Tendering Procedure Details
Sicherheitsdienstleistungen
Der Auftragnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Los 1
• Grundleistung:
o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
o Stationärer Sicherheitsdienst
o Mobiler Sicherheitsdienst (Kontrollgänge)
o Notruf-Service-Leitstelle,
• Bedarfsleistung:
o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
o Stationärer Sicherheitsdienst
o Mobiler Sicherheitsdienst (Kontrollgänge)
o Interventionsdienst.
Los 2
• Grundleistung:
o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
o Mobiler Sicherheitsdienst (Kontrolldienst)
• Bedarfsleistung:
o Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
o Mobiler Sicherheitsdienst (Kontrolldienst)
Der genaue Leistungsumfang ist der Anlage C-02 zu entnehmen.
Los 2: Kandinsky-Haus Kunstverwaltung des Bundes (KVdB), Herbert-Bayer-Straße 5, 13086 Berlin
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gem. Ziffer 2 der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur bis 06.08.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 03.06.2026 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3) Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB:
Los 1 und Los 2: (Anforderungen an das eingesetzte Personal)Für die Ausführung der Leistung gelten darüber hinaus besondere Bedingungen wie folgt:
Eigenerklärung, dass die weiteren Anforderungen an das eingesetzte Personal gemäß Ziff. 4 ff. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung erfüllt werden
Los 1 und Los 2: Eigenerklärung, dass das Unternehmen für die Dauer der Auftragsausführung über nach außen eindeutig als solche gekennzeichneten Geschäftsräume verfügt, die zugleich die ladungsfähige Anschrift des Unternehmens darstellen. Die Anschrift ist dem Unternehmen eindeutig zugeordnet. Es wird gewährleistet, dass in diesen Räumen Personalunterlagen, Objektakten, Dienstanweisungen sowie überlassene Schließmittel sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt werden.
Los 1: Die Anforderungen des VS-NfD_Merkblatts gemäß Anlage zum Geheimschutzhandbuch der Wirtschaft (GHB) sog. VS-NfD-Merkblatt gemäß der Vereinbarung in Teil 1b, hier konkret auf Teil 1a und 2 des VS-NfD-Merkblattes festgelegten Verpflichtungen werden eingehalten. Insbesondere sind die vor Ort einzusetzenden Personen vor Zugang zur Liegenschaft durch die verantwortliche Person des AN individuell auf die Einhaltung des VS-NfD-Merkblattes und insb. die Geheimhaltung zu verpflichten. Dazu ist der „Nachweis über die Verpflichtung“ (Teil 5) zu verwenden und von der einzusetzenden Person zu unterzeichnen.
4) Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
5.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 10.08.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
5.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen.
Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
in Einfachbesetzung, Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage), in der Zeit 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Stationärer Sicherheitsdienst
Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN vor Ort:
Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, exkl. 24.12 und 31.12 eines jeden Jahres)
in Einfachbesetzung
von 05:00 bis 09:00 Uhr und von 17:00 bis 21:00 Uhr
in Doppelbesetzung
von 09:00 bis 17:00 Uhr
Mobiler Sicherheitsdienst (Kontrollgänge)
in Einfachbesetzung,
Montag-Sonntag, gesetzliche Feiertage (inkl. 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres)
Ein Kontrollgang nachts
sowie Samstag, Sonntag, gesetzliche Feiertage (inkl. 24.12 und 31.12 eines jeden Jahres)
zwei Kontrollgänge tagsüber
ein Kontrollgang dauert i.d.R. jeweils 30 min.
Alarmdienst/Notruf- und Service-Leitstelle (NSL)
Die Aufschaltung der Technik ist durch den AN umzusetzen:
auf eine zertifizierte NSL des AN,
über ein DSL-Leitung und über ein Mobilfunknetz sicherzustellen
Alarmaufschaltung nach dem VdS-SecurIP-Verfahren erforderlich
durch den AN sicherzustellen, von Montag bis Sonntag (24/7).
Vorhaltung Interventionsdienst
Der AN hält Interventionskräfte bereit:
Montag bis Freitag (exkl. Feiertage) in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr sowie
Samstag, Sonntag (inkl. Feiertage) durchgängig von 00:00 bis 24:00 Uhr
Bedarfsleistung:
Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
Stationärer Sicherheitsdienst
Mobiler Sicherheitsdienst (Kontrollgänge)
Interventionsdienst.
Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB:
(Anforderungen an das eingesetzte Personal)Für die Ausführung der Leistung gelten darüber hinaus besondere Bedingungen wie folgt:
Eigenerklärung, dass die weiteren Anforderungen an das eingesetzte Personal gemäß Ziff. 4 ff. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung erfüllt werden
Eigenerklärung, dass das Unternehmen für die Dauer der Auftragsausführung über nach außen eindeutig als solche gekennzeichneten Geschäftsräume verfügt, die zugleich die ladungsfähige Anschrift des Unternehmens darstellen. Die Anschrift ist dem Unternehmen eindeutig zugeordnet. Es wird gewährleistet, dass in diesen Räumen Personalunterlagen, Objektakten, Dienstanweisungen sowie überlassene Schließmittel sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt werden.
