Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Straße, Hausnummer:Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl (PLZ):10117
Ort:Berlin
Telefon:030 18305-0
E-Mail: vergabestelle@bmukn.bund.de
Internet-Adresse: https://www.bundesumweltministerium.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z I 3-VSt. 1964/2026
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
11.06.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
15.07.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=860494
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=860494
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
11.06.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Der Bund und somit auch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht zuständige BMUKN, trägt im Rahmen der Rechtsetzung die Verantwortung dafür, dass die aus den Regelungen hervorgehenden Verwaltungsverfahren digital abgebildet werden können bzw. von den Ländern in elektronischen Verfahren umgesetzt werden können. Dies erfordert die Einarbeitung, Prüfung und Begleitung der entsprechenden Umsetzungskonzepte bereits parallel zu den Rechtsetzungsverfahren einerseits, aber auch die Begleitung bestehender Anwendungen andererseits. Die Fortentwicklung der elektronischen Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft und speziell im Rahmen des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens im Zusammenhang mit der BMU-Schnittstelle ist nach § 18 Absatz 1 Satz 2 NachwV eine aus dem Recht hervorgehende Aufgabe des BMUKN. Die ständige Anpassung und Fortentwicklung der BMU-Schnittstelle stellt den reibungslosen Ablauf des elektronischen Abfallnachweisverfahrens sicher. Das Vorhaben unterstützt das Ressort bei der Weiterentwicklung elektronischer Kommunikationsverfahren in der Kreislaufwirtschaft und den dort vorhandenen Verwaltungsverfahren.
Im Wesentlichen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Formular 03.01) sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Erstellung von informationstechnischen Umsetzungskonzepten
- Insbesondere zum Elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV)
- Erstellung von Bewertungen der Sicherheit der Kommunikationssysteme
- Erstellung von Stellungnahmen in Fragen zur IT-Sicherheit
- Erstellung von Vermerken oder Machbarkeitsstudien
- Teilnahme an Bund/Länder-Sitzungen
Im Wesentlichen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Formular 03.01) sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Erstellung von informationstechnischen Umsetzungskonzepten
- Insbesondere zum Elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV)
- Erstellung von Bewertungen der Sicherheit der Kommunikationssysteme
- Erstellung von Stellungnahmen in Fragen zur IT-Sicherheit
- Erstellung von Vermerken oder Machbarkeitsstudien
- Teilnahme an Bund/Länder-Sitzungen
c)
Ort der Leistungserbringung
Sitz der/des AN
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Leistung ist im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschrei-bens) bis zum 30.11.2029 zu erbringen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt:
1. Preis zu 40 %
2. Umsetzungskonzept zu 60 %
1. Preis zu 40 %
2. Umsetzungskonzept zu 60 %
14.
Sonstige Angaben
1. Zusätzliche Fragen / Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabstelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
3. Es gilt deutschers Recht.
2. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
3. Es gilt deutschers Recht.
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