1 Beschaffer1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf BundesebeneHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung2 Verfahren2.1 VerfahrenTitel: BAW 08/2026 Rahmenvertrag über die Erstellung von Bild- und FotodokumentationenBeschreibung: Die BAW beabsichtigt mit dieser Ausschreibung, einen Rahmenvertrag für die Dauer von 48 Monaten über die Erstellung von Bild- und Filmdokumentationen an den Standorten der BAW in Karlsruhe und Hamburg sowie an und auf Bundeswasserstraßen im gesamten Bundesgebiet zu beauftragen. Durch den Auftragnehmer sind hochwertige Bild- und Filmaufnahmen für die Nutzung im wissenschaftlichen Umfeld nach den Vorgaben der BAW zu erstellen, nachzubearbeiten (inklusive Filmschnitt und -Vertonung) und der BAW zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Aufnahmen erfordern u.a. den Einsatz von hochauflösenden Foto- und Videokameras sowie von unbemannten Luftfahrtsystemen („Drohnen“).Kennung des Verfahrens: 4d46aac0-d822-457c-a78b-a0fe109c197bInterne Kennung: BAW 08/2026Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 79961000Dienstleistungen des fotografischen GewerbesZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 79960000Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes und zugehörige LeistungenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 79961200LuftaufnahmenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 60440000Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)Land: Deutschland2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Hamburg(DE600)Land: Deutschland2.1.3 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 300 000Euro2.1.4 Allgemeine InformationenZusätzliche Informationen: Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signa-tur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Ver-schlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmean-trägen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv- 2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlBetrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und
Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlBildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs.
5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlBildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs.
5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlEinstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und
Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlInsolvenz: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlInteressenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlMangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlMenschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs.
5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlMit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlRein nationale Ausschlussgründe: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text
der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der
Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlVerstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlVerstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlWettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlWettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlZahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html5 Los5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Rahmenvertrag über die Erstellung von Bild- und FotodokumentationenBeschreibung: Durch den Auftragnehmer sind hochwertige Bild- und Filmaufnahmen für die Nutzung im wissenschaftlichen Umfeld nach den Vorgaben der BAW zu erstellen, nachzubearbeiten (inklusive Filmschnitt und -Vertonung) und der BAW zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Aufnahmen erfordern u.a. den Einsatz von hochauflösenden Foto- und Videokameras sowie von unbemannten Luftfahrtsystemen („Drohnen“).Interne Kennung: BAW 08/20265.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 79961000Dienstleistungen des fotografischen GewerbesZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 79960000Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes und zugehörige LeistungenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 79961200LuftaufnahmenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 60440000Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Hamburg(DE600)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 17/07/2026Enddatum der Laufzeit: 16/07/20305.1.5 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 300 000Euro5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: neinDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der ArbeitenBeschreibung: Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen
Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden
sollen: siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 3.Kriterium: Berufliche RisikohaftpflichtversicherungBeschreibung: Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung,
dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Personen und sonstige Schäden nachgewiesen wird. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 6.Kriterium: Allgemeiner JahresumsatzBeschreibung: Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar
sind: Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 7.1Kriterium: Spezifischer JahresumsatzBeschreibung: Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend genannten konkreten, in der
Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind: Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 7.2Kriterium: Relevante Bildungs- und BerufsqualifikationenBeschreibung: Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie
Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber
oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als
Zuschlagskriterium bewertet werden: Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 8. Für die Durchführung der Foto- und Videoaufnahmen ist ein Nachweis fachlicher Qualifikation durch einschlägige Ausbildung oder vergleichbare berufliche Erfahrung erforderlich.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Den Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV erbringe(n) ich/wir, indem ich/wir erkläre(n),
dass ich/wir in den letzten 3 Jahren Leistungen erbracht habe(n), die der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 9. Hierzu sind min. zwei geeignete Referenzen vergleichbarer Projekte im Bereich Ingenieurbau, Wasserbau oder vergleichbarem technischen Bezug nachzuweisen.Kriterium: Anzahl der FührungskräfteBeschreibung: Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV: Das jährliche Mittel meiner Beschäftigten und die
Anzahl der Führungskräfte sind: Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 10.Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der QualitätBeschreibung: Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV darüber, welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität ich/wir ergreife/n. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 11.Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische AusrüstungBeschreibung: Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 9 VgV darüber, welche Ausstattung, Geräte und technische
Ausrüstung dem Unternehmen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 12.Kriterium: Eintragung in ein relevantes BerufsregisterBeschreibung: Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres
Sitzes oder Wohnsitzes. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 13.Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: Eigenerklärung mit Angabe der Höchstabflugmasse, dass der Bieter über eine Haftpflichtversicherung für Schäden aus dem Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß §§ 37 Abs. 1, 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit §§ 101 ff. Luftverkehrszulassungs-Ordnung (LuftVZO) verfügt bzw. diese im Auftragsfall bis Vertragsbeginn abschließen wird und auf Verlangen nachweist, die mindestens den einschlägigen in § 37 LuftVG genannten Haftungshöchstbetrag abgedeckt.
Die Bieter geben die vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und Einreichen des entsprechenden Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 133/333b-L) ab, welches ihnen via e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird, sowie zu d) (Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Drohnen) durch Einreichung einer selbstgefertigten separaten Eigenerklärung.Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische AusrüstungBeschreibung: Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV darüber, welche technische Ausrüstung ich/wir verfüge/n. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 11.5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Preis“ sind maximal 50 Punkte erreichbar. Die Wertungspunkte für das Kriterium „Preis“ werden aus der Gesamtsumme der im Preisblatt angegebenen Stundensätze für die abgefragten Leistungen gebildet. Die Angabe der Halb- und Ganztagessätze sowie die Preise pro Bild für die Bildbearbeitung fließen nicht in die Wertung ein. Für die Angebotswertung wird der Preis zunächst in einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkten abgebildet: Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Anschließend wird die erreichte Wertungspunktzahl auf die Gesamtpunktzahl hoch skaliert.
