Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer:Konstantinstraße 110
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn
E-Mail: Ref-Z4@bfn.de
Internet-Adresse: http://www.bfn.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
3526550300-La
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
06.07.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
17.08.2026
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=860894
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=860894
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
06.07.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Deutschland hat sich mit Beitritt zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) im Jahr 1976 verpflichtet, wildlebende Tier- und Pflanzenarten vor einer Gefährdung durch den internationalen Handel zu bewahren. Nach BNatSchG ist das BfN (FG II 1.4) die Wissenschaftliche CITES-Behörde, woraus sich verpflichtende Aufgaben für das BfN ergeben.
Die Überprüfung der Nachhaltigkeit (Non Detriment Finding = NDF) bei Einfuhren von nach CITES Anhang II geschützter Arten, bzw. Anhang B der EU-VO 338/97 gemäß der Artikel 42a) selbiger Verordnung stellt eine der Kernaufgaben des BfN als nationale Wissenschaftliche CITES Behörde dar. Um fachlich fundierte Entscheidungen treffen zu können, ist das BfN auf Daten aus den Herkunftsländern angewiesen. Oftmals sind die Informationen zu Bestandssituationen jedoch dürftig. Dies betrifft u.a. eine Vielzahl an handelsrelevanten Chamäleonarten aus Madagaskar. Deutschland zählt in der EU zu einem der Hauptimportländer lebender Reptilien für den Heimtierhandel, darunter auch madagassische Arten und trägt damit eine besondere Verantwortung für ihren Schutz.
Insgesamt 160 madagassischer Reptilienarten sind in den CITES Anhängen gelistet. CITES-Ausfuhrquoten in Madagaskar wurden im internationalen Vergleich historisch am häufigsten gebrochen, was eine unzureichende Korrektur von Ausfuhrquoten durch fehlende Daten zu Populationsgrößen und -dichten nahelegt (Morton, Nijman, & Edwards, 2024). Solche aktuellen, lokalen Daten fehlen insbesondere für madagassische Chamäleons (89 Arten in den CITES-Anhängen), was eine realistische Einschätzung des Gefährdungsstatus durch IUCN und Durchführung von NDFs durch die Wissenschaftlichen CITES Behörden in Madagaskar, aber auch der Einfuhrländer in der EU erschwert. Deutschland und die Wissenschaftliche Prüfgruppe in der EU haben seit vielen Jahren aufgrund mangelnder Bestandsdaten Schwierigkeiten bei der Bewertung der Naturverträglichkeit (NDF) von Einfuhren madagassischer Chamäleonarten für den Heimtierhandel, einer Kernaufgabe des BfN in der Umsetzung von CITES in der EU.
In einer genetisch-ökologischen Kombinationsstudie sollen Untersuchungen in ausgewählten durch Wildentnahmen betroffenen Regionen Madagaskars durchgeführt werden. Dabei sollen durch geeignete wissenschaftliche Methoden exemplarisch der Populationszustand und populationsgenetische Eigenschaften verschiedener Chamäleonarten erfasst werden. Die Ergebnisse sollen unmittelbar bei Bewertungen der Nachhaltigkeit von Ein-/Ausfuhren dieser Arten verwendet werden. Die Ergebnisse sollen veröffentlicht, und den relevanten madagassischen Behörden und der CITES Gemeinschaft durch das BfN zur Verfügung gestellt werden.
Die Überprüfung der Nachhaltigkeit (Non Detriment Finding = NDF) bei Einfuhren von nach CITES Anhang II geschützter Arten, bzw. Anhang B der EU-VO 338/97 gemäß der Artikel 42a) selbiger Verordnung stellt eine der Kernaufgaben des BfN als nationale Wissenschaftliche CITES Behörde dar. Um fachlich fundierte Entscheidungen treffen zu können, ist das BfN auf Daten aus den Herkunftsländern angewiesen. Oftmals sind die Informationen zu Bestandssituationen jedoch dürftig. Dies betrifft u.a. eine Vielzahl an handelsrelevanten Chamäleonarten aus Madagaskar. Deutschland zählt in der EU zu einem der Hauptimportländer lebender Reptilien für den Heimtierhandel, darunter auch madagassische Arten und trägt damit eine besondere Verantwortung für ihren Schutz.
Insgesamt 160 madagassischer Reptilienarten sind in den CITES Anhängen gelistet. CITES-Ausfuhrquoten in Madagaskar wurden im internationalen Vergleich historisch am häufigsten gebrochen, was eine unzureichende Korrektur von Ausfuhrquoten durch fehlende Daten zu Populationsgrößen und -dichten nahelegt (Morton, Nijman, & Edwards, 2024). Solche aktuellen, lokalen Daten fehlen insbesondere für madagassische Chamäleons (89 Arten in den CITES-Anhängen), was eine realistische Einschätzung des Gefährdungsstatus durch IUCN und Durchführung von NDFs durch die Wissenschaftlichen CITES Behörden in Madagaskar, aber auch der Einfuhrländer in der EU erschwert. Deutschland und die Wissenschaftliche Prüfgruppe in der EU haben seit vielen Jahren aufgrund mangelnder Bestandsdaten Schwierigkeiten bei der Bewertung der Naturverträglichkeit (NDF) von Einfuhren madagassischer Chamäleonarten für den Heimtierhandel, einer Kernaufgabe des BfN in der Umsetzung von CITES in der EU.
In einer genetisch-ökologischen Kombinationsstudie sollen Untersuchungen in ausgewählten durch Wildentnahmen betroffenen Regionen Madagaskars durchgeführt werden. Dabei sollen durch geeignete wissenschaftliche Methoden exemplarisch der Populationszustand und populationsgenetische Eigenschaften verschiedener Chamäleonarten erfasst werden. Die Ergebnisse sollen unmittelbar bei Bewertungen der Nachhaltigkeit von Ein-/Ausfuhren dieser Arten verwendet werden. Die Ergebnisse sollen veröffentlicht, und den relevanten madagassischen Behörden und der CITES Gemeinschaft durch das BfN zur Verfügung gestellt werden.
c)
Ort der Leistungserbringung
Bonn
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Gesamtleistung ist bis zum 30.11.2027 zu erbringen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
ABFE BMU (Stand: März 2018); VOL/B
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlage "04 Zuschlagskriterien"
14.
Sonstige Angaben
Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.
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