Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
Frankfurter Straße 135
63067 Offenbach am Main
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Im Rechenzentrum der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes in 63067 Offenbach, Frankfurter Straße 135, sollen zwei Kältemengenzähler des Typs Keyence FD-R200 oder gleichwertig installiert werden.
Die Kältemengenzähler dienen der Erfassung von Volumenströmen in den Kaltwasserleitungen der Anlage und bilden in Verbindung mit vorhandenen Temperaturmessungen die Grundlage für die energetische Bewertung und Optimierung des Anlagenbetriebs.
Aufgrund der Anforderungen an den unterbrechungsfreien Betrieb der Kälteanlage soll ein nichtinvasives Messverfahren (Clamp-on) eingesetzt werden. Die Montage erfolgt daher außen auf den bestehenden Rohrleitungen, sodass kein Eingriff in das aktive Rohrleitungssystem erforderlich ist.
Die Montagearbeiten sind unter Berücksichtigung der bestehenden Betriebsbedingungen so zu planen und durchzuführen, dass die Kühlung des KRITIS Rechenzentrums während der gesamten Umbaumaßnahme uneingeschränkt gewährleistet bleibt. Sämtliche Arbeiten erfolgen daher im laufenden Betrieb ohne Beeinträchtigung der bestehenden Kühlleistung.
Es ist zu beachten, dass alle Anlieferungen und Rücktransporte ausschließlich über die Warenannahme in der Löwenstraße 40, 63067 Offenbach, erfolgen.
Ein Termin für eine Ortsbesichtigung kann auf Verlangen vereinbart werden.
Zeitraum für Ortsbesichtigungen: 20.05.2026 - 27.05.2026
Auf Anfrage kann ein alternativer Termin außerhalb des vorgesehenen Zeitraumes für Ortsbesichtigungen vereinbart werden. Ein Anspruch hierauf sowie auf eine Fristverlängerung zur Angebotsabgabe besteht nicht, wenn vom genannten Zeitraum abgewichen wird.
Da es sich bei dem Einbau der Anlagen um sicherheitsempfindliche Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 4 Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) handelt, ist der Einsatz von Personal erforderlich, das eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG erfolgreich durchlaufen hat. Diese Voraussetzung ist während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen!!!!
Sollte das vorgesehene Personal bereits über eine entsprechende Sicherheitsüberprüfung verfügen, sind die Nachweise (Zertifikate) spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung beim Auftraggeber einzureichen.
Falls kein überprüftes Personal zur Verfügung steht, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren, da in diesem Fall für die gesamte Dauer des Auf-enthalts der Mitarbeitenden vor Ort ein Sicherheitssonderdienst zu stellen ist, der die Arbeiten durchgehend begleitet.
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
Etwaige vorgelagerte Organisationsarbeiten obliegen dem AN. Ein beabsichtigter Ortstermin vor Leistungsbeginn sollte grundsätzlich ca. 2 Wochen vor Arbeitsbeginn mit dem Sachgebiet (Betriebstechnik) abgestimmt werden. Die 2-wöchige Frist bezieht sich auf die interne Terminkoordination, um Störungen im Dienstablauf vorzugreifen.
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Unter der Voraussetzung, dass alle Eignungs- und Leistungskriterien erfüllt sind, entscheidet der niedrigste Preis (Angebotssumme des Preisblattes (OeA-61903/26-KRI) über den Zuschlag.
Gibt es einen Gleichstand in der Höhe des Preises erfolgt der Zuschlag nach Auslosung durch die Vergabestelle.
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
Nach Erhalt einer ordnungsgemäß erstellten und prüfbaren Rechnung zusammen mit einem entsprechenden Arbeitsnachweis erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Kalendertagen, sofern die Leistung vertragsgemäß erfüllt wurde. Die Rechnung und der Arbeitsnachweis müssen die gleiche Auftrags-/ Inventar-/ Anlagen-/ Identifikationsnummer enthalten. Für die Abrechnung der Umsatzsteuer gelten die gesetzlichen Bestimmungen (UStG).
Lieferanten und Dienstleister der Bundesverwaltung sind verpflichtet, ihre Rechnungen über die Onlinezugangsgesetz konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) einzureichen.Link zur Anmeldung an die OZG-RE: https://xrechnung-bdr.de.
Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, der Registrierung und der Nutzung finden Sie unter www.dwd.de/auftragsvergabe.
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eignungskriterien:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mindestens durch Angabe einer Referenz nachzuweisen)
- Angaben zu Arbeitskräften
- Registereintragungen
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/ Bieter in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Präqualifizierte Unternehmen können die Eignung mittels der Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank nachweisen. Die dort hinterlegten Unterlagen und Nachweise sollten aktuell sein.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Unterabteilung Wasserstraßen
Postfach 200 100
53170 Bonn
Telefax: +49228/300-1458
E-Mail: poststelle@bmv.bund.de