Die Anforderungen des VS-NfD_Merkblatts gemäß Anlage zum Geheimschutzhandbuch der Wirtschaft (GHB) sog. VS-NfD-Merkblatt gemäß der Vereinbarung in Teil 1b, hier konkret auf Teil 1a und 2 des VS-NfD-Merkblattes festgelegten Verpflichtungen eingehalten werden Insbesondere sind die vor Ort einzusetzenden Personen vor Zugang zur Liegenschaft durch die verantwortliche Person des AN individuell auf die Einhaltung des VS-NfD-Merkblattes und insb. die Geheimhaltung zu verpflichten. Dazu ist der „Nachweis über die Verpflichtung“ (Teil 5) zu verwenden und von der einzusetzenden Person zu unterzeichnen.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Stationärer Sicherheitsdienst und Mobiler Sicherheitsdienst), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen:
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 1.0 € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Schäden durch das Abhandenkommen bewachter Sachen: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
Eigenerklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheines oder einer entsprechenden Bestätigung (Deckungszusage) seitens des Versicherungsunternehmens zu übersenden.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (des Ursprungs- oder Herkunftslandes) nicht älter als sechs Monate ist dem Angebot beizulegen
2) Führungszeugnis:
Eine Abschrift des aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnisses für jedes Mitglied der geschäftsführenden Unternehmensleitung ist dem Angebot beizulegen.
3) Eigenerklärungen gem. § 34a GewO:
Eigenerklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen.
Eigenerklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
4) Nachweis der Erlaubnis gem. § 34 GewO:
Ein Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO ist dem Angebot beizulegen.
5) Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- ein aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes ist dem Angebot beizulegen.
- aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) von mind. einer Krankenkasse, aus dem hervorgeht, dass die Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge zuverlässig und vollumfänglich erfüllt werden oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes ist dem Angebot beizulegen.
- ein Nachweis (nicht älter als 6 Monate) der Berufsgenossenschaft oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge ist dem Angebot beizulegen.
6) Zertifizierung NSL
Ein Nachweis über den Betrieb einer eigenen oder die Aufschaltung auf eine gemäß der VdS-Richtlinie 3138 zertifizierte Notruf-Service-Leitstelle (NSL) mit Angebotsabgabe
7) Angaben zu den Referenzen:
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse), jährlicher Leistungsumfang (in €), Leistungszeitraum, Leistungsart. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht:
mind. 140.000 € netto pro Jahr (bei 1 von 3 Referenzen)
mind. 90.000 € netto pro Jahr (bei den 2 weiteren der 3 geforderten Referenzen)
Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Einmalleistungen und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
in Einfachbesetzung,
Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres)
in der Zeit 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr telefonisch erreichbar.
4.2 Mobiler Sicherheitsdienst (Kontrolldienst)
Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeitende im Mobilen Sicherheits-dienst einzusetzen.
Der Mobile Sicherheitsdienst erfolgt durch den AN:
in Einfachbesetzung,
Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres)
in der Zeit von 05:25 Uhr bis 05:45 Uhr sowie
in der Zeit von 21:15 Uhr bis 22:00 Uhr
Bedarfsleistung:
Administrative organisatorische Führungskraft (Objektleitung)
Mobiler Sicherheitsdienst (Kontrolldienst)
Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB:
(Anforderungen an das eingesetzte Personal)Für die Ausführung der Leistung gelten darüber hinaus besondere Bedingungen wie folgt:
Eigenerklärung, dass die weiteren Anforderungen an das eingesetzte Personal gemäß Ziff. 4 ff. der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung erfüllt werden
Eigenerklärung, dass das Unternehmen für die Dauer der Auftragsausführung über nach außen eindeutig als solche gekennzeichneten Geschäftsräume verfügt, die zugleich die ladungsfähige Anschrift des Unternehmens darstellen. Die Anschrift ist dem Unternehmen eindeutig zugeordnet. Es wird gewährleistet, dass in diesen Räumen Personalunterlagen, Objektakten, Dienstanweisungen sowie überlassene Schließmittel sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt werden.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Stationärer Sicherheitsdienst, Mobiler Sicherheitsdienst) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen:
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 1,5 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 1.0 € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Schäden durch das Abhandenkommen bewachter Sachen: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: mindestens 250.000 € (pro Schadensfall)
Umweltschäden: mindestens 250.000 €(pro Schadensfall)
Eigenerklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheines oder einer entsprechenden Bestätigung (Deckungszusage) seitens des Versicherungsunternehmens zu übersenden.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (des Ursprungs- oder Herkunftslandes) nicht älter als sechs Monate ist dem Angebot beizulegen
2) Führungszeugnis:
Eine Abschrift des aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnisses für jedes Mitglied der geschäftsführenden Unternehmensleitung ist dem Angebot beizulegen.
3) Eigenerklärungen gem. § 34a GewO:
Eigenerklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen.
Eigenerklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
4) Nachweis der Erlaubnis gem. § 34 GewO:
Ein Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO ist dem Angebot beizulegen.
5) Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- ein aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes ist dem Angebot beizulegen.
- aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) von mind. einer Krankenkasse, aus dem hervorgeht, dass die Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge zuverlässig und vollumfänglich erfüllt werden oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes ist dem Angebot beizulegen.
- ein Nachweis (nicht älter als 6 Monate) der Berufsgenossenschaft oder eine gleichwertige Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge ist dem Angebot beizulegen.
6) Angaben zu den Referenzen:
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse), jährlicher Leistungsumfang (in €), Leistungszeitraum, Leistungsart. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht:
Eine der Referenzen sollte mindestens 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen.
Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen.
Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Einmalleistungen und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
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