Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Straße, Hausnummer:Thomas-Müntzer-Straße 11
Postleitzahl (PLZ):06231
Ort:Bad Dürrenberg
Telefon:+49 3462 54 25 0
Telefax:+49 3462 54 25 25
E-Mail: info@zwa-badduerrenberg.de
Internet-Adresse: https://www.zwa-badduerrenberg.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
AW_20260505
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
03.06.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
03.07.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=860908
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=860908
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
03.06.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Los 1: Entsorgung Fäkalwasser Abwassersammelgruben (ASG)/ Fäkalschlamm Kleinkläranlagen (KKA)
Los 2: Entsorgung Rechen- und Sandfanggut aus Abwasserbehandlungsanlagen (ABA)
Los 3: Primär- und Überschussschlamm sowie nasses Rechengut aus Abwasserbehandlungsanlagen, Reinigung Absetzschächte, Pumpenschächte oder Pumpensümpfe
Los 2: Entsorgung Rechen- und Sandfanggut aus Abwasserbehandlungsanlagen (ABA)
Los 3: Primär- und Überschussschlamm sowie nasses Rechengut aus Abwasserbehandlungsanlagen, Reinigung Absetzschächte, Pumpenschächte oder Pumpensümpfe
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung (90400000-1)
Schlammentsorgung (90513900-5)
Leerung von Klärgruben oder Faulbecken (90460000-9)
c)
Ort der Leistungserbringung
Verbandsgebiet des ZWA Bad Dürrenberg
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
3 Lose
Los 1: Entsorgung Fäkalwasser Abwassersammelgruben (ASG)/ Fäkalschlamm Kleinkläranlagen (KKA)
Los 2: Entsorgung Rechen- und Sandfanggut aus Abwasserbehandlungsanlagen (ABA)
Los 3: Primär- und Überschussschlamm sowie nasses Rechengut aus Abwasserbehandlungsanlagen, Reinigung Absetzschächte, Pumpenschächte oder Pumpensümpfe
Los 1: Entsorgung Fäkalwasser Abwassersammelgruben (ASG)/ Fäkalschlamm Kleinkläranlagen (KKA)
Los 2: Entsorgung Rechen- und Sandfanggut aus Abwasserbehandlungsanlagen (ABA)
Los 3: Primär- und Überschussschlamm sowie nasses Rechengut aus Abwasserbehandlungsanlagen, Reinigung Absetzschächte, Pumpenschächte oder Pumpensümpfe
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Ja
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Rahmenvertrag vom 01.07.2026 bis 30.06.2027 ohne Verlängerungsoption
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Los 1 und Los 3:
Die Fahrzeuge müssen mit einer eindeutig ablesbaren und gut sichtbaren Mengenanzeige versehen sein. Diese muss vom Hersteller oder der Firma, die das Gerät eingebaut hat, kalibriert sein. Das Kalibrierprotokoll ist dem ZWA vorzulegen.
Anforderungen an Fahrzeuge und Geräte sind gemäß DIN 30705, Teil 1, Blatt 4, Teil 4 -Gruben- und Kanalreinigungsfahrzeuge- zu erfüllen.
Los 2 Rechen- und Sandfanggut
1. Nachweis/Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
2. Einsammel- und Transportgenehmigung von Sieb-/Rechen- und Sandfanggut, behördliche Genehmigung
3. Behördliche Genehmigungen zur Verwertung von Sieb-/Rechen- und Sandfanggut
4. Verfahrensbeschreibung der Verwertung
5. Eichschein der Waage für die Containerwiegungen
6. Übernahmescheine zum Nachweis der Übernahme von Abfällen
7. Anlieferungserklärungen/-nachweise, Wiegescheine
8. Nachweise über die ordnungsgemäße Verwertung des übernommenen Sieb-/Rechen- und Sandfanggutes
9. Ein- und Ausgangswägungen je Transport Der Entsorgungs- und Verwertungsweg ist lückenlos vom AN nachzuweisen.
Für alle Lose:
- Nachweis einer gültigen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärungen zu §§ 11 und 14 Tariftreue-/Vergabegesetz Land Sachsen-Anhalt
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Einzelnachweise gemäß Formblatt 124_LD VHB:
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Die Fahrzeuge müssen mit einer eindeutig ablesbaren und gut sichtbaren Mengenanzeige versehen sein. Diese muss vom Hersteller oder der Firma, die das Gerät eingebaut hat, kalibriert sein. Das Kalibrierprotokoll ist dem ZWA vorzulegen.
Anforderungen an Fahrzeuge und Geräte sind gemäß DIN 30705, Teil 1, Blatt 4, Teil 4 -Gruben- und Kanalreinigungsfahrzeuge- zu erfüllen.
Los 2 Rechen- und Sandfanggut
1. Nachweis/Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
2. Einsammel- und Transportgenehmigung von Sieb-/Rechen- und Sandfanggut, behördliche Genehmigung
3. Behördliche Genehmigungen zur Verwertung von Sieb-/Rechen- und Sandfanggut
4. Verfahrensbeschreibung der Verwertung
5. Eichschein der Waage für die Containerwiegungen
6. Übernahmescheine zum Nachweis der Übernahme von Abfällen
7. Anlieferungserklärungen/-nachweise, Wiegescheine
8. Nachweise über die ordnungsgemäße Verwertung des übernommenen Sieb-/Rechen- und Sandfanggutes
9. Ein- und Ausgangswägungen je Transport Der Entsorgungs- und Verwertungsweg ist lückenlos vom AN nachzuweisen.
Für alle Lose:
- Nachweis einer gültigen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärungen zu §§ 11 und 14 Tariftreue-/Vergabegesetz Land Sachsen-Anhalt
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Einzelnachweise gemäß Formblatt 124_LD VHB:
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
12.
Zuschlagskriterien
Ausschließlich der Preis
14.
Sonstige Angaben
Für jedes während der Dienstleistung einzusetzende Fahrzeug wird vorausgesetzt, dass alle erforderlichen und gesetzlichen Zulassungen, Genehmigungen und Fahrzeugprüfungen vorliegen, sowie die Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive) berücksichtigt bzw. eingehalten wird. Für die Leistungserbringung müssen Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N2 und N3 eingesetzt werden. Zum Einsatz dürfen nur die Nutzfahrzeuge verwendet werden, die den geringsten CO2 Ausstoß aus dem bestehenden Fuhrpark aufweisen. Langfristig sollten diese Nutzfahrzeuge durch emissionsarme bis zu emissionsfreie (weniger als 1 g CO2 Ausstoß) ausgetauscht werden und alternative Kraftstoffe wie Strom, Wasserstoff, Erdgas oder Biostoffe nutzen.
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