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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

FE 69.0022 - Untersuchung zum potenzialen Einsatz der Digitalisierung bei der Erhaltung und Wiederherstellung von Ingenieurbauwerken

Next Steps

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23.06.2026

28.07.2026 06:00

Z2p - FE 69.0022

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

21.07.2026 18:15

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
Internet-Adresse: http://www.bast.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

Z2p - FE 69.0022

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

28.07.2026 - 06:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.09.2026

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=870275

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

28.07.2026 - 06:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Als zentrales Transitland in Europa steht Deutschland vor der Herausforderung, die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit seiner Ingenieurbauwerke angesichts zunehmenden Alters der Brücken, steigender Verkehrslasten und sich weiterentwickelnder Regelwerke sicherzustellen. Begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen, insbesondere durch Fachkräftemangel, sowie verkehrsbedingte Einschränkungen während Erhaltungsmaßnahmen mit negativen Folgen wie erhöhten CO₂-Emissionen erfordern neue Lösungsansätze. In diesem Kontext gewinnt die Digitalisierung von Planungs-, Durchführungs- und Dokumentationsprozessen bei Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen an Bedeutung.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die Potentiale unterstützender digitaler Werkzeuge und Verfahren im Bereich der Erhaltung und Wiederherstellung von Ingenieurbauwerken aufzuzeigen und exemplarisch darzustellen. Dabei soll verdeutlicht werden, an welchen Stellen der Prozesskette Digitalisierung zu einer Beschleunigung beiträgt, welche Daten für Planung, Durchführung und anschließenden Betrieb relevant sind und wie Bauüberwachende sowie Ausführende unterstützt werden können. Ein weiterer Fokus liegt auf der Optimierung der Dokumentation und der Verbesserung der Qualitätssicherung während der Ausführung durch digitale Unterstützung. Das digitale Werkzeug wird für einen relevanten Aufgabenbereich entwickelt und an einem Beispiel (Plattenbalken oder Hohlkasten mit unterschiedlichen Schäden gemäß RI-EBW-PRÜF) erprobt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Prozessablauf im Anschluss an die Bauwerksprüfung, insbesondere den Bereichen „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" und „Risse in Betonbauteilen" der ZTV-ING.

b)
CPV-Codes

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)

c)
Ort der Leistungserbringung

51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Schutz und Instandsetzung von Brückenbauwerken nachzuweisen durch zwei abgeschlossene Projekte in den letzten fünf Jahren.
Kenntnisse zur Entwicklung digitaler Tools nachzuweisen durch zwei abgeschlossene Projekte in den letzten drei Jahren, in denen IT-Tools entwickelt wurden.
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

12.
Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Gesamtschuldnerisch haftend

14.
Sonstige Angaben

Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.


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