Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Verhandlungsvergabe mit TW nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg
Straße, Hausnummer:Otto-Hahn-Str. 1
Postleitzahl (PLZ):39106
Ort:Magdeburg
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Name:Finanzamt Dessau-Roßlau-Fianzdienste
Straße, Hausnummer:Kühnauer Str. 161
Postleitzahl (PLZ):06846
Ort:Dessau-Roßlau
E-Mail: Horst.Blumhoff@sachsen-anhalt.de
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Verhandlungsvergabe mit TW nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
FAD-2026-0253
3.
Angaben zu Teilnahmeanträgen / Angeboten
a)
Form der Teilnahmeanträge / Angebote
- schriftlich (nicht elektronisch)
- auf dem Postweg
- auf sonstigem Wege:
Horst.Blumhoff@sachsen-anhalt.de
Zuständige Stelle
Name:Finanzamt Dessau-Roßlau-Fianzdienste
Straße, Hausnummer:Kühnauer Str. 161
Postleitzahl (PLZ):06846
Ort:Dessau-Roßlau
E-Mail: Horst.Blumhoff@sachsen-anhalt.de
b)
Fristen
Ablauf der Teilnahmefrist
18.06.2026 - 23:59 Uhr
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=862150
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=862150
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
18.06.2026 - 23:59 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Dieses Verfahren stellt ein Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung dar und dient als vorgelagerte Maßnahme, um zu prüfen, ob potenzielle Interessenten an der Übernahme der Aufgabe vorhanden sind.
1. Das darauffolgende Vergabeverfahren hat den Abschluss einer Konzession für die Bewirtschaftung einer Kantine zum Gegenstand.
2. Grundlegende Informationen:
a) Küchenkapazität: 450 Essen/ Tag
b) tägliche Mittagsversorgung aktuell: ca. 80-100 Portionen
c) erwartete tägliche Mittagsversorgung: ca. 80-100 Portionen
d) Bedienstete: 370
3. Eine bestimmte Mindestanzahl an Teilnehmern kann nicht zugesichert werden.
4. Der Konzessionsgeber erhebt keinen Pachtzins, um eine vergünstigte Gemeinschaftsverpflegung für seine Beschäftigten zu ermöglichen. Zudem trägt der Konzessionsgeber die Kosten für Wasser, Strom, Abwasser sowie für Reparaturen etc. (vgl. Kantinenrichtlinie LSA).
5. Die Nutzung der Räumlichkeiten für andere Zwecke als den Kantinenbetrieb sowie eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
6. Der Speisesaal kann bei Bedarf und nach vorheriger Abstimmung mit dem Konzessionsnehmer vom Konzessionsgeber unentgeltlich genutztwerden.
7. Der Konzessionsnehmer übernimmt alle mit der Bewirtschaftung der Kantine und der Bereitstellung der Essensangebote verbundenen Aufgaben.
8. Die Frühstücks- und Mittagsverpflegung ist ganzjährig grundsätzlich an sämtlichen Arbeitstagen im Dienstgebäude anzubieten.
9. Das Angebot steht auch externen Besuchern und Gästen der Dienststelle zur Verfügung.
10. Eine Unterdeckungspauschale wird nicht gewährt.
1. Das darauffolgende Vergabeverfahren hat den Abschluss einer Konzession für die Bewirtschaftung einer Kantine zum Gegenstand.
2. Grundlegende Informationen:
a) Küchenkapazität: 450 Essen/ Tag
b) tägliche Mittagsversorgung aktuell: ca. 80-100 Portionen
c) erwartete tägliche Mittagsversorgung: ca. 80-100 Portionen
d) Bedienstete: 370
3. Eine bestimmte Mindestanzahl an Teilnehmern kann nicht zugesichert werden.
4. Der Konzessionsgeber erhebt keinen Pachtzins, um eine vergünstigte Gemeinschaftsverpflegung für seine Beschäftigten zu ermöglichen. Zudem trägt der Konzessionsgeber die Kosten für Wasser, Strom, Abwasser sowie für Reparaturen etc. (vgl. Kantinenrichtlinie LSA).
5. Die Nutzung der Räumlichkeiten für andere Zwecke als den Kantinenbetrieb sowie eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
6. Der Speisesaal kann bei Bedarf und nach vorheriger Abstimmung mit dem Konzessionsnehmer vom Konzessionsgeber unentgeltlich genutztwerden.
