Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
- diverse temporäre Verkehrsleiteinrichtungen aufstellen und vorhalten
- Bodenabtrag ca. 32 m³
- Bordsteine aufnehmen ca. 250 m
- Bordsteine setzen ca. 300 m
- Frostschutzschicht liefern und einbauen ca. 160 m³
- Pflasterdecke/ Plattenbeläge aufnehmen ca. 740 m²
- Pflasterdecke/ Plattenbeläge herstellen/ regulieren ca. 600 m²
- Pflaster aus Kupferschlackesteine aufnehmen und verwerten ca. 200 m²
- Pflaster aus Kupferschlackesteine regulieren ca. 45 m²
- Asphalt fräsen ca. 840 m²
- Asphalttragschicht herstellen ca. 350 m²
- Asphaltdeckschicht herstellen ca. 1.155 m²
- Tragschicht mit hydraulischem Bindemittel aufnehmen und verwerten ca. 30 m²
- Längsmarkierung Typ II ca. 2700 m
- Pfeilmarkierungen ca. 35 St
- Markierung entfernen ca. 780 m
- Sperrflächenmarkierung ca. 150 m
- Parkflächenmarkierung Typ II ca. 140 m
- Markierung Radwege ca. 415 m²
- Markierung Piktogramm Radfahrer ca. 30 St
- Quermarkierung ca. 60 m
- Verkehrsschild abbauen + Fundament entfernen 10 St.
- Verkehrsschild einschl Rohrpfosten + Fundament aufbauen 12 St
- Fundament für LSA Mast 3 St
- Signalmast + Fundament 3 St
- Lichtzeichengeber LED liefern / montieren 29 St
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
100% Preis
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
- Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vom nicht präqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen:
- Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"(falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung [EEE]), von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem anderen Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden - Bei elektronischer Versendung über die Vergabeplattform ohne Unterschrift gültig.
- Alle Erklärungen/Nachweise entsprechend dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vom nichtpräqualifizierten Bieter/jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft, von jedem nicht präqualifizierten Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem anderen Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden
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Hinweis zu § 8 TVergG:
Die Nachweise sind unter Berücksichtigung der Vorgaben in § 8 Abs. 2 TvergG LSA vom Bestbieter in der oben beschriebenen Form vorzulegen. Sofern die Nachweise nicht schon mit der Einreichung des Angebotes einzureichen sind, sondern erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, hat die Vorlage der Unterlagen innerhalb von 10 Kalendertagen zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Absendung der Aufforderung.
Bei einer beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter werden an diesen die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen gestellt, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind.
Hinweis: Nachweise können in Textform eingereicht werden. Soweit jedoch Nachweise nur im Original gültig sind, sind diese der Vergabestelle im Original vorzulegen
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Hinweis: Ein präqualifiziertes Unternehmen hat sicherzustellen, dass hinterlegte Referenzen auf die ausgeschriebene Leistung anzuwenden sind. Dabei gelten die Anforderungen entsprechend dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (siehe Ausschreibungsunterlagen).
- HVA B-StB Angebotsschreiben
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm in den Formaten GAEB und PDF
- Bieterangabenverzeichnis
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung vom nicht präqualifizierten Bieter/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Bietergemeinschaft (falls keine PQ-Nummer vorhanden bzw. die PQ nicht einschlägig ist), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Verzeichnis der Unterauftrag-/ Nachunternehmerleistung, sofern erforderlich
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, sofern erforderlich
- die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Abschnitt C sowie im Formblatt 109 (vorzulegende Unterlagen) benannte Unterlagen
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An die Auftragsdurchführung werden zusätzliche soziale Kriterien gestellt. Gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft Eigenerklärungen einzureichen:
- § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit,
- § 14 Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmern.
Des Weiteren ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle von jedem Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sowie von jedem anderen Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden die Eigenerklärung zum folgenden Paragraphen einzureichen:
- § 11 Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit.
Diese Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen:
- Urkalkulation
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- weitere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe in den Abschnitten D sowie im Formblatt 109 (vorzulegende Unterlagen) benannte Unterlagen
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Der Nachprüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder
- mehr als 10 Werktage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zuständige Nachprüfungsbehörde ist:
das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
3. Vergabekammer, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale)