1 Beschaffer1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstige obere, mittlere und untere BundesbehördeHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung2 Verfahren2.1 VerfahrenTitel: Ausschreibung zur Erhebung der Sanierungsaktivität in DeutschlandBeschreibung: Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2024/1275 (EPBD) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Rahmen der europäischen Klima- und Energiepolitik auf dem Pfad zur Klimaneutralität, Verbesserungen der Energieeffizienz im Gebäudebereich zu erzielen. Energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden reduzieren den Heizenergiebedarf des Gebäudes und zahlen so auf das Ziel zur Dekarbonisierung unmittelbar ein. Ziel dieses Projektes ist die systematische Erfassung der Sanierungsaktivitäten im deutschen Gebäudebestand sowie die daraus zu berechnenden Sanierungsraten gemäß EPBD-Vorgaben, um die durch Sanierungen erzielte Primärenergieeinsparung zu ermitteln.
Der Auftrag unterteilt sich in fünf Arbeitspakete (APs):
• AP 1: Festlegung der Methodik
• AP 2: Ermittlung und Berechnung für 2024
• AP 3: Ermittlung und Berechnung für 2025
• AP 4: Ermittlung und Berechnung für 2026
• AP 5: Ermittlung und Berechnung für 2027Kennung des Verfahrens: 9d3e9d48-af60-4ae8-9167-daf66978bf1dInterne Kennung: Z23 / BfEE 26-02Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige BeratungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 71314000Dienstleistungen im EnergiebereichZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 71314300Beratung im Bereich EnergieeinsparungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 79300000Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)Land: Deutschland2.1.4 Allgemeine InformationenZusätzliche Informationen: Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link ohne Registrierung abrufbar: Für die Teilnahme an der http://www.evergabe-online.de.elektronischen Aufragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.vergabe-online.deInformationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www. evergabeonline.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-9610-1234 zu erreichen ist.Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv- 2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Betrug oder Subventionsbetrug: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Bildung krimineller Vereinigungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Bildung terroristischer Vereinigungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Insolvenz: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Interessenkonflikt: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Rein nationale Ausschlussgründe: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Schwere Verfehlung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.Zahlungsunfähigkeit: Sofern Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen und die geforderte Eigenerklärung nicht abgegeben werden kann, ist formlos nachzuweisen, dass angemessene Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB getroffen worden sind.5 Los5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Ausschreibung zur Erhebung der Sanierungsaktivität in DeutschlandBeschreibung: Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 2024/1275 (EPBD) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Rahmen der europäischen Klima- und Energiepolitik auf dem Pfad zur Klimaneutralität, Verbesserungen der Energieeffizienz im Gebäudebereich zu erzielen. Energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden reduzieren den Heizenergiebedarf des Gebäudes und zahlen so auf das Ziel zur Dekarbonisierung unmittelbar ein. Ziel dieses Projektes ist die systematische Erfassung der Sanierungsaktivitäten im deutschen Gebäudebestand sowie die daraus zu berechnenden Sanierungsraten gemäß EPBD-Vorgaben, um die durch Sanierungen erzielte Primärenergieeinsparung zu ermitteln.
Der Auftrag unterteilt sich in fünf Arbeitspakete (APs):
• AP 1: Festlegung der Methodik
• AP 2: Ermittlung und Berechnung für 2024
• AP 3: Ermittlung und Berechnung für 2025
• AP 4: Ermittlung und Berechnung für 2026
• AP 5: Ermittlung und Berechnung für 2027Interne Kennung: Z23 / BfEE 26-025.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige BeratungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 71314000Dienstleistungen im EnergiebereichZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 71314300Beratung im Bereich EnergieeinsparungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 79300000Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 01/06/2026Enddatum der Laufzeit: 28/02/20295.1.5 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 219 660Euro5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: neinDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Berufliche RisikohaftpflichtversicherungBeschreibung: Siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Das mit dem Projekt beauftragte Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherung vorweisen.
Dazu sind mit den Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
• Nachweis über die Haftpflichtversicherung
• Vollständig ausgefüllter ErklärungsbogenKriterium: Allgemeiner JahresumsatzBeschreibung: Siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Es muss einen Mindestjahresumsatz von 200.000 Euro vorweisen, um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann. Die Umsatzangaben eines neu auf dem Markt auftretenden Unternehmens dürfen sich auf den Zeitraum seiner tatsächlichen Tätigkeit auf dem betreffenden Markt beschränken.
Dazu sind mit den Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
• Vollständig ausgefüllter ErklärungsbogenKriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Es ist ein Personalkonzept vorzulegen, inkl.:
• Kurzvorstellung der Bieterstruktur (Unternehmens-, Vereinsstruktur etc.), einschließlich aller Beteiligten bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft. Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind ferner auf einer gesonderten Anlage zum Angebot die Gründe für die Eingehung der Bietergemeinschaft detailliert zu erläutern.
• Kurzvorstellung der Projektleitung
• Tabelle mit Referenzprojekten (siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien, Abschnitt 4.1)
• Tabelle mit geplantem Personaleinsatz und Vertretungspersonal (siehe Eignungs- und Zuschlagskriterien, Abschnitt 4.2)
• Angaben zu den Vertretungsregelungen der projektbeteiligten Mitarbeitenden5.1.10 ZuschlagskriterienBegründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist dabei nicht entscheidend.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/05/2026Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=8565185.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=856518Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 28/05/202610:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3MonatInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Eigenerklärung § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und § 19 Abs. 3 MiLoG sowie § 21 Abs. 3 AentG - Eigenerklärung Sanktionen Russland aktuellInformationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 28/05/202610:15Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt Vergabekammern des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 8 Organisationen8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Identifikationsnummer: 991-00227BMWE-86Postanschrift: Frankfurter Str. 29-35Ort: EschbornPostleitzahl: 65760NUTS-3-Code: Main-Taunus-Kreis(DE71A)Land: DeutschlandE-Mail: beschaffung@bafa.bund.deTelefon: 000Internet-Adresse: https://www.bafa.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des BundesIdentifikationsnummer: 991-01692-22Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 2Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: 000Rollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 220b875d-b661-430d-b0f0-bb034304e30e- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/04/202614:21Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch