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Ausschreibungsdetails

Fortschreibung und Überarbeitung des integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) der Solestadt Bad Dürrenberg

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19.06.2026

20.07.2026 08:59

2026-29-IEK

Sachsen-Anhalt: Bad Dürrenberg

19.06.2026 11:13

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Solestadt Bad Dürrenberg
Straße, Hausnummer:Hauptstraße 27
Postleitzahl (PLZ):06231
Ort:Bad Dürrenberg
Telefon:+49 3462 9987035

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

2026-29-IEK

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

20.07.2026 - 08:59 Uhr

Ablauf der Bindefrist

19.08.2026

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=869481

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

20.07.2026 - 08:59 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Das am 31.01.2019 durch den Stadtrat der Stadt Bad Dürrenberg beschlossene IEK stellte in den letzten Jahren einen wichtigen Handlungsleitfaden für alle städtischen Entscheidungsträger dar. Zwi-schenzeitlich wurden verschiedene im IEK festgeschriebenen Projekte umgesetzt oder begonnen.
Nun nach fast 7 Jahren ist es an der Zeit, das Konzept zu überprüfen und unter Berücksichtigung der aktuellen städtebaulichen und planerischen Gegebenheiten weiterzuentwickeln. Darüber hinaus haben sich auch übergeordnete Planungen verändert. Zugleich soll das Konzept die Entwicklung des Tourismus in der Stadt, wie auch Klimaschutzmaßnahmen mit betrachten.
---
Die anzubietenden Planungsleistungen sollen alle für die Überarbeitung des integrierten Entwick-lungskonzeptes erforderlichen Leistungsbilder und Nebenkosten enthalten.
1. Grundlagenermittlung / Bestandsaufnahme / Stärken-Schwächen-Analyse
- Darstellung der aktuellen kommunalen Rahmenbedingungen der Solestadt Bad Dürrenberg
- Fortschreibung der analytischen Ausgangsbasis zu dem im IEK 2019 aufgeführten As-pekten unter Einbeziehung der Ortschaften der Solestadt Bad Dürrenberg
- Anpassung und Ergänzung der Gliederung des IEK entsprechend des Leitfadens zur Erstellung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten in der Städtebauförderung
- Aktualisierung und Bündelung bestehender städtebaulicher Planungen und Konzepte
2. Stärken-Schwächen-Potenzialanalyse
- Fortschreibung bzw. Aktualisierung der Stärken, Schwächen und Potentiale auf Grundlage der Bestandanalyse und Prognoseergebnisse
- Herausarbeitung von Chancen, Risiken und Entwicklungsperspektiven sowohl für die Gesamtstadt als auch für die Kernstadt und die Ortschaften
- Prüfung, ob aus den vorliegenden Analyse- und Prognoseergebnissen positive und negative Entwicklungstendenzen zu erkennen und dementsprechend zukünftige Handlungserfordernisse abzuleiten sind
3. Integriertes Leitbild, Handlungs- und Maßnahmenkonzept
- Erarbeitung eines Integriertes Leitbildes mit räumlichen Handlungsschwerpunkten
- Formulierung sektoraler und räumlicher Entwicklungsziele im Abgleich mit übergeordneten Zielen, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Kommunikation (Fachgespräche, Bürgerversammlungen etc.) und unter Berücksichtigung der Querschnittsthemen Klimaschutz, Barrierefreiheit, Chancengleichheit etc.
- Integriertes Maßnahmenkonzept (Übersicht aller sektoralen und integrierten Maßnahmen mit Prioritäten, Maßnahmenkatalog in Form von Steckbriefen unter anderem mit Angabe von Zuständigkeiten und grober Zeitschiene und unter Berücksichtigung der Umsetzungskapazitäten)
- Kosten- und Finanzierungsübersicht
- Organisation der Umsetzung (Umsetzungsstrukturen auf Verwaltungsebene, Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeitsarbeit in Heimatzeitung und/oder Internetseite)

c)
Ort der Leistungserbringung

06231 Bad Dürrenberg

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Die Ausführung erfolgt frühestens mit der Zuschlagserteilung - geplant für Mitte August 2026 - bis spätestens 30.09.2027

