Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesverfassungsgericht
Straße, Hausnummer:Schlossbezirk 3
Postleitzahl (PLZ):76131
Ort:Karlsruhe
Telefon:+49 721 91010
Telefax:+49 721 9101382
Internet-Adresse: www.bundesverfassungsgericht.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z1.Verg VO-55-20/004#002
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
10.06.2026 - 11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.07.2026
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=860175
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=860175
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
10.06.2026 - 11:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Erstellung des Jahresberichts 2026 des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere Konzeption, Layout und Druck
Die zu erstellende Publikation soll vornehmlich die rechtsprechende und sonstige Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2026 darstellen, die Arbeitsweise und Aufgaben des Gerichts vermitteln sowie einen Überblick über statistische Daten zum Gericht bieten. Es wird eine deutsche und eine englische Version erstellt, sowohl als Printversion als auch als digitale Version.
Die deutsche Version wird in der Printversion in zwei Qualitätsstufungen erstellt, in einer Standardversion sowie in einer hochwertigen Version. Die digitalen Versionen (beide Sprachfassungen) sind zur Bereitstellung auf der Webseite des AG vorgesehen (kein externes Hosting). Sie sollen interaktive Elemente wie beispielsweise ein klickbares Inhaltsverzeichnis, Lesezeichen, Seitenminiaturen, Verlinkungen sowie QR-Codes enthalten. Für die Webseite sollen zudem "Mock-up" als Teaser erstellt werden.
Weitere Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die zu erstellende Publikation soll vornehmlich die rechtsprechende und sonstige Tätigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2026 darstellen, die Arbeitsweise und Aufgaben des Gerichts vermitteln sowie einen Überblick über statistische Daten zum Gericht bieten. Es wird eine deutsche und eine englische Version erstellt, sowohl als Printversion als auch als digitale Version.
Die deutsche Version wird in der Printversion in zwei Qualitätsstufungen erstellt, in einer Standardversion sowie in einer hochwertigen Version. Die digitalen Versionen (beide Sprachfassungen) sind zur Bereitstellung auf der Webseite des AG vorgesehen (kein externes Hosting). Sie sollen interaktive Elemente wie beispielsweise ein klickbares Inhaltsverzeichnis, Lesezeichen, Seitenminiaturen, Verlinkungen sowie QR-Codes enthalten. Für die Webseite sollen zudem "Mock-up" als Teaser erstellt werden.
Weitere Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
b)
CPV-Codes
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000-0)
c)
Ort der Leistungserbringung
Karlsruhe
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Gemäß Leistungsbeschreibung
Die termingerechte Durchführung des Auftrags ist für das Bundesverfassungsgericht von größter Bedeutung. Aus diesem Grunde wird gemäß § 21 Nr. 5 UVgO eine Vertragsstrafe im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen in Höhe von 10 % des Auftragswerts festgelegt. Im Rahmen einer Individualabrede wird auf das Erfordernis einer Mahnung nach § 286 BGB im Auftragsfall gänzlich verzichtet.
Die Vertragsstrafe greift nicht bei schuldhaftem Verhalten des AN.
Die termingerechte Durchführung des Auftrags ist für das Bundesverfassungsgericht von größter Bedeutung. Aus diesem Grunde wird gemäß § 21 Nr. 5 UVgO eine Vertragsstrafe im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen in Höhe von 10 % des Auftragswerts festgelegt. Im Rahmen einer Individualabrede wird auf das Erfordernis einer Mahnung nach § 286 BGB im Auftragsfall gänzlich verzichtet.
Die Vertragsstrafe greift nicht bei schuldhaftem Verhalten des AN.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Innerhalb 30 Tagen (netto) nach Abnahme der geschuldeten Leistung. Teilzahlungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem AG geleistet werden. Die Rechnungen dürfen nur in elektronischer Form i.S.d. § 2 Abs. 2 E-RechV gestellt werden. Rechnungen, die dieser Form nicht genügen, gelten als nicht gestellt, insbesondere begründen solche Rechnungen keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.
Über das Angebot hinausgehende Forderungen werden abgewiesen.
Über das Angebot hinausgehende Forderungen werden abgewiesen.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Anlage A
12.
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien
Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Bewertet werden:
Angebotspreis (Gesamtkosten): 55 Punkte
Bewertung Musterexemplare: 40 Punkte
Digitales Konzept: 5 Punkte
Es sind zwei unterschiedliche Referenzen, die nicht älter als drei Jahre sind (Tätigkeitsberichte / Jahres-berichte, ähnlich der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Eckdaten) als Printversionen jeweils in 2facher Ausfertigung (insgesamt 4 Stück) vorzulegen.
Darüber hinaus sind zwei Referenzen für digitale Versionen vorzulegen, dabei kann es sich um digitale Versionen der zwei Printreferenzen handeln oder um eigenständige Referenzen.. Die Bewertung der Re-ferenzen wird von der im Leistungsverzeichnis dargestellten Arbeitsgruppe nach den hier genannten Unterkriterien vorgenommen.
- Ästhetik / Design / Layout (30 Punkte)
- Qualitätseindruck des Musters im Hinblick auf Hochwertigkeit des Druckerzeugnisses (10 Punkte)
Ausschlusskriterien
gemäß Ausschreibung
Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Bewertet werden:
Angebotspreis (Gesamtkosten): 55 Punkte
Bewertung Musterexemplare: 40 Punkte
Digitales Konzept: 5 Punkte
Es sind zwei unterschiedliche Referenzen, die nicht älter als drei Jahre sind (Tätigkeitsberichte / Jahres-berichte, ähnlich der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Eckdaten) als Printversionen jeweils in 2facher Ausfertigung (insgesamt 4 Stück) vorzulegen.
Darüber hinaus sind zwei Referenzen für digitale Versionen vorzulegen, dabei kann es sich um digitale Versionen der zwei Printreferenzen handeln oder um eigenständige Referenzen.. Die Bewertung der Re-ferenzen wird von der im Leistungsverzeichnis dargestellten Arbeitsgruppe nach den hier genannten Unterkriterien vorgenommen.
- Ästhetik / Design / Layout (30 Punkte)
- Qualitätseindruck des Musters im Hinblick auf Hochwertigkeit des Druckerzeugnisses (10 Punkte)
Ausschlusskriterien
gemäß Ausschreibung
14.
Sonstige Angaben
Die termingerechte Durchführung des Auftrags ist für das Bundesverfassungsgericht von größter Bedeutung. Aus diesem Grunde wird gemäß § 21 Nr. 5 UVgO eine Vertragsstrafe im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen in Höhe von 10 % des Auftragswerts festgelegt. Im Rahmen einer Individualabrede wird auf das Erfordernis einer Mahnung nach § 286 BGB im Auftragsfall gänzlich verzichtet.
Die Vertragsstrafe greift nicht bei schuldhaftem Verhalten des AN.
Die Vertragsstrafe greift nicht bei schuldhaftem Verhalten des AN.
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