Für weitere Informationen siehe Anlage 00, Rahmendokument Ziffer 5.Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: QualitätBeschreibung: Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ sind maximal 50 Punkte erreichbar. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der vom Bieter einzureichenden Arbeitsproben im Bereich Fotografie sowie Video. Die Qualität der Arbeitsproben wird wie folgt gewichtet:
• Fotografie: 25 % (maximal 25 Punkte)
• Video: 25 % (maximal 25 Punkte)
Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Arbeitsproben. Maßgeblich sind insbesondere die gestalterische und technische Qualität, die Bild- und Erzählwirkung sowie die Eignung der Arbeiten für eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit.
Der Bieter hat die eingereichten Arbeitsproben kurz zu beschreiben und darzustellen, welche Leistungen er im Rahmen der Erstellung selbst erbracht hat (z. B. Konzeption, Kamera, Schnitt, Postproduktion). Die eingereichten Arbeitsproben müssen vom Bieter selbst erstellt worden sein oder unter seiner maßgeblichen Mitwirkung entstanden sein
Die BAW bewertet die Qualität der Arbeitsproben „Fotografie“ und der Arbeitsprobe „Video“ jeweils mit 0-4 Punkten entsprechend den nachfolgend aufgeführten Maßstäben. Die vergebene Punktzahl wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor zur erreichten Punktzahl multipliziert. Die erreichten Punktzahlen „Foto“ und „Video“ werden addiert.Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ können maximal 50 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der vom Bieter einzureichenden Arbeitspro-ben im Bereich Fotografie sowie Video. Die Arbeitsproben sind vom Bieter über den von der BAW bereitgestellten Upload-Bereich fristgerecht einzureichen. Weitere Informationen zum Upload werden den Bietern rechtzeitig mitgeteilt.
Die Qualität der Arbeitsproben wird wie folgt gewichtet:
• Fotografie: 25 % (maximal 25 Punkte)
• Video: 25 % (maximal 25 Punkte)
Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Arbeitsproben. Maßgeblich sind insbesondere die gestalterische und technische Qualität, die Bild- und Erzählwirkung sowie die Eignung der Arbeiten für eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit.
Der Bieter hat die eingereichten Arbeitsproben kurz zu beschreiben und darzustellen, welche Leistungen er im Rahmen der Erstellung selbst erbracht hat (z. B. Konzeption, Kamera, Schnitt, Postproduktion). Die eingereichten Arbeitsproben müssen vom Bieter selbst erstellt worden sein oder unter seiner maßgeblichen Mitwirkung entstanden sein
Die BAW bewertet die Qualität der Arbeitsproben „Fotografie“ und der Arbeitsprobe „Video“ jeweils mit 0-4 Punkten entsprechend den nachfolgend aufgeführten Maßstäben. Die vergebene Punktzahl wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor zur erreichten Punktzahl multipliziert. Die erreichten Punktzahlen „Foto“ und „Video“ werden addiert.
Für weitere Informationen siehe Anlage 00, Rahmendokument Ziffer 5.5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/202610:00Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8599035.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=859903Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 15/06/202610:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 8WocheInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1000Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)8 Organisationen8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)Identifikationsnummer: Leitweg-ID 991-04361-66Abteilung: VergabestelleOrt: KarlsruhePostleitzahl: 76187NUTS-3-Code: Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)Land: DeutschlandE-Mail: ausschreibung@baw.deTelefon: +49 721-97260Internet-Adresse: http://www.baw.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –Identifikationsnummer: Leitweg-ID 991-02380-92Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 228 94990Fax: +49 0228 9499163Rollen dieser Organisation:Überprüfungsstelle10 ÄnderungFassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a6cab53b-fbaf-470b-9d91-53388948d78d-01Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte InformationenBeschreibung: Im Rahmen einer erneuten Prüfung der Vergabeunterlagen wurde festgestellt, dass der ursprünglich in der Bekanntmachung angegebene geschätzte Auftragswert in Höhe von 150.000 € auf einem internen Übertragungsfehler beruhte. Bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens lag der tatsächlichen Bedarfsermittlung sowie der haushalts- und vergaberechtlichen Kalkulation ein geschätzter Gesamtauftragswert in Höhe von 300.000 € zugrunde. Der in der Bekanntmachung veröffentlichte niedrigere Betrag wurde versehentlich übernommen und entspricht daher nicht dem tatsächlichen Umfang der ausgeschriebenen Leistung. Mit der vorliegenden Korrektur wird ausschließlich der geschätzte Auftragswert berichtigt. Der Leistungsgegenstand, der Umfang der ausgeschriebenen Leistungen sowie die Zuschlagskriterien bleiben unverändert. Eine Änderung der Wettbewerbsbedingungen ist hiermit nicht verbunden. Die Berichtigung erfolgt zur Herstellung der Übereinstimmung zwischen Vergabeunterlagen, interner Kostenschätzung und veröffentlichter Bekanntmachung sowie zur Sicherstellung der vergaberechtlich gebotenen Transparenz.10.1 ÄnderungAbschnittskennung: LOT-0000Beschreibung der Änderungen: Der geschätzte Auftragswert wird von 150.000 € netto auf 300.000 € netto geändert, siehe 2.1.3 Wert und 5.1.5 Wert.Informationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: f67e75db-38c7-4b53-a0fe-686c75861134- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/05/202611:50Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch