Ausschreibungsdetails
Die Ausschreibung beinhaltet insgesamt 4 Lose:
Los 1: Berlin, Brandenburg
Los 2: Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Los 3: Bayern, Baden-Württemberg
Los 4: Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen, Sachsen, Thüringen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Berlin, Brandenburg
Los 2
Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Los 3
Bayern, Baden-Württemberg
Los 4
Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen, Sachsen, Thüringen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
2.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 04.06.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 228 99 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
vgv
2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erfolgt im Rahmen der Eignungsprüfung auf der Grundlage der von ihnen eingereichten Eignungsnachweise.
Mindestanforderung an das Unternehmen:
- Das Unternehmen muss mindestens 3 Beschäftigte bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart haben.
- Benennung von mindestens 4 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre (Anlage B-03 Ziffer 4.2.3). Jeweils 2 aus den Leistungsarten: Stakeholderkommunikation mit Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit sowie Quartierskommunikation bei Bau- und Infrastrukturprojekten und Krisenkommunikation.
- Es wird erklärt, dass sowohl die fachliche Ansprechperson (Projektleitung) als auch ihr/e Vertreter/in über eine mind. 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der Kommunikation- und Öffentlichkeitsarbeit verfügen.
- Es wird erklärt, dass sowohl die fachliche Ansprechperson (Projektleitung) als auch ihr/e Vertreter/in über eine mind. 3-jährige Berufserfahrung verfügen, bei welcher sie eine leitende Funktion ausübten.
Es ist beabsichtigt bis zu 5 Bewerber je Los zur Abgabe eines Angebots aufzufordern.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Wichtiger Hinweis: Fehlende oder fehlerhafte Angaben in den eingereichten Unterlagen können zum sofortigen Ausschluss des Teilnahmeantrags ohne Nachforderungsmöglichkeit führen.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Sofern mehr als 5 Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt für die verbleibenden Bewerber eine Bewertung auf Grundlage der Eignungsnachweise anhand der in der Eignungsmatrix (Anlage A-02) aufgeführten Kriterien und Zielerfüllungsgrade.
Hierbei erfolgt die Punktevergabe wie folgt:
K.1 Persönliche Referenzen der fachlichen Ansprechperson (Projektleitung)
Berufserfahrung bezogen auf folgende Projektart (Bau-, Infrastruktur-, Stadtentwicklungs- oder Quartiersprojekt) anhand von Leistungszeiträumen
Leistungszeitraum als Projektleitung in dem jeweiligen Projekt (Referenz 1 und 2)
Referenz 1
4 Punkte - Berufserfahrung ab 7 Jahren
3 Punkte - Berufserfahrung ab 5 Jahren bis zu 7 Jahren
2 Punkte - Berufserfahrung ab 2 Jahren bis zu 5 Jahren
1 Punkt - Berufserfahrung von bis zu 2 Jahren
Referenz 2
4 Punkte - Berufserfahrung ab 7 Jahren
3 Punkte - Berufserfahrung ab 5 Jahren bis zu 7 Jahren
2 Punkte - Berufserfahrung ab 2 Jahren bis zu 5 Jahren
1 Punkt - Berufserfahrung von bis zu 2 Jahren
K.2 Persönliche Referenzen der Vertretung der fachlichen Ansprechperson (Projektleitung)
Berufserfahrung bezogen auf folgende Projektart (Bau-, Infrastruktur-, Stadtentwicklungs- oder Quartiersprojekt) anhand von Leistungszeiträumen
Leistungszeitraum als Projektleitung oder Vertretung der Projektleitung in dem jeweiligen Projekt (Referenz 1 und 2)
Referenz 1
4 Punkte - Berufserfahrung ab 4 Jahren
3 Punkte - Berufserfahrung ab 3 Jahren bis zu 4 Jahren
2 Punkte - Berufserfahrung ab 2 Jahren bis zu 3 Jahren
1 Punkt - Berufserfahrung von bis zu 2 Jahren
Referenz 2
4 Punkte - Berufserfahrung ab 4 Jahren
3 Punkte - Berufserfahrung ab 3 Jahren bis zu 4 Jahren
2 Punkte - Berufserfahrung ab 2 Jahren bis zu 3 Jahren
1 Punkt - Berufserfahrung von bis zu 2 Jahren
Die bei den einzelnen Bewertungskriterien erzielten Punktzahlen werden addiert und zu einer Gesamtpunktzahl zusammengefasst.
