Ausschreibungsdetails
Ausführungsende 16.04.2027
Eigenerklärung zur Eignung
§16a Abs. 1 VOB/A unter Beachtung des Gleichbehandlungs und Transparenzgrundsatzes bis zum Ablauf der im Nachforderungsschreiben bestimmten Nachfrist nachfordern. Gemäß §16a Absatz 2 VOB/A gilt dies
grundsätzlich nicht für wesentliche Preisangaben und andere leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Ein Anspruch seitens
der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen durch die Auftraggeberin besteht nicht.
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