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Ausschreibungsdetails

-Förderung von Lebendigen Zentren- Denkmalgerechte energetische Erneuerung der Fenster der Stadtbibliothek Magdeburg, Breiter Weg 109, 39104 MD, Los 01 - Fensterelemente BA 1, 30-ZV-0069/26

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07.05.2026

10.06.2026 09:00

30-ZV-0069/26

Sachsen-Anhalt: Landeshauptstadt Magdeburg - Zentrale Vergabestelle

04.06.2026 13:38

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name:Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer:Sitz: Katzensprung 2
Postleitzahl (PLZ):39104
Ort:Magdeburg
Telefon:+49 391 5405297
Telefax:+49 391 5405323

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 30-ZV-0069/26

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

-Förderung von Lebendigen Zentren- Denkmalgerechte energetische Erneuerung der Fenster der Stadtbibliothek Magdeburg, Breiter Weg 109, 39104 MD

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Los 01 - Fensterelemente BA 1
wesentliche Leistungen:
- 5 Stck. Fenster, Alu, ausbauen, Lochfenster, 1160/1510 mm
- 18 Stck. Fenster, Alu, ausbauen, Lochfenster, 1160/1900 mm
- 5 Stck. Aluminium-Fensterelement, Lochfenster, 1160/1510 mm
- 18 Stck. Aluminium-Fensterelement, Lochfenster, 1160/1900 mm
- 150 m Anschluss, Fenster/Bauwerk, Flachleiste, Alu, 100 mm, innen
- 150 m Anschluss, Fenster/Bauwerk, Flachleiste, Alu, 60 mm, außen

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
15.07.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
09.10.2026

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
10.06.2026 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
16.07.2026

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Das Formblatt "Eigenerklärung für nichtpräqualifizierte Unternehmen" ist Bestandteil der Unterlagen
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Zu § 8 TVergG:
Die Nachweise sind unter Berücksichtigung der Vorgaben in § 8 Abs. 2 TvergG LSA vom Bestbieter und den beiden nachrangigen Bietern in der oben beschriebenen Form vorzulegen. Sofern die Nachweise nicht schon mit der Einreichung des Angebotes einzureichen sind, sondern erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, hat die Vorlage der Unterlagen innerhalb von 10 Kalendertagen zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Absendung der Aufforderung.
Bei einer beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern durch den Bestbieter werden an diesen die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen gestellt, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind.
Hinweis: Nachweise können in Textform eingereicht werden. Soweit jedoch Nachweise nur im Original gültig sind, sind diese der Vergabestelle im Original vorzulegen
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Mit dem Angebot:
- Bieterangabenverzeichnis nach Leistungsverzeichnis
- Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
- Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (nicht präqualifizierte Unternehmen)
desweiteren sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Formblatt 213 Angebotsschreiben
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm in den Formaten PDF und GAEB
- Formblatt 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (namentliche Benennung der Nachunternehmer), sofern zutreffend
- Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, sofern zutreffend
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft zu § 11 TVergG LSA
- Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft zu § 14 TVergG LSA
- Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Nachunternehmer zu § 11 TvergG LSA
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" von nichtpräqualifizierten Nachunternehmen
- Alle Erklärungen/Nachweise nach FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung" von nichtpräqualifizierten Unternehmen und deren nichtpräqualifizierten Nachunternehmen
- Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamith-Straße 2, 06112 Halle/Saale, Tel: +49 345 5140
_______________
Nachprüfungsbehörde nach § 24 TVergG LSA:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt3. Vergabekammer, Ernst - Kamieth - Straße 2, 06112 Halle (Saale), Tel: +49 345 5140
Informationen über die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 19 TVergG LSA
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Der Nachprüfungsantrag ist nur dann zulässig, wenn:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder
- mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


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