Die bis zu 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Sollte es im Bewerberkreis zu einer punktgleichen Bewertung auf dem 5. Platz kommen, dann wird unter den punktgleichen Bewerbern derjenige zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, der bei dem Kriterium „Persönliche Referenzen der fachlichen Ansprechperson (Projektleitung)“ in Summe die meisten Punkte erzielt hat. Besteht danach weiterhin eine Punktgleichheit zwischen den Bewerbern, entscheidet das Los.
Berlin, Brandenburg
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 1 Mio. €
Sachschäden: mindestens 1 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung unaufgefordert der Auftraggeberin zu übersenden.
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass sowohl die fachliche Ansprechperson (Projektleitung) als auch ihr/e Vertreter/in über eine mind. 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der Kommunikation- und Öffentlichkeitsarbeit verfügen.
Es wird erklärt, dass sowohl die fachliche Ansprechperson (Projektleitung) als auch ihr/e Vertreter/in über eine mind. 3-jährige Berufserfahrung verfügen, bei welcher sie eine leitende Funktion ausübten.
Angaben zu Referenzen von den fachlichen Ansprechpersonen (jeweils Projektleitung und Vertretung der Projektleitung)
Name, Vorname
Ausbildung/Abschluss
Referenz-Nr. 1:
Berufserfahrung bezogen auf folgende Projektart (Bau-, Infrastruktur-, Stadtentwicklungs- oder Quartiersprojekt)
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Leistungszeitraum
- Beschreibung des Umfangs und des Inhalts der Tätigkeit
Referenz-Nr. 2:
Berufserfahrung bezogen auf folgende Projektart (Bau-, Infrastruktur-, Stadtentwicklungs- oder Quartiersprojekt)
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Leistungszeitraum
- Beschreibung des Umfangs und des Inhalts der Tätigkeit
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Mindestanforderung: Das Unternehmen muss mindestens 3 Beschäftigte bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart haben.
Angaben zu Referenzen (Unternehmen)
Benennung von mindestens 4 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Teilnahmeantrags für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Der Bewerber hat sicherzustellen, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den Referenzen können zum sofortigen Ausschluss des Teilnahmeantrags ohne Nachforderungsmöglichkeit führen.
Referenz-Nr. 1:
Leistungsart: Stakeholderkommunikation mit Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit sowie Quartierskommunikation bei Bau- und Infrastrukturprojekten
- Name des Autraggebers
- Leistungsort
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)
- Leistungsinhalt
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Referenz-Nr. 2:
Leistungsart: Stakeholderkommunikation mit Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit sowie Quartierskommunikation bei Bau- und Infrastrukturprojekten
- Name des Autraggebers
- Leistungsort
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)
- Leistungsinhalt
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Referenz-Nr. 3:
Leistungsart: Krisenkommunikation
- Name des Autraggebers
- Leistungsort
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)
- Leistungsinhalt
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Referenz-Nr. 4:
Leistungsart: Krisenkommunikation
- Name des Autraggebers
- Leistungsort
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)
- Leistungsinhalt
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Preis:
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Gewichtung: 50 %
Qualität des schriftlichen Konzepts:
Die Qualität wird anhand des eingereichten Konzepts bewertet. Gewichtung: 50 %
Qualitätsbewertung des schriftlichen Konzepts
Die Qualität wird anhand des eingereichten Konzepts bewertet.
In den Unterkriterien 1 bis 4 werden die Punkte wie folgt vergeben:
25 Punkte = Zur vollsten Zufriedenheit erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist ohne Einschränkungen in jeder Hinsicht schlüssig, nachvollziehbar
15 Punkte = Teilweise erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist trotz Einschränkungen noch schlüssig und nachvollziehbar und lässt im Hinblick auf die Zielerreichung eine ausreichende Umsetzung erwarten.