7. Der Konzessionsnehmer übernimmt alle mit der Bewirtschaftung der Kantine und der Bereitstellung der Essensangebote verbundenen Aufgaben.
8. Die Frühstücks- und Mittagsverpflegung ist ganzjährig grundsätzlich an sämtlichen Arbeitstagen im Dienstgebäude anzubieten.
9. Das Angebot steht auch externen Besuchern und Gästen der Dienststelle zur Verfügung.
10. Eine Unterdeckungspauschale wird nicht gewährt.
b)
CPV-Codes
Betrieb von Kantinen (55512000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
Finanzamt Dessau-Roßlau- Finanzdienste
Kühnauer Str. 161
06846 Dessau-Roßlau
Kühnauer Str. 161
06846 Dessau-Roßlau
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Vertragsfristen werden wie folgt festgelegt:
a) frühestens ab dem 01.09.2026 oder
b) nach Absprache mit dem Konzessionsgeber spätestens am 15.09.2026 bis zum 31.12.2027
2. Im Anschluss besteht eine Verlängerungsoption für die Laufzeit je eines Jahres, es sei denn, der Konzessionsgeber oder der Konzessionsnehmer erklärt bis zum 30.06.(vgl. erstmalig bis zum 30.06.2027 ) für das nächste Optionsjahr die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
3. Bei Organisationsänderungen, die eine Schließung der Kantine erforderlich machen, erlischt der Pachtvertrag mit dem Tag, an dem die Organisationsänderung wirksam wird.
4. Der Konzessionsgeber verpflichtet sich, den Konzessionsnehmer hiervon rechtzeitig Kenntnis zu geben.
Die Vertragsfristen werden wie folgt festgelegt:
a) frühestens ab dem 01.09.2026 oder
b) nach Absprache mit dem Konzessionsgeber spätestens am 15.09.2026 bis zum 31.12.2027
2. Im Anschluss besteht eine Verlängerungsoption für die Laufzeit je eines Jahres, es sei denn, der Konzessionsgeber oder der Konzessionsnehmer erklärt bis zum 30.06.(vgl. erstmalig bis zum 30.06.2027 ) für das nächste Optionsjahr die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
3. Bei Organisationsänderungen, die eine Schließung der Kantine erforderlich machen, erlischt der Pachtvertrag mit dem Tag, an dem die Organisationsänderung wirksam wird.
4. Der Konzessionsgeber verpflichtet sich, den Konzessionsnehmer hiervon rechtzeitig Kenntnis zu geben.
a) frühestens ab dem 01.09.2026 oder
b) nach Absprache mit dem Konzessionsgeber spätestens am 15.09.2026 bis zum 31.12.2027
2. Im Anschluss besteht eine Verlängerungsoption für die Laufzeit je eines Jahres, es sei denn, der Konzessionsgeber oder der Konzessionsnehmer erklärt bis zum 30.06.(vgl. erstmalig bis zum 30.06.2027 ) für das nächste Optionsjahr die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
3. Bei Organisationsänderungen, die eine Schließung der Kantine erforderlich machen, erlischt der Pachtvertrag mit dem Tag, an dem die Organisationsänderung wirksam wird.
4. Der Konzessionsgeber verpflichtet sich, den Konzessionsnehmer hiervon rechtzeitig Kenntnis zu geben.
Die Vertragsfristen werden wie folgt festgelegt:
a) frühestens ab dem 01.09.2026 oder
b) nach Absprache mit dem Konzessionsgeber spätestens am 15.09.2026 bis zum 31.12.2027
2. Im Anschluss besteht eine Verlängerungsoption für die Laufzeit je eines Jahres, es sei denn, der Konzessionsgeber oder der Konzessionsnehmer erklärt bis zum 30.06.(vgl. erstmalig bis zum 30.06.2027 ) für das nächste Optionsjahr die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
3. Bei Organisationsänderungen, die eine Schließung der Kantine erforderlich machen, erlischt der Pachtvertrag mit dem Tag, an dem die Organisationsänderung wirksam wird.
