Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer:Bahnhofstraße 9
Postleitzahl (PLZ):39288
Ort:Burg
Telefon:+49 3921 9493060
Telefax:+49 3921 9499531
E-Mail: vergabestelle@lkjl.de
Internet-Adresse: http://www.lkjl.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZVS/23/016/26
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
16.07.2026 - 13:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
17.08.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=871311
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=871311
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
16.07.2026 - 13:30 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Überprüfung von 19.250 Stück ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an 29 Objekten des Landkreises Jerichower Land
c)
Ort der Leistungserbringung
29 Objekte im Landkreis Jerichower Land, Objekte mit Anschrift siehe Leistungsverzeichnis
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
01.09.2026 bis 31.08.2030
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
gemäß VOL/B
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung gemäß § 35 Abs. 2 UVgO einzureichen.
Das Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Ist der Bieter präqualifiziert, ist die Nummer der Eintragung im AVPQ anzugeben.
Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes 124_LD vorzulegen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt 124_LD genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer bzw. Berufsregister
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung.
Mit der Aufforderung an den Bestbieter können gleichzeitig auch die nachrangigen Bieter zur Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise aufgefordert werden.
Dafür wird eine Frist von mindestens drei und höchstens zehn Kalendertagen gesetzt. Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Absendung der Aufforderung. Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist verlängern, wenn die fristgerechte Vorlage aus Gründen, die nicht vom jeweiligen Bieter zu vertreten sind, nicht möglich ist oder eine Verlängerung im Hinblick auf Art und Umfang des öffentlichen Auftrags angemessen erscheint. Wird die Frist dennoch nicht eingehalten, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird das nächste Angebot in der Wertungsrangfolge herangezogen, und der Bieter dieses Angebots gilt als Bestbieter. Im Übrigen findet § 16 Anwendung.
Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmen durch den Bestbieter werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen gestellt, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im AVPQ des Nachunternehmens anzugeben.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt einzureichen:
- Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit § 11 TVergG LSA
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA
- Tarifdatenblatt.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA auch für die Nachunternehmen einzureichen.
Die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen unter bei.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.
Das Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Ist der Bieter präqualifiziert, ist die Nummer der Eintragung im AVPQ anzugeben.
Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes 124_LD vorzulegen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt 124_LD genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer bzw. Berufsregister
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung.
Mit der Aufforderung an den Bestbieter können gleichzeitig auch die nachrangigen Bieter zur Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise aufgefordert werden.
Dafür wird eine Frist von mindestens drei und höchstens zehn Kalendertagen gesetzt. Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Absendung der Aufforderung. Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist verlängern, wenn die fristgerechte Vorlage aus Gründen, die nicht vom jeweiligen Bieter zu vertreten sind, nicht möglich ist oder eine Verlängerung im Hinblick auf Art und Umfang des öffentlichen Auftrags angemessen erscheint. Wird die Frist dennoch nicht eingehalten, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird das nächste Angebot in der Wertungsrangfolge herangezogen, und der Bieter dieses Angebots gilt als Bestbieter. Im Übrigen findet § 16 Anwendung.
Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmen durch den Bestbieter werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen gestellt, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im AVPQ des Nachunternehmens anzugeben.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt einzureichen:
- Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit § 11 TVergG LSA
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA
- Tarifdatenblatt.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA auch für die Nachunternehmen einzureichen.
Die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen unter bei.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.
12.
Zuschlagskriterien
100 % Preis
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren. Das gilt insbesondere für die Bieter, die nicht im eVergabe-Portal registriert sind.
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