0 Punkte = Nicht erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist im Hinblick auf die Zielerreichung nicht mehr schlüssig und nachvollziehbar oder lässt im Hinblick auf die Zielerreichung eine mangelhafte Umsetzung erwarten oder eine Darstellung fehlt ganz oder sie enthält nur pauschale Aussagen ohne Auftragsbezug zur ausgeschriebenen Leistung.
Die für jedes Unterkriterium erreichte Punktzahl wird addiert und zu einer Gesamtpunktzahl zusammengefasst. Die Gesamtpunktzahl wird mit 50% multipliziert und geht als Qualitätsnote in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein.
Preisbewertung
Der im Vergleich aller Angebote günstigste Gesamtangebotspreis erhält die höchste Bewertungspunktzahl (50 Punkte). Die höheren Preise der anderen Angebote erhalten entsprechend ihrer Preisabstände zum günstigsten Angebot weniger Punkte. Die ermittelte Punktzahl geht als Preisnote in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein.
Die Formel für die Preisnote lautet:
PN_A=P_G/P_A * 50 Punkte
PN_A=Preisnote des zu bewertenden Angebots
P_G=Preis des günstigsten Angebots
P_A=Preis des zu bewertenden Angebots
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden die erreichten Punktzahlen für die Konzeptbewertung (Qualitätsnote) und die Preisbewertung (Preisnote) zu einer Gesamtpunktzahl addiert.
Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat das Angebot, das im Zuschlagskriterium Konzeptbewertung die höhere Punktzahl erhalten hat, den Vorrang. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl in dem Zuschlagskriterium Konzeptbewertung entscheidet das Los.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 1 Mio. €
Sachschäden: mindestens 1 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung unaufgefordert der Auftraggeberin zu übersenden.
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass sowohl die fachliche Ansprechperson (Projektleitung) als auch ihr/e Vertreter/in über eine mind. 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der Kommunikation- und Öffentlichkeitsarbeit verfügen.
Es wird erklärt, dass sowohl die fachliche Ansprechperson (Projektleitung) als auch ihr/e Vertreter/in über eine mind. 3-jährige Berufserfahrung verfügen, bei welcher sie eine leitende Funktion ausübten.
Angaben zu Referenzen von den fachlichen Ansprechpersonen (jeweils Projektleitung und Vertretung der Projektleitung)
Name, Vorname
Ausbildung/Abschluss
Referenz-Nr. 1:
Berufserfahrung bezogen auf folgende Projektart (Bau-, Infrastruktur-, Stadtentwicklungs- oder Quartiersprojekt)
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Leistungszeitraum
- Beschreibung des Umfangs und des Inhalts der Tätigkeit
Referenz-Nr. 2:
Berufserfahrung bezogen auf folgende Projektart (Bau-, Infrastruktur-, Stadtentwicklungs- oder Quartiersprojekt)
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Leistungszeitraum
- Beschreibung des Umfangs und des Inhalts der Tätigkeit
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Mindestanforderung: Das Unternehmen muss mindestens 3 Beschäftigte bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart haben.
Angaben zu Referenzen (Unternehmen)
Benennung von mindestens 4 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Teilnahmeantrags für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Der Bewerber hat sicherzustellen, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den Referenzen können zum sofortigen Ausschluss des Teilnahmeantrags ohne Nachforderungsmöglichkeit führen.
Referenz-Nr. 1:
Leistungsart: Stakeholderkommunikation mit Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit sowie Quartierskommunikation bei Bau- und Infrastrukturprojekten
- Name des Autraggebers
- Leistungsort
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)
- Leistungsinhalt
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Referenz-Nr. 2:
Leistungsart: Stakeholderkommunikation mit Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit sowie Quartierskommunikation bei Bau- und Infrastrukturprojekten
- Name des Autraggebers
- Leistungsort
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)
- Leistungsinhalt
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Referenz-Nr. 3:
Leistungsart: Krisenkommunikation
- Name des Autraggebers
- Leistungsort
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)
- Leistungsinhalt
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Referenz-Nr. 4:
Leistungsart: Krisenkommunikation
- Name des Autraggebers
- Leistungsort
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)
- Leistungsinhalt
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Preis:
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Gewichtung: 50 %
Qualität des schriftlichen Konzepts:
Die Qualität wird anhand des eingereichten Konzepts bewertet. Gewichtung: 50 %
Qualitätsbewertung des schriftlichen Konzepts
Die Qualität wird anhand des eingereichten Konzepts bewertet.
