Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer:Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VOEK 297-26
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
05.08.2026 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
07.09.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=869568
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=869568
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
05.08.2026 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Entfernung aufkommender Gehölzvegetation zur Offenhaltung und Regeneration der Moorflächen im Bundesforstbetrieb Grafanwöhr. Ziel ist die Wiederherstellung beziehungsweise Sicherung des naturnahen Moorzustandes unter Beachtung forstlicher und naturschutzfachlicher Belange. Hierbei handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung!
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Leistungsumfang:
- Am Röthelweiher (Abteilung 33): geschätzte Arbeitsfläche 5,6 Hektar und max. Arbeitsfläche 8 Hektar.
- Haueisen (Abteilung 36): geschätzte Arbeitsfläche 4,2 Hektar und max. Arbeitsfläche 6 Hektar.
Die angengebenen Werte sind Schätzwerte, welche zusammen mit den ebenfalls dargestellten maximalen Mengen einen ungefähren Rahmen vorgeben sollen. Diese geschätzten voraussichtlichen Mengen auf den beiden Leistungsflächen basieren auf Erfahrungen aus den letzten Jahren und können aus den verschiedensten Gründen nach oben oder unten abweichen (siehe Anl. C-03b Punkt 2.2 der Ausschreibungsunterlagen). Abgerechnet wird daher nur nach den tatsächlich angefallenen Mengen! Zudem besteht für diesen vorgegebenen Rahmen keinerlei Abnahmeverpflichtung oder Mindestabnahmemengen. Es ist jedoch mit einer ungefähren Arbeitsfläche von ca. 10 Hektar zu rechnen.
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Der geschätzte Auftragswert beträgt 60.760,00 € netto.
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Ausführungsbedingungen nach § 45 Abs. 2 UVgO:
- Die militärische Nutzung geht auf jeden Fall vor anderen Nutzungen des Geländes. Die US-Streitkräfte sind berechtigt, jederzeit und ohne Zustimmung des Leistungserbringers die Bearbeitungsflächen für militärische Zwecke zu benutzen, ggf. zu sperren und alle Maßnahmen zu treffen, die die jeweilige Aufgabe erfordern. Sie sind insbesondere berechtigt, Bodenveränderungen vorzunehmen, Anlagen jeder Art (z. B. Bauwerke, Straßen, Erdanlagen, Leitungen, Sperren, Ziele, Zäune, etc.) zu errichten, zu unterhalten, zu verändern und zu beseitigen. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu treffen oder ihm durch diesen Vertrag eingeräumte oder sonstige Rechte auszuüben, durch welche die beabsichtigte militärische Benutzung beeinträchtigt würde.
- Während einer Life-Fire-Übung (Übung mit scharfem Schuss) oder bei sonstigen gefährlichen Übungen (z. B. mit Sprengungen, gepanzerten Fahrzeugen oder Hubschraubern) darf sich der Leistungserbringer nur in durch den zuständigen Revierleiter zuvor festgelegten Rückzugsgebieten aufhalten.
- Der Zugang kann nur über 3 bewachte Kontrollpunkte erfolgen, d. h. lange Wartezeiten und Anfahrtswege zu den Einsatzorten.
- Die Schießbahnbelegungen werden dem Bundesforstbetrieb ca. 2-4 Tage im Voraus mitgeteilt, kurzfristige Änderungen sind üblich.
- Weitere zeitliche und örtliche Einschränkungen der Betretungsmöglichkeiten in den Sicherheitsbereichen ergeben sich aus Sonderübungen mit nochmals erweiterten Sicherheitsbereichen. Derartige Sonderübungen finden mehrfach im Jahr mit zum Teil mehrwöchiger Dauer statt.
- Verbindliche Auskünfte über räumliche oder zeitliche Sperrmaßnahmen, z. B. auf Grund des Schieß- und Übungsbetriebes, erteilen ausschließlich die jeweiligen Flächennutzer.
- Die für den Truppenübungsplatz notwendige Betretungsgenehmigung (lange Vorlaufzeiten) mit der entsprechenden Sicherheitsüberprüfung (Führungszeugnis, Wohnungsblatt etc.) besorgt sich der Auftragnehmer selbständig.
- Die AN ist verpflichtet, alle Personen, die er zur Erfüllung dieses Werkvertrags einsetzt, über die Gefahren, die mit dem Betreten der militärisch oder ehemals militärisch genutzten Flächen verbunden sind und über die einzuhaltenden Verhaltensregeln zu belehren oder durch einen Fachkundigen belehren zu lassen und sich eine Bestätigung über die erfolgte Sicherheitsbelehrung (Anl. C-04d der Ausschreibungsunterlagen) von den Unterwiesenen unterzeichnen zu lassen, bevor sie die Flächen befahren bzw. betreten. Diese Bestätigung ist bei Außenarbeiten ebenso mitzuführen wie eventuell erforderliche Betretungsgenehmigungen und/oder Berechtigungsausweise und sind der AG auf Verlangen vorzulegen.
