Ausschreibungsdetails
Teltow, Giesen, Neumünster, Höchstberg, Feldkirchen
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Nichtvorliegen Ausschlussgründe.pdf
Teltow, Giesen, Neumünster, Höchstberg, Feldkirchen
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• Die Schlafsäcke sind nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen.
• Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten.
• Die Hüllen müssen gleichmäßig und sauber verarbeitet sein.
• Die verarbeiteten Nähte dürfen sich nicht kräuseln oder dehnen und müssen haltbar, sauber und sorgfältig ausgeführt sein.
• Die Füllung darf auch bei intensiver Nutzung nicht verklumpen.
• Die Schlafsäcke müssen geruchsneutral sein.
Der Schlafsack muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen:
• Standard 100 by OEKO-TEX, Produktklasse II
Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind dem Auftraggeber in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht.
Bitte ebenfalls einreichen:
- ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
- ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von drei Wochen (Wareneingang) ein Musterexemplar zur Prüfung in Bonn anzuliefern. Die Bemusterung beinhaltet ggf. eine zerstörende Produktprüfung. Die Anlieferung erfolgt auf Kosten des Bieters an einem Werktag (montags bis freitags).
Das Musterexemplar muss sämtliche Forderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Das Muster ist auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen wieder abzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages aufzubewahren.
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• Die Schlafsäcke sind nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen.
• Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten.
• Die Hüllen müssen gleichmäßig und sauber verarbeitet sein.
• Die verarbeiteten Nähte dürfen sich nicht kräuseln oder dehnen und müssen haltbar, sauber und sorgfältig ausgeführt sein.
• Die Füllung darf auch bei intensiver Nutzung nicht verklumpen.
• Die Schlafsäcke müssen geruchsneutral sein.
Der Schlafsack muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen:
• Standard 100 by OEKO-TEX, Produktklasse II
Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind dem Auftraggeber in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht.
Bitte ebenfalls einreichen:
- ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
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• Die Schlafsäcke sind nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen.
• Alle den Bereich betreffenden Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten.
• Die Hüllen müssen gleichmäßig und sauber verarbeitet sein.
• Die verarbeiteten Nähte dürfen sich nicht kräuseln oder dehnen und müssen haltbar, sauber und sorgfältig ausgeführt sein.
• Die Füllung darf auch bei intensiver Nutzung nicht verklumpen.
• Die Schlafsäcke müssen geruchsneutral sein.
Der Schlafsack muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen:
• Standard 100 by OEKO-TEX, Produktklasse II
Die Erfüllung der in diesem Punkt genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind dem Auftraggeber in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht.
Bitte ebenfalls einreichen:
- ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von:
200.000,00 EUR
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von:
200.000,00 EUR
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforderung ausgeschlossen. Sofern dieses Formular nicht eingereicht wurde bzw. nicht unterschrieben wurde, gilt das Angebot als nicht abgegeben.
Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Unterlagen, die für die fachliche und technische Prüfung der Angebote erforderlich sind, zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen sind. Siehe dazu die jeweiligen Anforderungen der Leistungsbeschreibungen.
Angebote, bei denen diese Unterlagen fehlen oder unvollständig sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden.
Die Nachforderung von fehlenden oder unvollständigen Unterlagen, die ausschließlich formeller Natur sind, bleibt hiervon unberührt und steht im Ermessen des Auftraggebers (§ 56 VgV).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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