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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

FE 08.0283/2026/BCG - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnun-gen

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12.06.2026

06.08.2026 06:00

Z2g-FE 08.0283/2026/BCG

1

Procedure

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

12.06.2026 04:15

My e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: FE 08.0283/2026/BCG - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnun-gen
Beschreibung: FE 08.0283/2026/BGB - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen
Zur Verhinderung einer betonschädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) an Betonfahrbahndecken kommt derzeit eine straßenbauspezifische Gutachterregelung gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2013 zur Anwendung. Als Voruntersuchungen dienen das Schnellprüfverfahren gemäß TP-Beton-StB 1.1.11 oder der Mörtelschnelltest gemäß TP-Beton-StB 1.1.12. Diese Verfahren ermöglichen eine Überwachung der Gesteinskörnungen, hinsichtlich einer sich ggf. verändernden Alkalireaktivität mit fortschreitendem Abbau im Natursteinbruch oder Kieswerk.
Für beide Prüfverfahren war bisher ein einheitlicher AKR-Prüfzement CEM I 32,5 R vorgeschrieben, der durch den Verein Deutscher Zementwerke (VDZ) verwaltet wird. Da dieser Zement seit Ende 2024 in Deutschland nicht mehr lieferbar ist, müssen alle Prüfinstitute zukünftig auf einen vorhandenen CEM I 42,5 R umstellen. Erste Vergleichsversuche am VDZ und an der TU Hamburg/Harburg haben jedoch gezeigt, dass mit dem CEM I 42,5 R im Schnellprüfverfahren andere Ergebnisse erzielt werden, als mit den früheren Lieferchargen des CEM I 32,5 R – die Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse ist somit nicht direkt gegeben.
Im Forschungsvorhaben soll der Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen (AKR-Referenzgesteinskörnung des VDZ sowie Splitte) untersucht werden.
Die Erforschung des Einflusses verschiedener AKR-Prüfzementchargen ermöglicht die Identifikation spezifischer Zementeigenschaften, die die Dehnungsentwicklung im Schnellprüfverfahren sowie im Mörtelschnelltest maßgeblich bestimmen. Auf dieser Basis können verbindliche Anforderungskriterien für zukünftige Prüfzement-Chargen definiert werden, um künftig Schwankungen zwischen verschiedenen Chargen zu minimieren.
Kennung des Verfahrens: 9adeac59-e61b-4936-9bbd-ec54a2d21eeb
Interne Kennung: Z2g-FE 08.0283/2026/BCG
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2 Erfüllungsort
Ort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
NUTS-3-Code: Rheinisch-Bergischer Kreis(DEA2B)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 168 067,23Euro
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Rein nationale Ausschlussgründe: Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: FE 08.0283/206/BCG - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Vertei-lung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteins-körnungen
Beschreibung: FE 08.0283/2026/BGB - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen
Zur Verhinderung einer betonschädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) an Betonfahrbahndecken kommt derzeit eine straßenbauspezifische Gutachterregelung gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2013 zur Anwendung. Als Voruntersuchungen dienen das Schnellprüfverfahren gemäß TP-Beton-StB 1.1.11 oder der Mörtelschnelltest gemäß TP-Beton-StB 1.1.12. Diese Verfahren ermöglichen eine Überwachung der Gesteinskörnungen, hinsichtlich einer sich ggf. verändernden Alkalireaktivität mit fortschreitendem Abbau im Natursteinbruch oder Kieswerk.
Für beide Prüfverfahren war bisher ein einheitlicher AKR-Prüfzement CEM I 32,5 R vorgeschrieben, der durch den Verein Deutscher Zementwerke (VDZ) verwaltet wird. Da dieser Zement seit Ende 2024 in Deutschland nicht mehr lieferbar ist, müssen alle Prüfinstitute zukünftig auf einen vorhandenen CEM I 42,5 R umstellen. Erste Vergleichsversuche am VDZ und an der TU Hamburg/Harburg haben jedoch gezeigt, dass mit dem CEM I 42,5 R im Schnellprüfverfahren andere Ergebnisse erzielt werden, als mit den früheren Lieferchargen des CEM I 32,5 R – die Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse ist somit nicht direkt gegeben.
Im Forschungsvorhaben soll der Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen (AKR-Referenzgesteinskörnung des VDZ sowie Splitte) untersucht werden.
Die Erforschung des Einflusses verschiedener AKR-Prüfzementchargen ermöglicht die Identifikation spezifischer Zementeigenschaften, die die Dehnungsentwicklung im Schnellprüfverfahren sowie im Mörtelschnelltest maßgeblich bestimmen. Auf dieser Basis können verbindliche Anforderungskriterien für zukünftige Prüfzement-Chargen definiert werden, um künftig Schwankungen zwischen verschiedenen Chargen zu minimieren.
Interne Kennung: Z2g - FE 08.0283/206/BCG
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
NUTS-3-Code: Rheinisch-Bergischer Kreis(DEA2B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: .
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.

und

- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.

Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Erfahrung und Kenntnis im Forschungsbereich „Baustoffe – AKR im Betonstraßenbau“ sowie der Alkali-Richtlinie des DAfStB
nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus
den letzten 3 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.

Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Erfahrung bei normgerechter Prüfung von Ge-steinskörnungen und Zementen
nachzuweisen durch mindestens 3 Referenzprojekte aus
den letzten 3 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2.

Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Be-richte und der Dokumentationen von komple-xen ingenieurwissenschaftlichen Sachverhalten
nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekt(e) aus
den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 3.

Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=867203
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=867203
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/08/202606:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 13Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 06/08/202609:00
Eröffnungstermin - Beschreibung: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Identifikationsnummer: 0204:991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
NUTS-3-Code: Rheinisch-Bergischer Kreis(DEA2B)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Telefon: 000
Internet-Adresse: https://www.bast.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Angebote entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Identifikationsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228 9499 0
Fax: +49 228 9499163
Internet-Adresse: https://bundeskartellamt.bund.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6eaf05dc-5cb9-4251-b45d-ff52d51f4eff- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/06/202616:42
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


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