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Ausschreibungsdetails

FE 07.0335/2026/BGB - Nachweisverfahren oberflächenaktiver Zusätze im Bitumen (NoaZuBi), Z2d-FE 07.0335/2026/BGB

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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11.06.2026

16.07.2026 06:00

Z2Kürzel-FE ##.####/YYYY/XXX

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

11.06.2026 14:33

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
Internet-Adresse: http://www.bast.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

Z2Kürzel-FE ##.####/YYYY/XXX

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

16.07.2026 - 06:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

16.10.2026

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=867475

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

16.07.2026 - 06:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Die neuen Regelungen des Arbeitsschutzes bzgl. Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung von Asphalt erfordern umfangreiche Entwicklungen der Asphaltbauweise. Zur Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes können u. a. oberflächenaktive Zusätze Anwendung finden. Diese Zusätze können entweder im gebrauchsfertigen Bitumen enthalten sein oder am Asphaltmischwerk direkt in den Produktionsprozess eingebunden werden. Dabei ist die Erwartungshaltung, dass die Zugabemengen sehr gering ausfallen und damit für zukünftige Rückgewinnung des Asphalts/Bindemittels keine Probleme zu erwarten sind. Jedoch gilt es zu beachten, dass im zunehmenden Maße auch Multimodifikationen zum Einsatz kommen und die Verträglichkeit im Gesamtsystem gewährleistet sein muss. Für den Einbau und die anforderungsgerechte Verdichtung temperaturabgesenkter Asphalte kann die Präsenz der Zusätze maßgebend für den Erfolg der Bauleistung sein. Da oberflächenaktive Zusätze aufgrund der geringen Zugabemengen die Rheologie des Bitumens im Regelfall nicht wesentlich verändern, ist weder ein qualitativer noch quantitativer Nachweis ihrer Anwesenheit über konventionelle oder rheologische Bitumenprüfverfahren möglich. Das FE Vorhaben soll einen wissenschaftlich fundierten, methodisch belastbaren Beitrag leisten, um analytische Methoden zu ermitteln, erproben und entwickeln, mit denen es möglich ist qualitativ und quantitativ oberflächenaktive Additive in Bindemitteln und gebrauchsfertigen Bitumen nachzuweisen. Der Nutzen des FE-Vorhabens umfasst insbesondere die Möglichkeit Qualitätssicherung in laufenden und durchgeführten Baumaßnahmen zu garantieren, in dem transparent die diversen Additive erfasst werden insbesondere im Hinblick auf einen zukünftigen Recyclingprozess.

b)
CPV-Codes

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)

c)
Ort der Leistungserbringung

51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
-Expertise in Analytischer Chemie, nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1)
-Erfahrung und Kenntnis in der Anwendung von Analysesystemen (z.B. GC-MS, FT-IR, NMR u.ä.), nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2)
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

12.
Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Gesamtschuldnerisch haftend

14.
Sonstige Angaben

Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.


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