Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Straße, Hausnummer:Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ):38226
Ort:Salzgitter
Telefon:+49 30 183331538
E-Mail: ausschreibungen@bfs.de
Internet-Adresse: http://www.bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZD 2 - 08319/3624EMF202
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
04.08.2026 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.09.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=870166
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=870166
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
04.08.2026 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Aus Sicht des Strahlenschutzes ist die Exposition von Personen gegenüber niederfrequenten magnetischen Feldern sowie hochfrequenten elektromagnetischen Feldern relevant. Bisher in Deutschland durchgeführte Messkampagnen zu diesen Feldern sind aber größtenteils Immissionsmessungen. Diese stationären Messungen sind messpunktbezogen, d.h. die Messergebnisse gelten nur für die jeweiligen Messpunkte. Somit lassen sich durch diese Messungen nur eingeschränkte Rückschlüsse auf die tatsächliche Exposition von Menschen im Alltag ziehen.
In diesem Vorhaben soll ausgehend von einer bewertenden Literaturstudie ein Verfahren zur Erfassung der Exposition gegenüber statischen und niederfrequenten Magnetfeldern sowie hochfrequenten elektromagnetischen Feldern mittels Personenexposimetern auf Referenzrouten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln entwickelt und beschrieben werden. Darauf aufbauend sollen entsprechende Expositionsdaten erhoben und ausgewertet werden.
In diesem Vorhaben soll ausgehend von einer bewertenden Literaturstudie ein Verfahren zur Erfassung der Exposition gegenüber statischen und niederfrequenten Magnetfeldern sowie hochfrequenten elektromagnetischen Feldern mittels Personenexposimetern auf Referenzrouten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln entwickelt und beschrieben werden. Darauf aufbauend sollen entsprechende Expositionsdaten erhoben und ausgewertet werden.
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung (73100000-3)
c)
Ort der Leistungserbringung
Cottbus
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
maximal 24 Monate, beginnend ab Zuschlagserteilung
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Der Bieter muss zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 31 UVgO i. V. m. §§ 123,124 GWB die Eigenerklärung "3624EMF202_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO.docx" mit dem Angebot ausgefüllt abgeben.
Der Bieter muss ferner anhand mindestens eines vergleichbaren Referenzauftrags seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Referenz“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse in gutachtergestützten Fachzeitschriften veröffentlicht worden sind, unter Beifügung oder Benennung der Veröffentlichung
oder
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Projekten, über die Projektberichte vorliegen.
Eine Studie bzw. ein Projekt ist vergleichbar, wenn sie bzw. es belegt:
- es liegen Erfahrungen und Kenntnisse in der Elektrotechnik vor
- es liegen Erfahrungen und Kenntnisse auf den Gebieten Nieder- und Hochfrequenzmesstechnik sowie NF- und HF-EMF-Immissionsmesstechnik vor
- es liegen Erfahrungen und Kenntnisse mit der Bestimmung von Expositionsbeiträgen verschiedener niederfrequenter Magnetfeldquellen und von HF-EMF-Expositionsbeiträgen durch ortsfeste Mobilfunkbasisstationen und anderen HF-EMF-Quellen vor
- es liegen Kenntnisse des aktuellen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerks, insbesondere der Immissionsschutzbestimmungen in Deutschland sowie der einschlägigen internationalen Empfehlungen zur Begrenzung von Expositionen gegenüber niederfrequenten Magnetfeldern und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern vor
Wenn sich die o.g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und/oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte und/oder Studien benennen.
Alternativ ausreichend zu einem Referenzauftrag ist eine Eigenerklärung in Form einer aussagekräftigen Liste von mindestens 2 gutachtergestützten wissenschaftlichen Publikationen (Veröffentlichungen, Review-Paper, Dissertationen, o.ä.) welche geeignet sind, die vorstehenden geforderten Erfahrungen zu belegen. Hierfür ist das Formblatt „Publikationen“ zu nutzen.