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Die Beurteilung geeigneter Unternehmen erfolgt nach § 31 ff UVgO. Danach findet die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen die nicht in Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbeschränkung (GWB) ausgeschlossen werden statt. Entsprechende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach den §§ 125 und 126 GWB werden hierbei berücksichtigt.
Weitere Eignungskriterien sind neben der Eigenerklärung zur Eignung (inkl. Nachweise):
a)
Der Bieter muss bereits mindestens eine ABGESCHLOSSENE vergleichbare Konzepterstellung nachweisen können. Der Nachweis erfolgt über die Einreichung der Referenzen. Wünschenswert sind Referenz(en) für die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK).
Vergleichbar ist das Konzept, wenn die Einwohnerzahl und die Siedlungsfläche mit der, der Solestadt Bad Dürrenberg ähnlich ist.
b)
Der Bieter bzw. Mitarbeiter des Bieters muss/ müssen die Berufsbezeichnung „Städtebauarchitekt“, „Stadt- und Regionalplaner“, „Geograph“ oder einen vergleichbaren akademischen Titel tragen. Der Nachweis hierzu ist zu erbringen.
---
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
---
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
---
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
---
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen (siehe auch "Checkliste mit dem Angebot einzureichende Unterlagen"):
1.
Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124 LD) ODER Präqualifizierungsnachweis
2.
Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234), sofern zutreffend
3.
Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235), sofern zutreffend
4.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022
5.
Mind. 1 Referenz über die abgeschlossene Erstellung für vergleichbare Konzepte max. aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, wünschenswert sind Referenz(en) für die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK).
Vergleichbar ist das Konzept, wenn die Einwohnerzahl und die Siedlungsfläche mit der, der Solestadt Bad Dürrenberg ähnlich ist.
6.
Nachweis der Berufsbezeichnung „Städtebauarchitekt“, „Stadt- und Regionalplaner“, „Geograph“ oder einen vergleichbaren akademischen Titels
---
In die engere Wahl kommen Angebote, die gemäß den Zuschlagskriterien, für einen Zuschlag in Betracht kommen.
---
Der Bieter dessen Angebot für einen Zuschlag in Betracht kommt hat gem. §§ 33, 34 und 35 UVgO zum Nachweis der Befähigung der Berufsausübung, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise einzureichen. Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind gestellt.
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder ggf. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters,
2.
Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder/ und Architektenkammer oder ggf. anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters,
3.
Gewerbeanmeldung oder ggf. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes, sofern zur Eintragung verpflichtet
4.
Nachweise zur Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbarem gesetzlich geregeltem Verfahren oder die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse oder die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzverfahrens (sofern zutreffend),
5.
Nachweise darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (sofern zutreffend),
6.
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung (sofern zutreffend),
7.
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sofern zur Eintragung verpflichtet
8.
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
9.
aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen,
10.
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019),
11.
Nachweis einer bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung über die Absicherung von Personen- und Sachschäden mit Angabe der Deckungssumme für Personenschäden mind. 1.500.000 EUR, für Sachschäden mind. 250.000 EUR.
---
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht bzw. nicht in aktueller Form im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
---
Die Vergabestelle behält sich vor Erklärungen und Nachweise parallel zum Bestbieter auch von den nachrangigen Bietern abzufordern.
---
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.

12.
Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterium ist nicht ausschließlich der Preis.
 
siehe den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Datei: "26-06-18_Wertung der Zuschlagskriterien.pdf"

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigtem Vertreter

14.
Sonstige Angaben

Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote findet gemäß § 40 UVgO statt.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
---
Hinweis zur Kommunikation:
Die Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Vergabestelle, einschließlich der Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie eventueller Nachsendungen von weiteren Unterlagen zum Verfahren, erfolgt während des Vergabeverfahrens bis zur Submission ausschließlich elektronisch über die eVergabeplattform www.evergabe-online.de. Dies betrifft ebenso das Stellen und Beantworten von Bieterfragen während der Angebotsphase.
Nach der Angebotsöffnung ist die Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Vergabestelle auch elektronisch (E-Mail), in Textform oder schriftlich zugelassen.
---
Allgemeine Hinweise:
a)
Die Teilnehmer des Verfahrens verwenden bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, Angebotsassistent (AnAWeb).
Es liegt in alleiniger Verantwortung des Teilnehmers, sich während des Vergabeverfahrens über Bieterinformationen, eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen sowie Anfragen bzw. Informationen der Vergabestelle und dergleichen auf dem Laufenden zu halten.
b)
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
c)
Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten hat, informiert.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
---
Hinweis für die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen (§ 41 UVgO):
a)
Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter) vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor Erklärungen und Nachweise parallel zum Bestbieter auch von den nachrangigen Bietern abzufordern.
Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind gestellt.
b)
Die Form der Übermittlung von Erklärungen und Nachweisen erfolgt elektronisch bzw. im Original, sofern Erklärungen und Nachweise nur im Original gültig sind.
c)
Der Bestbieter hat verpflichtend vorzulegende Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen.
d)
Bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise wir das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird das nächste Angebot in der Wertungsreihenfolge herangezogen, und der Bieter dieses Angebotes gilt als Bestbieter.
---
Hinweis zur Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022:
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt.
Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt.
Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Die Solestadt Bad Dürrenberg hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen.
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU_14.04.2022.pdf".
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.
---
Nachprüfstelle
Landkreis Saalekreis
Vergabenachprüfstelle
Domplatz 9
06217 Merseburg


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