Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse: http://www.bast.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z2r-FE 82.0848/2026
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
30.06.2026 - 06:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.09.2026
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=863768
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=863768
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
30.06.2026 - 06:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Fahranfängervorbereitung ist international hinsichtlich Aufbau, Dauer, Lehr und Lernformen, Prüfungsverfahren sowie rechtliche, institutioneller Rahmenbedingungen unterschiedlich ausgestaltet. Gleichzeitig entwickeln sich die Systeme weiter, insbesondere durch neue Ansätze wie gestufte Fahrerlaubnissysteme, begleitetes Fahren sowie digitale Lehr und Lernformate. Eine aktuelle, systematische und vergleichende Wissensbasis, die diese Entwicklungen berücksichtigt, liegt derzeit nicht vor.
Ziel Nutzen
Ziel des Projekts ist die Aktualisierung und Erweiterung des bestehenden internationalen Vergleichs der Fahranfängervorbereitung, aufbauend auf den BASt-Berichten von 1995 und 2013. Die aktuellen Systeme ausgewählter europäischer und internationaler Länder sollen systematisch erfasst, vergleichend analysiert und aufbereitet werden, auch mit Blick auf ihre verkehrssicherheitsrelevanten Wirkungen und Effizienzaspekte.
Hierzu erfolgt eine vergleichende Analyse entlang zentraler Merkmalsdimensionen, insbesondere Zugangsvoraussetzungen, Lehr und Lernformen, Prüfungsformate, Qualitätssicherung sowie Verkehrssicherheit und Effizienz. Ziel ist eine strukturierte Gesamtschau der unterschiedlichen Systemansätze sowie die Identifikation von Gemeinsamkeiten, Unterschieden und Entwicklungslinien.
Die Ergebnisse sind in einem wissenschaftlichen Schlussbericht aufzubereiten, der die Methodik transparent darstellt, die Ländersysteme dokumentiert und eine vergleichende Bewertung ermöglicht. Der Bericht dient als fundierte Referenzgrundlage für Fachöffentlichkeit, Verwaltung und Forschung und unterstützt die Weiterentwicklung der Fahranfängervorbereitung in Deutschland.
Ziel Nutzen
Ziel des Projekts ist die Aktualisierung und Erweiterung des bestehenden internationalen Vergleichs der Fahranfängervorbereitung, aufbauend auf den BASt-Berichten von 1995 und 2013. Die aktuellen Systeme ausgewählter europäischer und internationaler Länder sollen systematisch erfasst, vergleichend analysiert und aufbereitet werden, auch mit Blick auf ihre verkehrssicherheitsrelevanten Wirkungen und Effizienzaspekte.
Hierzu erfolgt eine vergleichende Analyse entlang zentraler Merkmalsdimensionen, insbesondere Zugangsvoraussetzungen, Lehr und Lernformen, Prüfungsformate, Qualitätssicherung sowie Verkehrssicherheit und Effizienz. Ziel ist eine strukturierte Gesamtschau der unterschiedlichen Systemansätze sowie die Identifikation von Gemeinsamkeiten, Unterschieden und Entwicklungslinien.
Die Ergebnisse sind in einem wissenschaftlichen Schlussbericht aufzubereiten, der die Methodik transparent darstellt, die Ländersysteme dokumentiert und eine vergleichende Bewertung ermöglicht. Der Bericht dient als fundierte Referenzgrundlage für Fachöffentlichkeit, Verwaltung und Forschung und unterstützt die Weiterentwicklung der Fahranfängervorbereitung in Deutschland.
b)
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
aus technischen Gründen können die spezifischen Eignungskriterien hier nicht angegeben werden. Wir bitten um Beachtung der Angeben in den Teilnahmebedingungen unter Punkt 4.3
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
aus technischen Gründen können die spezifischen Eignungskriterien hier nicht angegeben werden. Wir bitten um Beachtung der Angeben in den Teilnahmebedingungen unter Punkt 4.3
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Gesamtschuldnerisch haftend
14.
Sonstige Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
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