Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Im Haus 16 wird die angängige Beleuchtung durch LED Leuchten ersetzt.
Die Flur- und Treppenhausleuchten werden standortgleich erneuert. Die bestehende Tasterschaltung wird umgebaut, und die neuen Leuchten werden mit integrierten Bewegungsmeldern ausgestattet. In den Büroräumen werden Pendelleuchten installiert. In der Halle werden Feuchtraumleuchten mithilfe von Winkeln an der vorhandenen Trasse montiert; die Befestigungsart entspricht somit dem bisherigen Bestand.
Für die Montagearbeiten in der Halle wird der Einsatz einer Teleskoparbeitsbühne erforderlich.
Massen:
- ca. 2.100m Installationsleitungen
- ca. 200m Elektroinstallationsrohr
- ca. 300m Installationskanal
- 16 Stück Büroleuchten
- 6 Stück Flurleuchten
- 30 Stück Feuchtraumleuchten
Ausführungsbeginn: 14 Tage nach Auftragserteilung
Ausführungsende: 120 Tage nach vorhergehender Frist
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens
nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende: 12.05.2026
ACHTUNG
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt
unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur
Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen,
Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei
vorheriger Registrierungautomatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu
verschaffen.
„Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen“.
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
Ende der Ausführung: innerhalb von 120 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
t)
Geforderte Sicherheiten
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.