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Weitere Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!
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Leistungsumfang:
- Am Röthelweiher (Abteilung 33): geschätzte Arbeitsfläche 5,6 Hektar und max. Arbeitsfläche 8 Hektar.
- Haueisen (Abteilung 36): geschätzte Arbeitsfläche 4,2 Hektar und max. Arbeitsfläche 6 Hektar.
Die angengebenen Werte sind Schätzwerte, welche zusammen mit den ebenfalls dargestellten maximalen Mengen einen ungefähren Rahmen vorgeben sollen. Diese geschätzten voraussichtlichen Mengen auf den beiden Leistungsflächen basieren auf Erfahrungen aus den letzten Jahren und können aus den verschiedensten Gründen nach oben oder unten abweichen (siehe Anl. C-03b Punkt 2.2 der Ausschreibungsunterlagen). Abgerechnet wird daher nur nach den tatsächlich angefallenen Mengen! Zudem besteht für diesen vorgegebenen Rahmen keinerlei Abnahmeverpflichtung oder Mindestabnahmemengen. Es ist jedoch mit einer ungefähren Arbeitsfläche von ca. 10 Hektar zu rechnen.
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Der geschätzte Auftragswert beträgt 60.760,00 € netto.
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Ausführungsbedingungen nach § 45 Abs. 2 UVgO:
- Die militärische Nutzung geht auf jeden Fall vor anderen Nutzungen des Geländes. Die US-Streitkräfte sind berechtigt, jederzeit und ohne Zustimmung des Leistungserbringers die Bearbeitungsflächen für militärische Zwecke zu benutzen, ggf. zu sperren und alle Maßnahmen zu treffen, die die jeweilige Aufgabe erfordern. Sie sind insbesondere berechtigt, Bodenveränderungen vorzunehmen, Anlagen jeder Art (z. B. Bauwerke, Straßen, Erdanlagen, Leitungen, Sperren, Ziele, Zäune, etc.) zu errichten, zu unterhalten, zu verändern und zu beseitigen. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu treffen oder ihm durch diesen Vertrag eingeräumte oder sonstige Rechte auszuüben, durch welche die beabsichtigte militärische Benutzung beeinträchtigt würde.
- Während einer Life-Fire-Übung (Übung mit scharfem Schuss) oder bei sonstigen gefährlichen Übungen (z. B. mit Sprengungen, gepanzerten Fahrzeugen oder Hubschraubern) darf sich der Leistungserbringer nur in durch den zuständigen Revierleiter zuvor festgelegten Rückzugsgebieten aufhalten.
- Der Zugang kann nur über 3 bewachte Kontrollpunkte erfolgen, d. h. lange Wartezeiten und Anfahrtswege zu den Einsatzorten.
- Die Schießbahnbelegungen werden dem Bundesforstbetrieb ca. 2-4 Tage im Voraus mitgeteilt, kurzfristige Änderungen sind üblich.
- Weitere zeitliche und örtliche Einschränkungen der Betretungsmöglichkeiten in den Sicherheitsbereichen ergeben sich aus Sonderübungen mit nochmals erweiterten Sicherheitsbereichen. Derartige Sonderübungen finden mehrfach im Jahr mit zum Teil mehrwöchiger Dauer statt.
- Verbindliche Auskünfte über räumliche oder zeitliche Sperrmaßnahmen, z. B. auf Grund des Schieß- und Übungsbetriebes, erteilen ausschließlich die jeweiligen Flächennutzer.
- Die für den Truppenübungsplatz notwendige Betretungsgenehmigung (lange Vorlaufzeiten) mit der entsprechenden Sicherheitsüberprüfung (Führungszeugnis, Wohnungsblatt etc.) besorgt sich der Auftragnehmer selbständig.
- Die AN ist verpflichtet, alle Personen, die er zur Erfüllung dieses Werkvertrags einsetzt, über die Gefahren, die mit dem Betreten der militärisch oder ehemals militärisch genutzten Flächen verbunden sind und über die einzuhaltenden Verhaltensregeln zu belehren oder durch einen Fachkundigen belehren zu lassen und sich eine Bestätigung über die erfolgte Sicherheitsbelehrung (Anl. C-04d der Ausschreibungsunterlagen) von den Unterwiesenen unterzeichnen zu lassen, bevor sie die Flächen befahren bzw. betreten. Diese Bestätigung ist bei Außenarbeiten ebenso mitzuführen wie eventuell erforderliche Betretungsgenehmigungen und/oder Berechtigungsausweise und sind der AG auf Verlangen vorzulegen.
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Weitere Angaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen in der Forstwirtschaft (77200000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
Leistungsort ist der Bundesforstbetrieb Grafenwöhr, Revier Tanzfleck, Abteilung 33 „Am Röthelweiher“ sowie Abteilung 36 „Haueisen".
