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Ausschreibungsdetails

Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in verschiedenen Objekten des Landkreises

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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30.06.2026

16.07.2026 13:30

ZVS/23/016/26

Sachsen-Anhalt: Landkreis Jerichower Land

30.06.2026 21:30

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer:Bahnhofstraße 9
Postleitzahl (PLZ):39288
Ort:Burg
Telefon:+49 3921 9493060
Telefax:+49 3921 9499531
Internet-Adresse: http://www.lkjl.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

ZVS/23/016/26

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

16.07.2026 - 13:30 Uhr

Ablauf der Bindefrist

17.08.2026

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=871311

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

16.07.2026 - 13:30 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Überprüfung von 19.250 Stück ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an 29 Objekten des Landkreises Jerichower Land

c)
Ort der Leistungserbringung

29 Objekte im Landkreis Jerichower Land, Objekte mit Anschrift siehe Leistungsverzeichnis

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

01.09.2026 bis 31.08.2030

9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen

keine

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

gemäß VOL/B

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung gemäß § 35 Abs. 2 UVgO einzureichen.
Das Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Ist der Bieter präqualifiziert, ist die Nummer der Eintragung im AVPQ anzugeben.
Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes 124_LD vorzulegen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt 124_LD genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer bzw. Berufsregister
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung.
Mit der Aufforderung an den Bestbieter können gleichzeitig auch die nachrangigen Bieter zur Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise aufgefordert werden.
Dafür wird eine Frist von mindestens drei und höchstens zehn Kalendertagen gesetzt. Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Absendung der Aufforderung. Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist verlängern, wenn die fristgerechte Vorlage aus Gründen, die nicht vom jeweiligen Bieter zu vertreten sind, nicht möglich ist oder eine Verlängerung im Hinblick auf Art und Umfang des öffentlichen Auftrags angemessen erscheint. Wird die Frist dennoch nicht eingehalten, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird das nächste Angebot in der Wertungsrangfolge herangezogen, und der Bieter dieses Angebots gilt als Bestbieter. Im Übrigen findet § 16 Anwendung.
Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmen durch den Bestbieter werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen gestellt, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im AVPQ des Nachunternehmens anzugeben.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt einzureichen:
- Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit § 11 TVergG LSA
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA
- Tarifdatenblatt.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA auch für die Nachunternehmen einzureichen.
Die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen unter bei.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.

12.
Zuschlagskriterien

100 % Preis

14.
Sonstige Angaben

Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren. Das gilt insbesondere für die Bieter, die nicht im eVergabe-Portal registriert sind.


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