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Ausschreibungsdetails

Fachliche Grundlagen einer Nationalen Liste invasiver Arten

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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27.05.2026

06.07.2026 09:00

3526820100-La

Bundesamt für Naturschutz

27.05.2026 09:57

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer:Konstantinstraße 110
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn
E-Mail: Ref-Z4@bfn.de
Internet-Adresse: http://www.bfn.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

3526820100-La

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

06.07.2026 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

17.08.2026

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=863418

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

06.07.2026 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Invasive gebietsfremde Arten zählen neben Klimawandel, Landnutzungsänderungen, Umweltverschmutzung und Übernutzung zu den fünf Hauptbedrohungen für die biologische Vielfalt. Invasive gebietsfremde Arten gefährden die Biodiversität auf unterschiedliche Weise, z. B. durch Prädation und Herbivorie, interspezifische Konkurrenz, Hybridisierung und können zu Veränderungen der Ökosystemfunktionen führen. Darüber hinaus führen invasive gebietsfremde Arten häufig zu einer Homogenisierung der Artgemeinschaften, d. h. Artgemeinschaften, in denen invasive gebietsfremde Arten vorkommen, sind weltweit ähnlich.
Im geplanten Vorhaben sollen die fachlichen Grundlagen einer Rechtsverordnung gemäß § 54 Abs. 4 und Abs. 4a BNatSchG für eine Nationale Liste für Deutschland zur Ergänzung der Unionsliste erarbeitet und dargestellt werden. Insbesondere soll ein fachliches Konzept erarbeitet werden, um beurteilen zu können, welche Arten nach § 54 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BNatSchG in die Nationale Liste aufzunehmen und welche der oben genannten Beschränkungen bzw. Maßnahmen nach § 54 Abs. 4 S. 1 BNatSchG in Verbindung mit der EU-Verordnung für die jeweiligen Arten erforderlich sind. Weitere notwendige Abstimmungen mit den Ressorts und ggf. mit weiteren Akteuren sind in einem Folgeprozess nach der Erstellung dieser fachlichen Grundlage vorgesehen.

c)
Ort der Leistungserbringung

Bonn

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

Die Gesamtleistung bildet ein Los.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Die Gesamtleistung ist bis zum 15.06.2028 zu erbringen.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

ABFE BMU (Stand: März 2018); VOL/B

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlage "04 Zuschlagskriterien"

14.
Sonstige Angaben

Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.

Eignungskriterien



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