Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Umweltbundesamt, Z 1.5
Straße, Hausnummer:Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ):06844
Ort:Dessau-Roßlau
E-Mail: refoplan@uba.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
FKZ 3726 66 401 0 // AZ 97611-2/00035
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
23.06.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
06.08.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=860458
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=860458
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
23.06.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
RefoPlan 2026: „Aktualisierung der OECD Prüfrichtlinie 318 und des OECD Leitfadens 318 (neue Erkenntnisse zur Untersuchung der Dispersionsstabilität und Löslichkeit von Nanomaterialien)“
Das OECD-Prüfrichtlinienprogramm stellt eine Reihe von standardisierten und harmonisierten Prüfmethoden zur Untersuchung von Chemikalien zur Verfügung. Bestehende Prüfmethoden zur Erfassung von Umweltwirkung und -verhalten sind für lösliche Stoffe entwickelt worden. Für eine geeignete Risikobewertung von Nanomaterialien ist eine Anpassung dieser Methoden notwendig. Wesentliche Endpunkte für die Bewertung des Umweltverhaltens von Nanomaterialien sind die Dispersionsstabilität und die Löslichkeits(-rate) unter Umweltbedingungen. Mit der OECD-Prüfrichtlinie Nr. 318 liegt seit 2017 eine Standardtestmethode vor, anhand derer sich die Dispersionsstabilität auf Grundlage der Homoagglomeration bestimmen lässt. Der OECD-Leitfaden Nr. 318, veröffentlicht im Jahre 2020, gibt zusätzliche Hinweise zur Bestimmung der Dispersionsstabilität, als auch zur Bestimmung der Löslichkeits(-rate) von Nanomaterialien in der Umwelt. In den vergangenen Jahren wurde umfangreiche Erfahrungen in der Anwendung der OECD-Prüfrichtlinie Nr. 318 und des OECD-Leitfadens Nr. 318 gesammelt. Parallel startete auf OECD-Ebene die Entwicklung einer Prüfrichtlinie zur Bestimmung der Löslichkeit und Auflösungsrate von Nanomaterialien für die Umweltbewertung. Ziel des Vorhabens ist die Überarbeitung der OECD Prüfrichtlinie Nr. 318 und des OECD Leitfadens Nr. 318 an den Stand technischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse. Wesentliche Aspekte der Überarbeitung sind Vereinfachungen bzw. Konkretisierungen im Text der OECD Prüfrichtlinie Nr. 318, aber auch Ausweitungen der möglichen Nachweismethoden. Des Weiteren soll der OECD-Leitfaden Nr. 318 an die Änderungen der OECD TG 318 und an die neu entwickelte OECD-Prüfrichtlinie zur Bestimmung der Löslichkeit und Auflösungsrate angepasst, sowie um ein Protokoll zu Bestimmung der Dispersionsstabilität auf Basis der Heteroagglomeration ergänzt werden. Teil des Vorhabens ist ebenso die Begleitung relevanter Prozesse auf Ebene des OECD-Prüfrichtlinienprogramms zur Abstimmung der vorgenommenen Überarbeitungen, bis hin zur Verabschiedung.
Das OECD-Prüfrichtlinienprogramm stellt eine Reihe von standardisierten und harmonisierten Prüfmethoden zur Untersuchung von Chemikalien zur Verfügung. Bestehende Prüfmethoden zur Erfassung von Umweltwirkung und -verhalten sind für lösliche Stoffe entwickelt worden. Für eine geeignete Risikobewertung von Nanomaterialien ist eine Anpassung dieser Methoden notwendig. Wesentliche Endpunkte für die Bewertung des Umweltverhaltens von Nanomaterialien sind die Dispersionsstabilität und die Löslichkeits(-rate) unter Umweltbedingungen. Mit der OECD-Prüfrichtlinie Nr. 318 liegt seit 2017 eine Standardtestmethode vor, anhand derer sich die Dispersionsstabilität auf Grundlage der Homoagglomeration bestimmen lässt. Der OECD-Leitfaden Nr. 318, veröffentlicht im Jahre 2020, gibt zusätzliche Hinweise zur Bestimmung der Dispersionsstabilität, als auch zur Bestimmung der Löslichkeits(-rate) von Nanomaterialien in der Umwelt. In den vergangenen Jahren wurde umfangreiche Erfahrungen in der Anwendung der OECD-Prüfrichtlinie Nr. 318 und des OECD-Leitfadens Nr. 318 gesammelt. Parallel startete auf OECD-Ebene die Entwicklung einer Prüfrichtlinie zur Bestimmung der Löslichkeit und Auflösungsrate von Nanomaterialien für die Umweltbewertung. Ziel des Vorhabens ist die Überarbeitung der OECD Prüfrichtlinie Nr. 318 und des OECD Leitfadens Nr. 318 an den Stand technischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse. Wesentliche Aspekte der Überarbeitung sind Vereinfachungen bzw. Konkretisierungen im Text der OECD Prüfrichtlinie Nr. 318, aber auch Ausweitungen der möglichen Nachweismethoden. Des Weiteren soll der OECD-Leitfaden Nr. 318 an die Änderungen der OECD TG 318 und an die neu entwickelte OECD-Prüfrichtlinie zur Bestimmung der Löslichkeit und Auflösungsrate angepasst, sowie um ein Protokoll zu Bestimmung der Dispersionsstabilität auf Basis der Heteroagglomeration ergänzt werden. Teil des Vorhabens ist ebenso die Begleitung relevanter Prozesse auf Ebene des OECD-Prüfrichtlinienprogramms zur Abstimmung der vorgenommenen Überarbeitungen, bis hin zur Verabschiedung.
c)
Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 33 Monaten und beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
jeweils 2 Publikationen oder Referenzprojekte, nicht älter als 9 Jahre:
- Einschlägige Erfahrungen in der Methodenentwicklung zur Untersuchung des Umweltverhaltens von Nanomaterialien.
- Einschlägige Erfahrung in und Beteiligung an der OECD-Prüfrichtlinien- und/oder Leitfadenentwicklung für Nanomaterialien.
- Erfahrung in der Methodenentwicklung zur Untersuchung der Löslichkeit und Auflösungsrate oder Dispersionsstabilität basierend auf Homo- und Heteroagglomeration von Nanomaterialien unter umweltrelevanten Bedingungen
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
- Einschlägige Erfahrungen in der Methodenentwicklung zur Untersuchung des Umweltverhaltens von Nanomaterialien.
- Einschlägige Erfahrung in und Beteiligung an der OECD-Prüfrichtlinien- und/oder Leitfadenentwicklung für Nanomaterialien.
- Erfahrung in der Methodenentwicklung zur Untersuchung der Löslichkeit und Auflösungsrate oder Dispersionsstabilität basierend auf Homo- und Heteroagglomeration von Nanomaterialien unter umweltrelevanten Bedingungen
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Der Anbietende bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
12.
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung benannt.
14.
Sonstige Angaben
Die Dateigröße des bei der Angebotsabgabe eingereichten Umsetzungskonzepts darf 8,0 MB nicht überschreiten (sämtliche Anlagen sind davon ausgenommen).
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