL bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssumme
2.
die Urkalkulation
3.
Angaben zur technischen Ausstattung (Geräteliste)
4.
die Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Nachprüfungsbehörde:
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)


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