4. Der Konzessionsgeber verpflichtet sich, den Konzessionsnehmer hiervon rechtzeitig Kenntnis zu geben.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
1. Es ist eine Kaution in Höhe von 7.500 Euro als Sicherheit zugunsten des Landes Sachsen-Anhalt vor Beginn des Kantinenbetriebes zu hinterlegen.
2. Der Betrag ist auf ein Sparkonto des Konzessionsnehmers einzuzahlen; über den hinterlegten Betrag darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Konzessionsgebers verfügt werden. Eine Ratenzahlung wird zugelassen.
3. Das Sparguthaben gehört zum Betriebsvermögen des Konzessionsnehmers.
4. Statt der Hinterlegung ist als Sicherheit auch die selbstschuldnerische Bürgschaft eines im Inland ansässigen Geldinstitutes möglich.
2. Der Betrag ist auf ein Sparkonto des Konzessionsnehmers einzuzahlen; über den hinterlegten Betrag darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Konzessionsgebers verfügt werden. Eine Ratenzahlung wird zugelassen.
3. Das Sparguthaben gehört zum Betriebsvermögen des Konzessionsnehmers.
4. Statt der Hinterlegung ist als Sicherheit auch die selbstschuldnerische Bürgschaft eines im Inland ansässigen Geldinstitutes möglich.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Werden den Interessenten nach Ablauf der Teilnahmefrist mit den Vergabeunterlage zur
Verfügung gestellt.
Verfügung gestellt.
12.
Zuschlagskriterien
Werden den Interessenten nach Ablauf der Teilnahmefrist mit den Vergabeunterlage zur
Verfügung gestellt.
Verfügung gestellt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
keine besondere Rechtsform
14.
Sonstige Angaben
1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die
Teilnahme- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 09.06.2026 (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) hinzuweisen.
2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de).
___________________________________________________________________________________________________
Als Orientierung wird der Übersicht- und Lageplan, das vorläufige Inventarverzeichnis sowie die geltende Kantinenrichtlinie mit übersandt.
_______________________________________________________________________________________________________________
Im Rahmen der Interessenbekundung ist eine Objektbesichtigung
durchzuführen, weil die Leistung ohne die Begehung der Flächen nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann.
Ansprechpartner und Termine zur Objektbesichtigung sind mit dem Konzessionsgeber abzustimmen.
_______________________________________________________________________________________________________________
Die formlose Interessenbekundung mit der Angabe des derzeitigen Geschäftsbetriebes
ist:
a) beim unter der Ziffer 1. lit. b) benannten Konzessionsgeber
b) bis zu der in der Ziffer 3. lit. b) genannten Frist
per E-Mail (vgl. Horst.Blumhoff@sachsen-anhalt.de) einzureichen.
________________________________________________________________________________________________________________
Der Versand der Angebotsaufforderung (vgl. inklusive dazugehöriger
Vergabeunterlagen) erfolgt frühestens am 26.06.2026
durch den unter Ziffer 1. lit. a) benannten Konzessionsgeber.
Falls keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt, können Interessenten davon
ausgehen, dass Ihre Interessenbekundung nicht berücksichtigt wurde.
Teilnahme- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 09.06.2026 (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) hinzuweisen.
2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de).
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Als Orientierung wird der Übersicht- und Lageplan, das vorläufige Inventarverzeichnis sowie die geltende Kantinenrichtlinie mit übersandt.
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Im Rahmen der Interessenbekundung ist eine Objektbesichtigung
durchzuführen, weil die Leistung ohne die Begehung der Flächen nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann.
Ansprechpartner und Termine zur Objektbesichtigung sind mit dem Konzessionsgeber abzustimmen.
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Die formlose Interessenbekundung mit der Angabe des derzeitigen Geschäftsbetriebes
ist:
a) beim unter der Ziffer 1. lit. b) benannten Konzessionsgeber
b) bis zu der in der Ziffer 3. lit. b) genannten Frist
per E-Mail (vgl. Horst.Blumhoff@sachsen-anhalt.de) einzureichen.
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Der Versand der Angebotsaufforderung (vgl. inklusive dazugehöriger
Vergabeunterlagen) erfolgt frühestens am 26.06.2026
durch den unter Ziffer 1. lit. a) benannten Konzessionsgeber.
Falls keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt, können Interessenten davon
ausgehen, dass Ihre Interessenbekundung nicht berücksichtigt wurde.
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