Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Umweltbundesamt
Straße, Hausnummer:Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ):06844
Ort:Dessau-Roßlau
E-Mail: refoplan@uba.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
FKZ 37K2 64 301 0 // AZ 10 236/00004
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
24.06.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
20.08.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=860927
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=860927
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
24.06.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Klifoplan: „Entwicklung und Bewertung von Vorschlägen zur vollständigen Einbeziehung der Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs in den Europäischen Emissionshandel ab 2028“
Seit 2025 sind die Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs über ein Überwachungs-, Berichterstattungs- und Verifizierungssystem (MRV-System) in den EU-ETS 1 einbezogen, d.h. Luftfahrzeugbetreiber müssen die Klimawirkung dieser Effekte ermitteln und berichten, ohne dass bisher eine Abgabepflicht für sie besteht. Bis Ende 2027 soll die Europäische Kommission jedoch einen Vorschlag zur vollständigen Einbeziehung der Nicht-CO2-Effekte in den EU-ETS 1 vorlegen.
Primäres Ziel des Vorhabens ist es, im Vorfeld der Veröffentlichung dieses Vorschlags Konzepte zu erarbeiten, ob und wie eine vollständige Einbeziehung sinnvoll erfolgen kann. Hierfür sollten verschiedene Einbeziehungskonzepte erarbeitet werden, z.B. eine schrittweise Einführung ab 2028 oder eine Einbeziehung anhand einer Unsicherheitsbetrachtung der Berechnung der Klimawirkung verschiedener Nicht-CO2-Effekte. Zudem sollten Vorschläge erarbeitet werden, welche Maßnahmen sinnvoll sein können, um den EU-ETS 1 sinnvoll zu flankieren. Eine Abgabepflicht für die Klimawirkung der Nicht-CO2-Effekte könnte dazu führen, dass dem EU-ETS 1 unterliegende Flüge zwar durch z.B. andere Flugrouten weniger klimaschädlich durchgeführt werden, der dadurch freiwerdende Luftraum aber von Luftfahrzeugbetreibern genutzt wird, deren Flüge nicht dem EU-ETS 1 unterfallen. Sobald der Vorschlag der Europäischen Kommission vorliegt, soll dieser bewertet und ggf. sollen Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.
Als weiteres Ziel soll der Einfluss von Primär- und Sekundärdaten auf die Berechnung der Klimawirkung der einzelnen Flüge analysiert werden, um damit die Monitoring-Verordnung zielgerichtet weiterentwickeln zu können. Das Hauptaugenmerk soll auf einer Kosten-Nutzen-Analyse des Aufwandes bei der Erhebung von Primär- oder der Erhöhung der Genauigkeit verschiedener Sekundärdaten im Vergleich zur daraus resultierenden Verbesserung der Genauigkeit der Berechnung der Klimawirkung liegen, um das MRV-System möglichst effizient weiterzuentwickeln.
Seit 2025 sind die Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs über ein Überwachungs-, Berichterstattungs- und Verifizierungssystem (MRV-System) in den EU-ETS 1 einbezogen, d.h. Luftfahrzeugbetreiber müssen die Klimawirkung dieser Effekte ermitteln und berichten, ohne dass bisher eine Abgabepflicht für sie besteht. Bis Ende 2027 soll die Europäische Kommission jedoch einen Vorschlag zur vollständigen Einbeziehung der Nicht-CO2-Effekte in den EU-ETS 1 vorlegen.
Primäres Ziel des Vorhabens ist es, im Vorfeld der Veröffentlichung dieses Vorschlags Konzepte zu erarbeiten, ob und wie eine vollständige Einbeziehung sinnvoll erfolgen kann. Hierfür sollten verschiedene Einbeziehungskonzepte erarbeitet werden, z.B. eine schrittweise Einführung ab 2028 oder eine Einbeziehung anhand einer Unsicherheitsbetrachtung der Berechnung der Klimawirkung verschiedener Nicht-CO2-Effekte. Zudem sollten Vorschläge erarbeitet werden, welche Maßnahmen sinnvoll sein können, um den EU-ETS 1 sinnvoll zu flankieren. Eine Abgabepflicht für die Klimawirkung der Nicht-CO2-Effekte könnte dazu führen, dass dem EU-ETS 1 unterliegende Flüge zwar durch z.B. andere Flugrouten weniger klimaschädlich durchgeführt werden, der dadurch freiwerdende Luftraum aber von Luftfahrzeugbetreibern genutzt wird, deren Flüge nicht dem EU-ETS 1 unterfallen. Sobald der Vorschlag der Europäischen Kommission vorliegt, soll dieser bewertet und ggf. sollen Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.
Als weiteres Ziel soll der Einfluss von Primär- und Sekundärdaten auf die Berechnung der Klimawirkung der einzelnen Flüge analysiert werden, um damit die Monitoring-Verordnung zielgerichtet weiterentwickeln zu können. Das Hauptaugenmerk soll auf einer Kosten-Nutzen-Analyse des Aufwandes bei der Erhebung von Primär- oder der Erhöhung der Genauigkeit verschiedener Sekundärdaten im Vergleich zur daraus resultierenden Verbesserung der Genauigkeit der Berechnung der Klimawirkung liegen, um das MRV-System möglichst effizient weiterzuentwickeln.
c)
Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Qualifikation der Anbieter und gegebenenfalls von Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen.
Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte /Arbeitsschwerpunkte/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten zu den Themenfeldern „Bewertung der Klimawirkung von Nicht-CO2-Effekten des Luftverkehrs“ und „Politische Maßnahmen zur Verringerung der Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs, inklusive dem EU-ETS 1“ (jeweils 2 Referenzen, jeweils nicht älter als 5 Jahre) des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartnerinnen und -partnern sowie eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen sowie der von ihnen im Rahmen des Forschungsvorhabens wahrgenommenen Aufgabe (möglichst Benennung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter).
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte /Arbeitsschwerpunkte/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten zu den Themenfeldern „Bewertung der Klimawirkung von Nicht-CO2-Effekten des Luftverkehrs“ und „Politische Maßnahmen zur Verringerung der Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs, inklusive dem EU-ETS 1“ (jeweils 2 Referenzen, jeweils nicht älter als 5 Jahre) des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartnerinnen und -partnern sowie eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen sowie der von ihnen im Rahmen des Forschungsvorhabens wahrgenommenen Aufgabe (möglichst Benennung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter).
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
12.
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung benannt.
14.
Sonstige Angaben
Die Dateigröße des bei der Angebotsabgabe eingereichten Umsetzungskonzepts darf 8,0 MB nicht überschreiten (sämtliche Anlagen sind davon ausgenommen).
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