Für die zu erbringende Leistung muss der Bieter für die Projektleitung Stammpersonal sowie für die fachliche Bearbeitung Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Qualifikation einsetzen. Die für die Durchführung der fachlichen Arbeiten vorgesehenen Personen sind mit Angaben zu ihren projektspezifischen Funktionen, Qualifikationen und Erfahrungen im Angebot zu benennen. Hierfür ist das Formblatt „Fachkräfte“ zu nutzen.
Die für die Verwendung in dem Projekt vorgesehenen und zur Verfügung stehenden Messgeräte sowie die relevante Laborausstattung sind anzugeben. Hierfür ist das Formblatt „Ausstattung“ zu nutzen.
Betreibern von Anlagen sowie Anbieter von Diensten und Ausrüstungstechnik, die vom Anwendungsbereich der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BIm-SchV) erfasst sind und in dem im Vorhaben zu untersuchenden Frequenzbereich emittieren, scheiden als Auftragnehmer aus.
Hinweise zur Eignungsleihe
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o.g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3624EMF202_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(2) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss außerdem die Erklärung „3624EMF202_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben.
(3) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt (bspw. Publikationslisten und Referenznachweise).
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Institutionen kompensieren. Relevant ist dann, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.
Der Bieter muss ferner anhand mindestens eines vergleichbaren Referenzauftrags seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Referenz“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse in gutachtergestützten Fachzeitschriften veröffentlicht worden sind, unter Beifügung oder Benennung der Veröffentlichung
oder
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Projekten, über die Projektberichte vorliegen.
Eine Studie bzw. ein Projekt ist vergleichbar, wenn sie bzw. es belegt:
- es liegen Erfahrungen und Kenntnisse in der Elektrotechnik vor
- es liegen Erfahrungen und Kenntnisse auf den Gebieten Nieder- und Hochfrequenzmesstechnik sowie NF- und HF-EMF-Immissionsmesstechnik vor
- es liegen Erfahrungen und Kenntnisse mit der Bestimmung von Expositionsbeiträgen verschiedener niederfrequenter Magnetfeldquellen und von HF-EMF-Expositionsbeiträgen durch ortsfeste Mobilfunkbasisstationen und anderen HF-EMF-Quellen vor
- es liegen Kenntnisse des aktuellen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerks, insbesondere der Immissionsschutzbestimmungen in Deutschland sowie der einschlägigen internationalen Empfehlungen zur Begrenzung von Expositionen gegenüber niederfrequenten Magnetfeldern und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern vor
Wenn sich die o.g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und/oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte und/oder Studien benennen.
Alternativ ausreichend zu einem Referenzauftrag ist eine Eigenerklärung in Form einer aussagekräftigen Liste von mindestens 2 gutachtergestützten wissenschaftlichen Publikationen (Veröffentlichungen, Review-Paper, Dissertationen, o.ä.) welche geeignet sind, die vorstehenden geforderten Erfahrungen zu belegen. Hierfür ist das Formblatt „Publikationen“ zu nutzen.
Für die zu erbringende Leistung muss der Bieter für die Projektleitung Stammpersonal sowie für die fachliche Bearbeitung Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Qualifikation einsetzen. Die für die Durchführung der fachlichen Arbeiten vorgesehenen Personen sind mit Angaben zu ihren projektspezifischen Funktionen, Qualifikationen und Erfahrungen im Angebot zu benennen. Hierfür ist das Formblatt „Fachkräfte“ zu nutzen.
Die für die Verwendung in dem Projekt vorgesehenen und zur Verfügung stehenden Messgeräte sowie die relevante Laborausstattung sind anzugeben. Hierfür ist das Formblatt „Ausstattung“ zu nutzen.
Betreibern von Anlagen sowie Anbieter von Diensten und Ausrüstungstechnik, die vom Anwendungsbereich der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BIm-SchV) erfasst sind und in dem im Vorhaben zu untersuchenden Frequenzbereich emittieren, scheiden als Auftragnehmer aus.
Hinweise zur Eignungsleihe
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o.g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3624EMF202_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(2) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss außerdem die Erklärung „3624EMF202_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben.
(3) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt (bspw. Publikationslisten und Referenznachweise).
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Institutionen kompensieren. Relevant ist dann, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
c307fe77-5672-43aa-893a-e6366c38c45d