In den Unterkriterien 1 bis 4 werden die Punkte wie folgt vergeben:
25 Punkte = Zur vollsten Zufriedenheit erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist ohne Einschränkungen in jeder Hinsicht schlüssig, nachvollziehbar
15 Punkte = Teilweise erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist trotz Einschränkungen noch schlüssig und nachvollziehbar und lässt im Hinblick auf die Zielerreichung eine ausreichende Umsetzung erwarten.
0 Punkte = Nicht erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist im Hinblick auf die Zielerreichung nicht mehr schlüssig und nachvollziehbar oder lässt im Hinblick auf die Zielerreichung eine mangelhafte Umsetzung erwarten oder eine Darstellung fehlt ganz oder sie enthält nur pauschale Aussagen ohne Auftragsbezug zur ausgeschriebenen Leistung.
Die für jedes Unterkriterium erreichte Punktzahl wird addiert und zu einer Gesamtpunktzahl zusammengefasst. Die Gesamtpunktzahl wird mit 50% multipliziert und geht als Qualitätsnote in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein.
Preisbewertung
Der im Vergleich aller Angebote günstigste Gesamtangebotspreis erhält die höchste Bewertungspunktzahl (50 Punkte). Die höheren Preise der anderen Angebote erhalten entsprechend ihrer Preisabstände zum günstigsten Angebot weniger Punkte. Die ermittelte Punktzahl geht als Preisnote in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein.
Die Formel für die Preisnote lautet:
PN_A=P_G/P_A * 50 Punkte
PN_A=Preisnote des zu bewertenden Angebots
P_G=Preis des günstigsten Angebots
P_A=Preis des zu bewertenden Angebots
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden die erreichten Punktzahlen für die Konzeptbewertung (Qualitätsnote) und die Preisbewertung (Preisnote) zu einer Gesamtpunktzahl addiert.
Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat das Angebot, das im Zuschlagskriterium Konzeptbewertung die höhere Punktzahl erhalten hat, den Vorrang. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl in dem Zuschlagskriterium Konzeptbewertung entscheidet das Los.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Bayern, Baden-Württemberg
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 1 Mio. €
Sachschäden: mindestens 1 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung unaufgefordert der Auftraggeberin zu übersenden.
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass sowohl die fachliche Ansprechperson (Projektleitung) als auch ihr/e Vertreter/in über eine mind. 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der Kommunikation- und Öffentlichkeitsarbeit verfügen.
Es wird erklärt, dass sowohl die fachliche Ansprechperson (Projektleitung) als auch ihr/e Vertreter/in über eine mind. 3-jährige Berufserfahrung verfügen, bei welcher sie eine leitende Funktion ausübten.
Angaben zu Referenzen von den fachlichen Ansprechpersonen (jeweils Projektleitung und Vertretung der Projektleitung)
Name, Vorname
Ausbildung/Abschluss
Referenz-Nr. 1:
Berufserfahrung bezogen auf folgende Projektart (Bau-, Infrastruktur-, Stadtentwicklungs- oder Quartiersprojekt)
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Leistungszeitraum
- Beschreibung des Umfangs und des Inhalts der Tätigkeit
Referenz-Nr. 2:
Berufserfahrung bezogen auf folgende Projektart (Bau-, Infrastruktur-, Stadtentwicklungs- oder Quartiersprojekt)
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Leistungszeitraum
- Beschreibung des Umfangs und des Inhalts der Tätigkeit
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Mindestanforderung: Das Unternehmen muss mindestens 3 Beschäftigte bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart haben.
Angaben zu Referenzen (Unternehmen)
Benennung von mindestens 4 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Teilnahmeantrags für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Der Bewerber hat sicherzustellen, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den Referenzen können zum sofortigen Ausschluss des Teilnahmeantrags ohne Nachforderungsmöglichkeit führen.
