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Ausschreibungsdetails

FE 15.0741/2026/ARB - Rückbau von Brücken durch Sprengabbruch

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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21.05.2026

22.06.2026 06:00

Z2sä - FE15.0741/2026/ARB

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

21.05.2026 15:17

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
Internet-Adresse: http://www.bast.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

Z2sä - FE15.0741/2026/ARB

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

22.06.2026 - 06:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.09.2026

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=862323

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

22.06.2026 - 06:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Im Zuge der fortschreitenden Modernisierung der Brücken im Netz der Bundesfernstraßen ist der Ersatzneubau bestehender Bauwerke in vielen Fällen unumgänglich. Vor dem Neubau steht regelmäßig der Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks, der je nach Bauwerksart, Lage und Randbedingungen erhebliche technische, organisatorische und sicherheitsrelevante Herausforderungen mit sich bringt.
Das Rückbauverfahren „Sprengen“ nimmt innerhalb der möglichen Verfahren eine Sonderstellung ein. Es wird vor allem bei großen Brückenbauwerken angewendet, wenn andere Rückbauverfahren aus technischen, wirtschaftlichen oder zeitlichen Gründen ausscheiden. Obwohl die eigentliche Sprengung nur wenige Sekunden dauert, erfordert das Verfahren eine außerordentlich hohe Planungs-, Genehmigungs- und Kontrolltiefe. Insbesondere die planerische Vorbereitung, die Berücksichtigung von Sicherheits- und Umweltschutzaspekten sowie die Abstimmung mit zahlreichen Beteiligten stellen hohe Anforderungen an alle Projektbeteiligten.
Bislang fehlt für das Verfahren „Sprengen“ jedoch ein eigenständiger, praxisnaher Leitfaden, der:
- die vorhandenen Erfahrungen bündelt,
- und ein einheitliches Vorgehen für Planung, Nachweisführung, Ausschreibung und Ausführung ermöglicht.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, für das Rückbauverfahren „Sprengen von Brücken“ eine einheitliche, nachvollziehbare und praxisorientierte Handlungsgrundlage bereitzustellen. Der Leitfaden soll die bestehenden Erfahrungen aus der Praxis systematisch bündeln und mit den aktuellen Vorschriften in Einklang bringen. Der Leitfaden soll dazu dienen,
- einen Überblick über die relevanten Sprengtechniken zu geben,
- die Machbarkeit anhand der technischen, rechtlichen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen abzuschätzen,
- die Planung, Genehmigung, ggfls. erforderliche statisch konstruktive Nachweisführung, Ausschreibung und Ausführung von Sprengrückbauten strukturiert zu unterstützen,
- Unsicherheiten bei der Anwendung des Verfahrens zu reduzieren

b)
CPV-Codes

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)

c)
Ort der Leistungserbringung

51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
- Fachkunde und Erfahrung von der Planung bis zur Durchführung der Sprengung von Brücken, nachzuweisen durch 2 abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1)
- Befähigung nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG), nachzuweisen durch Vorlage Befähigungsschein
- Ausreichend personelle Kapazitäten für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung und Qualifizierung des eingesetzten verantwortlichen Personals und der technischen Fachkräfte, nachzuweisen durch namentliche Nennung der vorgesehenen Projektleitung und der vorgesehenen Hauptbearbeiter/-innen mit Angabe der Qualifikationen und Vorlage der Studien- bzw. Ausbildungsnachweise (siehe Eigenerklärung 1)
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

12.
Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Gesamtschuldnerisch haftend

14.
Sonstige Angaben

Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.


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