Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer:Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VOEK 281-26
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
08.07.2026 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
17.08.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=865021
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=865021
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
08.07.2026 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Wartungs- und kleine Instandsetzungsleistungen während der betriebsüblichen Arbeitszeit für 18 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen:
Hersteller Pfrommer:
-9 St. Notlichtzentralen - Zentralbatterieanlage, 7 St. Typ D400 G216/2-IU, Baujahre 2010, 2013 und 2014, und 2 St. Typ LPS-230-500, Baujahr 2024
-2 St. Notlichtzentralen - Einzelbatterie Überwachungssystem, Typ PGH-BZ-4-2-99, Baujahr 2014
Hersteller Ceag:
-2 St. Notlichtzentralen - Zentralbatterieanlage, Typ 400 71 347 103 ZB-S / 10C, Baujahr 2007
Hersteller GAZ:
-5 St. Notlichtzentralen - Einzelbatterie Überwachungssystem, Typ Easy Control, Baujahre 2021 und 2023
--
Dem Auftragnehmer (AN) werden die in den Arbeitskarte beschriebenen Leistungen übertragen. Wartung und Instandsetzung erfolgen mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Mit der Wartung sind diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Bestandsliste mit Preisblatt erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zu beseitigen.
Für diese und andere zusätzliche, ungeplante Leistungen sind Bedarfspositionen zu verpreisen, diese kommen ausschließlich nach gesonderter Beauftragung durch die AG zur Ausführung.
Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
Der AN liefert und stellt alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw.
Der AN plant die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Bestandsliste mit Preisblatt für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld und erstellt innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan, den er sich mindestens 12 Werktage vorher nochmals von der Auftraggeberin (AG) bestätigen läßt.
--
Die AG stellt dem AN zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z. B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung und verschafft Zutritt zu den technischen Anlagen und Versorgungsanschlüssen. Die AG stellt keine Arbeitskräfte.
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Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in folgender Höhe (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt, und die auf Verlangen nachzuweisen ist.
Sachschäden 1.000.000 €
Vermögensschäden 500.000 €
Personenschäden 2.000.000 €.
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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen.
--
Die Vergütung erfolgt jährlich nach erbrachter, vertragsgemäßer Leistungserbringung und Vorlage eines Leistungsnachweises.
Die elektronische Rechnungsstellung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist gemäß E-Rechnungsverordnung verpflichtend. Hinweise dazu sind der Anlage C-01 zu entnehmen.
Die Vergütung ist ausschließlich der Umsatzsteuer für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten ein Festpreis ab Leistungsbeginn. Die Fahrtkosten sind Bestandteil der Vergütung.
Nach Ablauf dieser Frist kann auf schriftliches Verlangen des AN die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben).
Hersteller Pfrommer:
-9 St. Notlichtzentralen - Zentralbatterieanlage, 7 St. Typ D400 G216/2-IU, Baujahre 2010, 2013 und 2014, und 2 St. Typ LPS-230-500, Baujahr 2024
-2 St. Notlichtzentralen - Einzelbatterie Überwachungssystem, Typ PGH-BZ-4-2-99, Baujahr 2014
Hersteller Ceag:
-2 St. Notlichtzentralen - Zentralbatterieanlage, Typ 400 71 347 103 ZB-S / 10C, Baujahr 2007
Hersteller GAZ:
-5 St. Notlichtzentralen - Einzelbatterie Überwachungssystem, Typ Easy Control, Baujahre 2021 und 2023
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Dem Auftragnehmer (AN) werden die in den Arbeitskarte beschriebenen Leistungen übertragen. Wartung und Instandsetzung erfolgen mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Mit der Wartung sind diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Bestandsliste mit Preisblatt erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zu beseitigen.
Für diese und andere zusätzliche, ungeplante Leistungen sind Bedarfspositionen zu verpreisen, diese kommen ausschließlich nach gesonderter Beauftragung durch die AG zur Ausführung.
Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
Der AN liefert und stellt alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw.
Der AN plant die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Bestandsliste mit Preisblatt für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld und erstellt innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan, den er sich mindestens 12 Werktage vorher nochmals von der Auftraggeberin (AG) bestätigen läßt.
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Die AG stellt dem AN zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z. B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung und verschafft Zutritt zu den technischen Anlagen und Versorgungsanschlüssen. Die AG stellt keine Arbeitskräfte.
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Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in folgender Höhe (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) abdeckt, und die auf Verlangen nachzuweisen ist.
Sachschäden 1.000.000 €
Vermögensschäden 500.000 €
Personenschäden 2.000.000 €.
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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen.
--
Die Vergütung erfolgt jährlich nach erbrachter, vertragsgemäßer Leistungserbringung und Vorlage eines Leistungsnachweises.
Die elektronische Rechnungsstellung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist gemäß E-Rechnungsverordnung verpflichtend. Hinweise dazu sind der Anlage C-01 zu entnehmen.
Die Vergütung ist ausschließlich der Umsatzsteuer für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten ein Festpreis ab Leistungsbeginn. Die Fahrtkosten sind Bestandteil der Vergütung.
Nach Ablauf dieser Frist kann auf schriftliches Verlangen des AN die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben).
b)
CPV-Codes
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
Schmeierstr. 15, 72488 Sigmaringen.
--
Ortsbesichtigungen sind vom 15.06. bis 19.06.2026 möglich und mindestens zwei Werktage vor gewünschtem Termin mit der für das Objekt/der Liegenschaft zuständigen Ansprechperson (s. Bewerbungsbedingungen, Anlage A-01) zu vereinbaren.
Die Vertreter des Teilnehmenden müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
--
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die
Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
--
Ortsbesichtigungen sind vom 15.06. bis 19.06.2026 möglich und mindestens zwei Werktage vor gewünschtem Termin mit der für das Objekt/der Liegenschaft zuständigen Ansprechperson (s. Bewerbungsbedingungen, Anlage A-01) zu vereinbaren.
Die Vertreter des Teilnehmenden müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
--
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die
Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
6.
Angaben zu Losen
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
nur ein Los
c)
Vergabe von Losen
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Der Vertrag beginnt am 01.08.2026.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern nicht eine Vertragspartei jeweils mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, 2-malig jeweils um 1 weiteres Jahr. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.07.2032, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern nicht eine Vertragspartei jeweils mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, 2-malig jeweils um 1 weiteres Jahr. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.07.2032, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise in € einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Bestandsliste mit Preisblatt festgelegt.
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