Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Burgenlandkreis
Straße, Hausnummer:Schönburger Straße 41
Postleitzahl (PLZ):06618
Ort:Naumburg
E-Mail: vergabestelle@blk.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
30.ZVS.6 / 10/05/2026 (L)
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
25.06.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
10.08.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=865874
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=865874
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
25.06.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
- verschiedene Monitore 24 Zoll
- 2in1 convertible Notebooks 13 Zoll inkl. Slim Case
- Tablet ThinkPad + Schutzhülle
- Notebooks 16 Zoll inkl. Slim Case
- Notebooks 17 Zoll
- Drucker Kyocera PA4000 X
- Flachbettdrucker Wenger FB 251
- Dokumentenscanner vom Typ ricoh fi-8170
- Pass-Einzug-Scanner Fujitsu fi-800R
- 2in1 convertible Notebooks 13 Zoll inkl. Slim Case
- Tablet ThinkPad + Schutzhülle
- Notebooks 16 Zoll inkl. Slim Case
- Notebooks 17 Zoll
- Drucker Kyocera PA4000 X
- Flachbettdrucker Wenger FB 251
- Dokumentenscanner vom Typ ricoh fi-8170
- Pass-Einzug-Scanner Fujitsu fi-800R
b)
CPV-Codes
Bildschirme (30231300-0)
Tragbare Computer (30213100-6)
Drucker und Plotter (30232100-5)
c)
Ort der Leistungserbringung
Burgenlandkreis
Amt für Digitalisierung und Informationstechnologie
SG IT-Service
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg
Amt für Digitalisierung und Informationstechnologie
SG IT-Service
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Ja
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Sofort nach Zuschlagserteilung in Absprache mit dem Auftraggeber
„Bitte geben Sie die Lieferfristen im LV an“
„Bitte geben Sie die Lieferfristen im LV an“
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot abzugeben
x Leistungsverzeichnis / Preisblatt - wird nicht nachgefordert (Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.)
x Angebotsschreiben (Formblatt 633)
x Beiliegendes Formblatt 124_LD-BLK - Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
x rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
x Produktdatenblätter benannter Fabrikate, wenn nicht das Referenzmodell angeboten wird
Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, von den Bietern folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
Diese Unterlagen sind nur auf Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
x Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister
x gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht.
x Referenznachweise:
mindestens drei Referenznachweise (in Form einer Liste ausreichend) über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124_LD-BLK):
1. Angabe des Empfängers der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
2. Art der ausgeführten Leistung
3. Angabe des Auftragswertes
4. Liefer- bzw. Erbringungszeitraum
maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten drei Jahren
x Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
x Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht, z.B. gem. § 15 TVergG LSA
Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste PQ/ULV (mit Zugangscode) geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen abzufordern.
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
7. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
x Leistungsverzeichnis / Preisblatt - wird nicht nachgefordert (Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.)
x Angebotsschreiben (Formblatt 633)
x Beiliegendes Formblatt 124_LD-BLK - Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
x rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
x Produktdatenblätter benannter Fabrikate, wenn nicht das Referenzmodell angeboten wird
Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, von den Bietern folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
Diese Unterlagen sind nur auf Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
x Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister
x gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht.
x Referenznachweise:
mindestens drei Referenznachweise (in Form einer Liste ausreichend) über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124_LD-BLK):
1. Angabe des Empfängers der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
2. Art der ausgeführten Leistung
3. Angabe des Auftragswertes
4. Liefer- bzw. Erbringungszeitraum
maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten drei Jahren
x Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
x Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht, z.B. gem. § 15 TVergG LSA
Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste PQ/ULV (mit Zugangscode) geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen abzufordern.
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
7. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
12.
Zuschlagskriterien
Preis
14.
Sonstige Angaben
Aufgrund der Pflicht zur Mitteilung sachdienlicher Auskünfte an alle Bieter sind auftretende Fragen unverzüglich und spätestens bis zum 18.06.2026 beim Burgenlandkreis, Personal-, Rechts- und Ordnungsamt / Zentrale Vergabestelle elektronisch (über die Plattform) zu stellen, damit allen Bietern ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 19 Abs. 4 Nr. 1 bis 4 TVergG LSA wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 19 Abs. 4 Nr. 4 TVergG LSA).
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 19 Abs. 4 Nr. 1 bis 4 TVergG LSA wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 19 Abs. 4 Nr. 4 TVergG LSA).
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