Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Grobmengen
360 m² Betonunterlage untersuchen u. vorbereiten, 8 Pfeiler
30 m² Betoninstandsetzung PCC
65 St Betonstahl vorbehandeln und beschichten, bis 0,5 m
760 m Riss-Injektion, EP
360 m² Kratzspachtel
360 m² Oberflächenschutzsystem, OS-C und Dl/ OS 5b
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
Bauabschnitt 1 (BA 1, LV-Position 01.0010):
Pfeilerreihe 2: Profilfreiheit für gleisgebundene Baulogistik mit max. 20 km/h erforderlich.
Sperrung seit 06/2025 - 12.12.2026
Pfeilerreihe 3: komplett unabhängig vom Bahnbetrieb mögl., aufgrund des Abstandes zu den Bahngleisen von einer Feldlänge von über 20 m
Pfeilerreihe 4: Profilfreiheit für gleisgebundene Baulogistik mit max. 20 km/h erforderlich.
Sperrung vom 02.10. - 12.12.2026
Bauabschnitt 2 (BA 2, LV-Position 01.0020):
Pfeilerreihe 5: Profilfreiheit für gleisgebundene Baulogistik mit max. 20 km/h erforderlich.
Sperrung vom 02.10. - 12.12.2026
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
niedrigster Preis
s)
Öffnung der Angebote
Angebote (hier: in Textform) gemäß § 14 VOB/A keine Personen (Bieter) anwesend
sein dürfen
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Es kann vorab eingesehen werden unter dem Link:
https://www.landkreis-stendal.de/de/datei/anzeigen/id/1249984,1037/eigenerkl_rung_zur_eignung_bauleistungen_final_internet_.pdf
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen:
3 Referenzen vergleichbarer Leistungen (vergleichbare Leistungen bedeutet Betonerhaltungs-maßnahmen) der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens Angabe von Ansprechpartner mit Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum.
Ist nach Abschluss der Wertung der Angebote eine Bietergemeinschaft Bestbieter, ist die o.g. Anzahl der Referenzen von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für die Nachunternehmen einzureichen, wenn diese nicht präqualifiziert sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bestbieter die Nummer der Eintragung im o.g. Präqualifikationsverzeichnis der Nachunternehmen anzugeben.
Bei nicht präqualifizierten Nachunternehmen wird auf die Einreichung der vorgenannten Unterlagen zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" (o.g. 3 Referenzen dieser Nachunternehmen verzichtet. Sollten sich im Einzelfall Umstände ergeben, die die Einreichung erforderlich machen bzw. die zu Zweifeln an der Eignung führen, behält sich der Auftraggeber vor, die Einreichung der o.g. Unterlagen zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" (o.g. 3 Referenzen) der/s entsprechenden Nachunternehmen/s auf gesondertes Verlangen dennoch zu verlangen.
y) Sonstige Angaben
1. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1.1 Vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot die folgende Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen einzureichen:
Eigenerklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnormen).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist diese auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter auch für die Nachunternehmen einzureichen.
Die Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen liegt den Vergabeunterlagen bei und kann vorab eingesehen werden unter dem Link:
https://www.landkreis-stendal.de/de/eigenerklaerung-zur-beachtung-der-ilo-kernarbeitsnorm.html
1.2 Vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot die folgenden Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) einzureichen:
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA,
Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA auch für die Nachunternehmen einzureichen.
Die Eigenerklärungen nach dem TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen bei und können vorab eingesehen werden unter dem Link: https://www.landkreis-stendal.de/de/eigenerklaerungen-tariftreue-vergabegesetz.html
Für die ausgeschriebene Leistung ist folgender Tarifbereich/Branche im Sinne der Tariftreue maßgeblich: Baugewerbe. Die maßgeblichen Tarifverträge gemäß § 11 Abs. 1 TVergG LSA ergeben sich aus dem als Anlage zur Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA den Vergabeunterlagen beigefügten Tarifdatenblatt für den/die Tarifbereich/Branche Baugewerbe. Dieses Tarifdatenblatt (Stand: 09.04.2026) kann vorab eingesehen werden unter dem Link:
https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/A_B_C/Baugewerbe/Datenblatt_Baugewerbe_260409_bf.pdf
Laut Tarifdatenblatt sind folgende Tarifverträge einschlägig und einsehbar jeweils unter dem angegebenen Link:
Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Lohn/Ost) vom 14.06.2024, gültig ab 01.04.2024, erstmals kündbar zum 31.03.2027.
Im Tarifvertrag werden einzelne Entgelte wie folgt durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA ersetzt: Vom 01.04. bis 31.12.2026: Entgelte der Lohngruppe 1
https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/A_B_C/Baugewerbe/V14001_TV_Lohn_Ost_Baugewerbe_240614_Auszug.pdf
Tarifvertrag vom 25. Juni 2025 zur Änderung des Tarifvertrages zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Lohn/Ost) vom 14. Juni 2024, gültig ab 01. Juli 2025
https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/A_B_C/Baugewerbe/250625_TV_L%C3%B6hne_und_Ausbildung_Ost_Baugewerbe_Auszug.pdf
Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Gehalt/Ost) vom 14. Juni 2024, kündbar erstmals zum 31. März 2027.
Sofern im Gehalts TV für einzelne Gehaltsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch den Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu ersetzen.
https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/A_B_C/Baugewerbe/V_14001_TV_Gehalt_Ost_Baugewerbe_240614_Auszug.pdf
Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 28. September 2018 in der Fassung vom 5. November 2021 und 10. November 2022
https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/A_B_C/Baugewerbe/V14001-108-BRTV-Baugewerbe-180928_Auszug.pdf
Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere im Baugewerbe vom 4. Juli 2002 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 29. Juli 2005, 20. August 2007, 17. Dezember 2012 und 05. Juni 2014
https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MS/MS/5_Tarifregister_Sachsen_Anhalt_2024/A_B_C/Baugewerbe/V14002-34-RTV_Angestellte_Polierer-Baugewerbe-020704_Auszug.pdf
Der Vergabemindestlohn (Stand: 04.03.2026) gemäß § 11 Abs. 3 TVergG LSA ist einsehbar unter: https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dokumente_evergabe/Handlungsanleitungen/VergSpez_ML/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf
Bei der Ausführung der Leistung sind tarifvertragliche Änderungen während der Ausführungslaufzeit zu berücksichtigen.
2. Hinweise:
2.1 Alle unter w) und y) 1.1 und 1.2 genannten auf gesondertes Verlangen einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die Frist zur Einreichung wird gemäß § 8 Abs. 3 TVergG LSA sechs Kalendertage betragen.
2.2 Der Auftraggeber behält sich vor, parallel zum Bestbieter auch die nachrangigen Bieter
(Platz Nr. 2, 3) zur Einreichung der unter w) und y) 1.1 und 1.2 genannten auf gesondertes Verlangen einzureichenden Unterlagen aufzufordern.
2.3 Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet, für den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu tätigen.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
06112 Halle (Saale)