Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Immobillienaufgaben
Straße, Hausnummer:Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
E-Mail: Verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VOEK 497-25
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
01.07.2026 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.12.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=856551
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=856551
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
01.07.2026 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Glasreinigungsleistungen) für Bundesliegenschaften in Saarbrücken, Saarlouis und Lebach, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Koblenz
b)
CPV-Codes
Fensterreinigung (90911300-9)
c)
Ort der Leistungserbringung
WE 130758 - HZA Saarbrücken, Präsident-Baltz-Str. 5, 66119 Saarbrücken
WE 140949 - BAMF Lebach, Schlesierallee 17 und Ostpreußenstr. 25 und 27, 66822 Lebach
WE 141897 - WSA Saarbrücken, Bismarckstr. 131 und 133, 66121 Saarbrücken
WE 144520 - BPOLR Saarbrücken Goldene Bremm, Zum Zollstock 8 a, 66117 Saarbrücken
WE 146728 - Bundeszentralamt für Steuern, Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2, 66740 Saarlouis
WE 140949 - BAMF Lebach, Schlesierallee 17 und Ostpreußenstr. 25 und 27, 66822 Lebach
WE 141897 - WSA Saarbrücken, Bismarckstr. 131 und 133, 66121 Saarbrücken
WE 144520 - BPOLR Saarbrücken Goldene Bremm, Zum Zollstock 8 a, 66117 Saarbrücken
WE 146728 - Bundeszentralamt für Steuern, Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2, 66740 Saarlouis
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Bei diesen Liegenschaften handelt es sich um gewerblich bzw. behördlich genutzte Gebäude, welche entsprechend den Anforderungen der Nutzer umgebaut und hergerichtet wurde und wird.
Die Reinigung umfasst Glasflächen von insgesamt ca. 4.035,43 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Die jährliche Reinigungsgesamtfläche beträgt ca. 11.176,76 m² Glasfläche (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Die Reinigung umfasst Glasflächen von insgesamt ca. 4.035,43 m² (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
Die jährliche Reinigungsgesamtfläche beträgt ca. 11.176,76 m² Glasfläche (einseitig gemessen, beidseitig zu reinigen).
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
1. Die erstmalige Leistungserbringung erfolgt zum 01.04.2027.
2. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.03.2031 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.03.2033).
2. Das Vertragsverhältnis wird zunächst für die Dauer von 4 Jahren bis zum 31.03.2031 abgeschlossen. Es verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die entsprechende Widerspruchsfrist für den Auftragnehmer beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der Auftraggeberin mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre (bis 31.03.2033).
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
WE 144520:
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zur Liegenschaft WE 144520 nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zur Liegenschaft WE 144520 nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Wertungspreis (Glasreinigung):
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie aller Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Gewichtung 100 %
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise der Reinigungsbereiche sowie aller Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Gewichtung 100 %
14.
Sonstige Angaben
1) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum bis zum 10.06.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
2.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer haben
Anfragen bis spätestens 17.06.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
3) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Die Auftraggeberin kann auf eine gesonderte Prüfung bei fehlender Erfolgsaussicht des Angebotes verzichten. Vom Bieter ist das Formular „Kalkulation SVS“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
4) Zwingend einzuhaltende Kalkulationsvorgaben gem. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen:
a) Tarifvertrag
Grundlage für die Angebotskalkulation ist der Tarifvertrag, der sieben Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gilt, d. h. für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Mindestens der zu diesem Zeitpunkt geltende Tariflohn ist der Kalkulation zugrunde zu legen. Enthält der in diesem Zeitpunkt für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag bereits Änderungen, die erst später als sieben Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in Kraft treten werden (z. B. Lohnerhöhungen), sind diese Änderungen bei der Kalkulation des Angebotspreises nicht einzubeziehen. Endet die Allgemeinverbindlichkeit vor Ablauf der Mindestlaufzeit des Vertrages über die hier ausgeschriebene Leistung, so ist für die verbleibende Laufzeit derselbe Tarif zugrunde zu legen.
Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter im Vordruck „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Anlage B-04) einzutragen.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum bis zum 10.06.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
2.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer haben
Anfragen bis spätestens 17.06.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
3) Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Die Auftraggeberin kann auf eine gesonderte Prüfung bei fehlender Erfolgsaussicht des Angebotes verzichten. Vom Bieter ist das Formular „Kalkulation SVS“ (Anlage B-04) auszufüllen, das für eine erste Prüfung herangezogen wird. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
4) Zwingend einzuhaltende Kalkulationsvorgaben gem. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen:
a) Tarifvertrag
Grundlage für die Angebotskalkulation ist der Tarifvertrag, der sieben Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gilt, d. h. für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Mindestens der zu diesem Zeitpunkt geltende Tariflohn ist der Kalkulation zugrunde zu legen. Enthält der in diesem Zeitpunkt für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag bereits Änderungen, die erst später als sieben Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in Kraft treten werden (z. B. Lohnerhöhungen), sind diese Änderungen bei der Kalkulation des Angebotspreises nicht einzubeziehen. Endet die Allgemeinverbindlichkeit vor Ablauf der Mindestlaufzeit des Vertrages über die hier ausgeschriebene Leistung, so ist für die verbleibende Laufzeit derselbe Tarif zugrunde zu legen.
Den der Angebotskalkulation zugrunde gelegten Tariflohn haben die Bieter im Vordruck „Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes“ (Anlage B-04) einzutragen.
aa557281-f563-47ec-bcba-125835ca0f2a