Referenz-Nr. 1:
Leistungsart: Stakeholderkommunikation mit Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit sowie Quartierskommunikation bei Bau- und Infrastrukturprojekten
- Name des Autraggebers
- Leistungsort
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)
- Leistungsinhalt
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Referenz-Nr. 2:
Leistungsart: Stakeholderkommunikation mit Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit sowie Quartierskommunikation bei Bau- und Infrastrukturprojekten
- Name des Autraggebers
- Leistungsort
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)
- Leistungsinhalt
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Referenz-Nr. 3:
Leistungsart: Krisenkommunikation
- Name des Autraggebers
- Leistungsort
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)
- Leistungsinhalt
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Referenz-Nr. 4:
Leistungsart: Krisenkommunikation
- Name des Autraggebers
- Leistungsort
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)
- Leistungsinhalt
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Preis:
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Gewichtung: 50 %
Qualität des schriftlichen Konzepts:
Die Qualität wird anhand des eingereichten Konzepts bewertet. Gewichtung: 50 %
Qualitätsbewertung des schriftlichen Konzepts
Die Qualität wird anhand des eingereichten Konzepts bewertet.
In den Unterkriterien 1 bis 4 werden die Punkte wie folgt vergeben:
25 Punkte = Zur vollsten Zufriedenheit erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist ohne Einschränkungen in jeder Hinsicht schlüssig, nachvollziehbar
15 Punkte = Teilweise erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist trotz Einschränkungen noch schlüssig und nachvollziehbar und lässt im Hinblick auf die Zielerreichung eine ausreichende Umsetzung erwarten.
0 Punkte = Nicht erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist im Hinblick auf die Zielerreichung nicht mehr schlüssig und nachvollziehbar oder lässt im Hinblick auf die Zielerreichung eine mangelhafte Umsetzung erwarten oder eine Darstellung fehlt ganz oder sie enthält nur pauschale Aussagen ohne Auftragsbezug zur ausgeschriebenen Leistung.
Die für jedes Unterkriterium erreichte Punktzahl wird addiert und zu einer Gesamtpunktzahl zusammengefasst. Die Gesamtpunktzahl wird mit 50% multipliziert und geht als Qualitätsnote in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein.
Preisbewertung
Der im Vergleich aller Angebote günstigste Gesamtangebotspreis erhält die höchste Bewertungspunktzahl (50 Punkte). Die höheren Preise der anderen Angebote erhalten entsprechend ihrer Preisabstände zum günstigsten Angebot weniger Punkte. Die ermittelte Punktzahl geht als Preisnote in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein.
Die Formel für die Preisnote lautet:
PN_A=P_G/P_A * 50 Punkte
PN_A=Preisnote des zu bewertenden Angebots
P_G=Preis des günstigsten Angebots
P_A=Preis des zu bewertenden Angebots
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden die erreichten Punktzahlen für die Konzeptbewertung (Qualitätsnote) und die Preisbewertung (Preisnote) zu einer Gesamtpunktzahl addiert.
Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat das Angebot, das im Zuschlagskriterium Konzeptbewertung die höhere Punktzahl erhalten hat, den Vorrang. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl in dem Zuschlagskriterium Konzeptbewertung entscheidet das Los.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen, Sachsen, Thüringen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 1 Mio. €
Sachschäden: mindestens 1 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Der Nachweis für die bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung unaufgefordert der Auftraggeberin zu übersenden.
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass sowohl die fachliche Ansprechperson (Projektleitung) als auch ihr/e Vertreter/in über eine mind. 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der Kommunikation- und Öffentlichkeitsarbeit verfügen.
Es wird erklärt, dass sowohl die fachliche Ansprechperson (Projektleitung) als auch ihr/e Vertreter/in über eine mind. 3-jährige Berufserfahrung verfügen, bei welcher sie eine leitende Funktion ausübten.
