Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Umweltbundesamt
Straße, Hausnummer:Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ):06844
Ort:Dessau-Roßlau
E-Mail: refoplan@uba.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
FKZ 37K2643030 // AZ 10 236/00005
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
20.07.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
28.08.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=866015
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=866015
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
20.07.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Klifoplan: „Evaluierung und Weiterentwicklung des CBAM“
Der Europäische Emissionshandel für stationäre Energie- und Industrieanlagen, Luft- und Seeverkehr (EU-ETS 1) hat sich seit seiner Einführung 2005 Schritt für Schritt zum zentralen Klimaschutzinstrument in Europa entwickelt, insbesondere weil er kontinuierlich weiterentwickelt wurde. Im Rahmen des Fit-for-55-Pakets wurde 2023 der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) eingeführt. Er flankiert EU-ETS 1 und soll Carbon Leakage-Effekte vermeiden, also die Verlagerung von Produktion und damit verbundene Emissionen in Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzstandards. Die Einführung des CBAM bedeutet, dass die kostenlose Zuteilung als bisheriges Instrument zum Schutz vor Carbon Leakage abgelöst wird. Das ist notwendig, da aufgrund der sinkenden Caps keine Emissionsberechtigungen in ausreichendem Umfang mehr vorhanden sein werden. Als national zuständige Stelle für den Vollzug des CBAM unterstützt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) das federführende Ressort, das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), bei der fortlaufenden Evaluierung und Weiterentwicklung des CBAM.
Das Vorhaben soll UBA/DEHSt als zuständige Stelle sowie BMUKN in diesem Prozess mit wissenschaftlichen Analysen unterstützen und Fragestellungen mit ökonomischem Schwerpunkt bearbeiten. Dies umfasst die Konzipierung und Durchführung von Wirkanalysen im Kontext des CBAM, Fragestellungen rund um den für Ende 2027 anstehenden Review des CBAM, welche insbesondere den Geltungsbereich aber auch die Ausgestaltung des Regelwerks betreffen, und schließlich unterstützende Datenrecherche für die Vollzugsarbeit der DEHSt.
Der Europäische Emissionshandel für stationäre Energie- und Industrieanlagen, Luft- und Seeverkehr (EU-ETS 1) hat sich seit seiner Einführung 2005 Schritt für Schritt zum zentralen Klimaschutzinstrument in Europa entwickelt, insbesondere weil er kontinuierlich weiterentwickelt wurde. Im Rahmen des Fit-for-55-Pakets wurde 2023 der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) eingeführt. Er flankiert EU-ETS 1 und soll Carbon Leakage-Effekte vermeiden, also die Verlagerung von Produktion und damit verbundene Emissionen in Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzstandards. Die Einführung des CBAM bedeutet, dass die kostenlose Zuteilung als bisheriges Instrument zum Schutz vor Carbon Leakage abgelöst wird. Das ist notwendig, da aufgrund der sinkenden Caps keine Emissionsberechtigungen in ausreichendem Umfang mehr vorhanden sein werden. Als national zuständige Stelle für den Vollzug des CBAM unterstützt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) das federführende Ressort, das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), bei der fortlaufenden Evaluierung und Weiterentwicklung des CBAM.
Das Vorhaben soll UBA/DEHSt als zuständige Stelle sowie BMUKN in diesem Prozess mit wissenschaftlichen Analysen unterstützen und Fragestellungen mit ökonomischem Schwerpunkt bearbeiten. Dies umfasst die Konzipierung und Durchführung von Wirkanalysen im Kontext des CBAM, Fragestellungen rund um den für Ende 2027 anstehenden Review des CBAM, welche insbesondere den Geltungsbereich aber auch die Ausgestaltung des Regelwerks betreffen, und schließlich unterstützende Datenrecherche für die Vollzugsarbeit der DEHSt.
c)
Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 37 Monaten und beginnt zum 01.10.2026
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- Insgesamt zwei Veröffentlichungen/abgeschlossene Projekte zur Wirkung des EU-ETS 1 oder eines Grenzausgleichsmechanismus auf die Wettbewerbssituation der Industrie in der EU oder in Drittstaaten mit ökonomischem Schwerpunkt seit 2021. Hierbei soll mindestens eine Veröffentlichung/ein abgeschlossenes Projekt aus dem Themenbereich Grenzausgleichsmechanismus angegeben werden.
- Zwei Veröffentlichungen/zwei abgeschlossene Projekt seit 2021 mit einem unmittelbaren Bezug zu Carbon Leakage und internationalen Handelsbeziehungen oder Produktionsstrukturen/-Kapazitäten in Drittstaaten in mindestens einer vom EU-CBAM erfassten Industriebranche, unter Verwendung von Handelsstatistiken oder Produktionsdaten.
- Eine Veröffentlichung zur Ausgestaltung von CO2-Bepreisungsinstrumenten in Deutschland oder der EU mit ökonomischem Schwerpunkt seit 2021
- Beratungstätigkeiten oder Referenzprojekte zum Nachweis von Branchenkenntnissen und internationaler Erfahrung in CO₂-Emissions- oder vergleichbarer Berichtspflichten. Hierzu zählen 3 Erfahrungen in Rahmen von Beratungstätigkeiten oder Veröffentlichungen in der Analyse von Herstellungs- und Lieferkettenstrukturen, in der Auswertung internationaler Daten sowie in der Einordnung regulatorischer Rahmenbedingungen relevanter Herkunftsländer seit 2021.
- Nachweis, dass im Team des Anbieters oder der Kooperationspartner mindestens eine Person tätig ist, die das erste und zweite juristische Staatsexamen besitzt und in den letzten fünf Jahren auf dem Gebiet juristisch tätig gewesen ist und Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, vorzugsweise im Emissionshandelsrecht oder Zollrecht und den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten aufweist.
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
- Zwei Veröffentlichungen/zwei abgeschlossene Projekt seit 2021 mit einem unmittelbaren Bezug zu Carbon Leakage und internationalen Handelsbeziehungen oder Produktionsstrukturen/-Kapazitäten in Drittstaaten in mindestens einer vom EU-CBAM erfassten Industriebranche, unter Verwendung von Handelsstatistiken oder Produktionsdaten.
- Eine Veröffentlichung zur Ausgestaltung von CO2-Bepreisungsinstrumenten in Deutschland oder der EU mit ökonomischem Schwerpunkt seit 2021
- Beratungstätigkeiten oder Referenzprojekte zum Nachweis von Branchenkenntnissen und internationaler Erfahrung in CO₂-Emissions- oder vergleichbarer Berichtspflichten. Hierzu zählen 3 Erfahrungen in Rahmen von Beratungstätigkeiten oder Veröffentlichungen in der Analyse von Herstellungs- und Lieferkettenstrukturen, in der Auswertung internationaler Daten sowie in der Einordnung regulatorischer Rahmenbedingungen relevanter Herkunftsländer seit 2021.
- Nachweis, dass im Team des Anbieters oder der Kooperationspartner mindestens eine Person tätig ist, die das erste und zweite juristische Staatsexamen besitzt und in den letzten fünf Jahren auf dem Gebiet juristisch tätig gewesen ist und Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, vorzugsweise im Emissionshandelsrecht oder Zollrecht und den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten aufweist.
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
12.
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung benannt.
14.
Sonstige Angaben
Die Dateigröße des bei der Angebotsabgabe eingereichten Umsetzungskonzepts darf 8,0 MB nicht überschreiten (sämtliche Anlagen sind davon ausgenommen).
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