Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
Dienstort Bauhof Wilhelmshaven, Schleusenstr. 5, 26382 Wilhelmshaven
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Dienstort Wilhelmshaven. Dabei müssten:
- 8 St. Rammkernbohrungen vom Wasser aus,
- 1 St. Rammkernbohrung von Land aus,
- 4 St. Rammkernbohrung vom Wasser aus und
- 1 St. Drucksondierung von Land aus
durchgeführt werden. Die Proben sind nach der Entnahme zu Lagern und zur Bundesanstalt für Wasserbau (BAW),
Dienststelle Hamburg, Wedeler Landstr. 157, 22559 Hamburg, ins Labor zu bringen.
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine
gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers)
mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.
__
2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder
Wohnsitzes.
Gewerbeanmelddung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der
Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf
Verlangen vorzulegen.
__
3. Erklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe im
Sinne der §§ 123 und 124 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A sowie, falls
erforderlich, über Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne von § 125
GWB i.V.m 6f EU VOB/A.
Auszüge aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5 BZRG,
Nachweise über Maßnahmen zur Selbstreinigung, ein Insolvenzplan
falls dieser rechtskräftig bestätigt wurde, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Solzialkasse, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG sind auf Verlangen
vorzulegen.
__
4. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren kein Verstoß gegen
Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
geführt hat, der mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten
oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde.
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5. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen. Hierbei sind folgende Mindeststandards
gefordert:
Der Umsatz muss pro Geschäftsjahr mindestens
750.000 Euro betragen; vergleichbar sind Leistungen aus folgenden
Leistungsbereichen:
Vergleichbar sind Leistungen zur Durchführung von Bohrungen und
Sondierungen für Baugrundgutachten.
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6. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren Leistungen
erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind. Dies ist durch mindestens drei Referenzen nachzuweisen. Hierbei
sind folgende Mindeststandards gefordert:
Vergleichbar sind hierbei Leistungen aus folgenden
Leistungsbereichen:
Baugrunderkundungen und Bodenaufschlussarbeiten
Bohrarbeiten zur Erstellung von Baugrundgutachten
Geotechnische Erkundungsbohrungen
Durchführung von Rammkernsondierungen
Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben
vorzulegen:
Auftraggeber/Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung;
Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des
mit eigenem Personals ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges
einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen
Anforderung bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der
Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau,
Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung
(Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Nachunternehmen); ggf.
Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung.
__
7. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem
technischen Leitungspersonal.
Darüberhinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde
folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
über vergleichbare Baugrunderkundungs- und Bohrleistungen sowie
durch Angaben zur personellen und technischen Ausstattung
nachzuweisen.
durch Angaben zur personellen und technischen Ausstattung
nachzuweisen.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Dezernat U 20 - Nachprüfungsstelle -
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Telefax: 0228/7090-9010
E-Mail-Adresse: gdws@wsv.bund.de