Angaben zu Referenzen von den fachlichen Ansprechpersonen (jeweils Projektleitung und Vertretung der Projektleitung)
Name, Vorname
Ausbildung/Abschluss
Referenz-Nr. 1:
Berufserfahrung bezogen auf folgende Projektart (Bau-, Infrastruktur-, Stadtentwicklungs- oder Quartiersprojekt)
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Leistungszeitraum
- Beschreibung des Umfangs und des Inhalts der Tätigkeit
Referenz-Nr. 2:
Berufserfahrung bezogen auf folgende Projektart (Bau-, Infrastruktur-, Stadtentwicklungs- oder Quartiersprojekt)
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Leistungszeitraum
- Beschreibung des Umfangs und des Inhalts der Tätigkeit
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Mindestanforderung: Das Unternehmen muss mindestens 3 Beschäftigte bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart haben.
Angaben zu Referenzen (Unternehmen)
Benennung von mindestens 4 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Teilnahmeantrags für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Der Bewerber hat sicherzustellen, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den Referenzen können zum sofortigen Ausschluss des Teilnahmeantrags ohne Nachforderungsmöglichkeit führen.
Referenz-Nr. 1:
Leistungsart: Stakeholderkommunikation mit Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit sowie Quartierskommunikation bei Bau- und Infrastrukturprojekten
- Name des Autraggebers
- Leistungsort
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)
- Leistungsinhalt
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Referenz-Nr. 2:
Leistungsart: Stakeholderkommunikation mit Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit sowie Quartierskommunikation bei Bau- und Infrastrukturprojekten
- Name des Autraggebers
- Leistungsort
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)
- Leistungsinhalt
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Referenz-Nr. 3:
Leistungsart: Krisenkommunikation
- Name des Autraggebers
- Leistungsort
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)
- Leistungsinhalt
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Referenz-Nr. 4:
Leistungsart: Krisenkommunikation
- Name des Autraggebers
- Leistungsort
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in € netto)
- Leistungsinhalt
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Preis:
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise (in Euro) einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Gewichtung: 50 %
Qualität des schriftlichen Konzepts:
Die Qualität wird anhand des eingereichten Konzepts bewertet. Gewichtung: 50 %
Qualitätsbewertung des schriftlichen Konzepts
Die Qualität wird anhand des eingereichten Konzepts bewertet.
In den Unterkriterien 1 bis 4 werden die Punkte wie folgt vergeben:
25 Punkte = Zur vollsten Zufriedenheit erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist ohne Einschränkungen in jeder Hinsicht schlüssig, nachvollziehbar
15 Punkte = Teilweise erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist trotz Einschränkungen noch schlüssig und nachvollziehbar und lässt im Hinblick auf die Zielerreichung eine ausreichende Umsetzung erwarten.
0 Punkte = Nicht erfüllt: Die auftragsbezogene Darstellung ist im Hinblick auf die Zielerreichung nicht mehr schlüssig und nachvollziehbar oder lässt im Hinblick auf die Zielerreichung eine mangelhafte Umsetzung erwarten oder eine Darstellung fehlt ganz oder sie enthält nur pauschale Aussagen ohne Auftragsbezug zur ausgeschriebenen Leistung.
Die für jedes Unterkriterium erreichte Punktzahl wird addiert und zu einer Gesamtpunktzahl zusammengefasst. Die Gesamtpunktzahl wird mit 50% multipliziert und geht als Qualitätsnote in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein.
Preisbewertung
Der im Vergleich aller Angebote günstigste Gesamtangebotspreis erhält die höchste Bewertungspunktzahl (50 Punkte). Die höheren Preise der anderen Angebote erhalten entsprechend ihrer Preisabstände zum günstigsten Angebot weniger Punkte. Die ermittelte Punktzahl geht als Preisnote in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ein.
Die Formel für die Preisnote lautet:
PN_A=P_G/P_A * 50 Punkte
PN_A=Preisnote des zu bewertenden Angebots
P_G=Preis des günstigsten Angebots
P_A=Preis des zu bewertenden Angebots
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden die erreichten Punktzahlen für die Konzeptbewertung (Qualitätsnote) und die Preisbewertung (Preisnote) zu einer Gesamtpunktzahl addiert.
Bei gleicher Gesamtpunktzahl hat das Angebot, das im Zuschlagskriterium Konzeptbewertung die höhere Punktzahl erhalten hat, den Vorrang. Bei gleicher Gesamtpunktzahl und bei gleicher Punktzahl in dem Zuschlagskriterium Konzeptbewertung entscheidet das Los.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
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