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt/der Liegenschaft zuständigen Ansprechperson, Frau Hohle, E-Mail: ina.hohle@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum 20.07.2026 bis 23.07.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 16.07.2026 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmenden müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt/der Liegenschaft zuständigen Ansprechperson, Frau Hohle, E-Mail: ina.hohle@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum 20.07.2026 bis 23.07.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 16.07.2026 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmenden müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn des Leistungszeitraumes: 14.09.2026
Ende des Leistungszeitraumes (ohne Option): 24.09.2026
---
Für die in der gültigen Vertragslaufzeit beauftragten Einzelaufträge gelten die vertraglichen Bestimmungen dieses Vertrages bis zur Erfüllung sämtlicher Leistungen aus dem beauftragten Einzelauftrag fort.
Ende des Leistungszeitraumes (ohne Option): 24.09.2026
---
Für die in der gültigen Vertragslaufzeit beauftragten Einzelaufträge gelten die vertraglichen Bestimmungen dieses Vertrages bis zur Erfüllung sämtlicher Leistungen aus dem beauftragten Einzelauftrag fort.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Als Wertungspreis wird die Summe der Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet, vorausgesetzt die geforderten Unterlagen und Nachweise liegen vollständig vor.
14.
Sonstige Angaben
Bietergemeinschaften sind zugelassen (siehe Ziffer 5.1 der Anlage B-03). Mit Angebotsabgabe ist, sofern zutreffend, die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05) vorzulegen. Es muss ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Der Bieter muss sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 23.07.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmende werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollte der Bieter nicht im Inland niedergelassen sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Den Bedingungen dieser Ausschreibung widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage B-02) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass dieses ausgefüllt wird. Der Bieter muss sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Bedarfsleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Ausgeschlossen werden auch Angebote, bei denen die Preisblätter nicht im veröffentlichten Dateiformat oder als PDF eingereicht werden, und die daher nicht lesbar sind und mit den der Auftraggeberin zur Verfügung stehenden technischen Mitteln auch nicht in ein lesbares Format konvertiert werden können. Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten. Sofern ein Bieter eine Leistung ohne Vergütung anbietet, ist dafür ein Preis von 0,00 € einzutragen. Dies ist nur zulässig für bestimmte geringfügige Einzelpositionen, sodass eine Abweichung von den Preisvorgaben und eine unzulässige Mischkalkulation ausgeschlossen ist.
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Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot automatisch aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er zudem verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin (Anlage A-02) hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Wichtiger Hinweis: Fehlende Preisangaben sowie fehlende oder fehlerhafte Angaben in den eingereichten Unterlagen können zum sofortigen Ausschluss des Angebots ohne Nachforderungsmöglichkeit führen. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
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Der Bieter ist bis zum 07.09.2026 (Bindefrist) an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen dem im Vergabeverfahren ermittelten zweitplatzierten Bieter auf der Grundlage seines Angebots innerhalb maximal eines Jahres nach Abschluss des Vergabeverfahrens anzutragen. Gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen den Ausschreibungsgewinner bleiben hiervon unberührt.
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Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr
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Teilnehmerfragen:
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 23.07.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmende werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollte der Bieter nicht im Inland niedergelassen sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Den Bedingungen dieser Ausschreibung widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen. Soweit die eigenen Eintragungen geändert sind, muss die Änderung zweifelsfrei erkennbar sein. Soweit weitergehende Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich scheinen, können sie auf einer besonderen Anlage dem Angebot beigefügt werden. Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage B-02) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass dieses ausgefüllt wird. Der Bieter muss sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Bedarfsleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Ausgeschlossen werden auch Angebote, bei denen die Preisblätter nicht im veröffentlichten Dateiformat oder als PDF eingereicht werden, und die daher nicht lesbar sind und mit den der Auftraggeberin zur Verfügung stehenden technischen Mitteln auch nicht in ein lesbares Format konvertiert werden können. Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten. Sofern ein Bieter eine Leistung ohne Vergütung anbietet, ist dafür ein Preis von 0,00 € einzutragen. Dies ist nur zulässig für bestimmte geringfügige Einzelpositionen, sodass eine Abweichung von den Preisvorgaben und eine unzulässige Mischkalkulation ausgeschlossen ist.
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Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot automatisch aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet.
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Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er zudem verpflichtet, diese Unternehmen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin (Anlage A-02) hinzuweisen. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Wichtiger Hinweis: Fehlende Preisangaben sowie fehlende oder fehlerhafte Angaben in den eingereichten Unterlagen können zum sofortigen Ausschluss des Angebots ohne Nachforderungsmöglichkeit führen. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
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Der Bieter ist bis zum 07.09.2026 (Bindefrist) an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots rechtskräftig zustande. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen dem im Vergabeverfahren ermittelten zweitplatzierten Bieter auf der Grundlage seines Angebots innerhalb maximal eines Jahres nach Abschluss des Vergabeverfahrens anzutragen. Gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen den Ausschreibungsgewinner bleiben hiervon unberührt.
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Bei technischen Fragen zur evergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 14:00 Uhr
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