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Ausschreibungsdetails

Gebäudereinigung (Unterhaltsreinigung) der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Hannover, Am Waterlooplatz 5, 30169 Hannover

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27.04.2026

02.06.2026 10:00

3800 Z23-113.02/0001-019/2

Wasserstraßen-Neubauamt Hannover

27.04.2026 10:31

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Hannover
Straße, Hausnummer:Am Waterlooplatz 5
Postleitzahl (PLZ):30169
Ort:Hannover
Telefon:+49 228 70902890
Telefax:+49 228 70909013
Internet-Adresse: www.wsv.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Name:Wasserstraßen-Neubauamt Hannover
Straße, Hausnummer:Nikolaistr. 14/16
Postleitzahl (PLZ):30539
Ort:Hannover
Telefon:+49 511 91155111
Telefax:+49 511 91155140
Internet-Adresse: https://www.wsv.de/

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

3800 Z23-113.02/0001-019/2

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

02.06.2026 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.06.2026

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=856325

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

02.06.2026 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Die Leistungen umfassen die Gestellung, Lieferung, Abholung und Reinigung von Wäschestücken für das Büro- und Unterkunftsgebäude des Aus- und Fortbildungszentrums der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (AFZ-WSV) in Hannover.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die wöchentliche Bereitstellung sauberer Wäsche sowie die Abholung und fachgerechte Reinigung der benutzten Wäsche unter Einhaltung von Umweltschutzvorschriften.
Die Leistung umfasst folgende Wäschestücke:
Spannbettlaken, Bettdeckenbezüge, Kopfkissenbezüge, Duschtücher, Handtücher sowie Wannenvorleger/Badematten.
Der wöchentliche Bedarf beträgt mindestens ca. 100 Stück je Wäschestück und kann je nach Belegung auf bis zu ca. 150 Stück variieren.

b)
CPV-Codes

Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen (98310000-9)

c)
Ort der Leistungserbringung

Das Gebäude der AFZ-WSV befindet sich in der Möckernstraße 30, in 30163 Hannover

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Beginn der Leistungen: 01.08.2026
Ende der Leistungen: 31.07.2027
Der Vertrag wird für ein Jahr geschlossen und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit des Auftrages beträgt 5 Jahre und läuft somit spätestens zum 31.07.2031 aus.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung national “ oder der EEE erbracht werden.
Das Formblatt steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung.
.
Die Bieter haben durch Eigenerklärungen und ggfs Nachweise zu den Ziffern 1, 4, 5.1, 5.2, 6, 9, 13 und 14 des Formblatts 133/333a-L/F nachfolgende Auskünfte abzugeben:
.
(1) Erklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 31 UVgO
(Formblatt 133/333a-L/F: Ziffer 1, 4, 5.1, 5.2)
Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
.
(2) Erklärungen und ggf. Nachweise für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens gemäß § 33 UVgO:
.
(2.1) Erklärung für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
(Formblatt 133/333a-L/F: Ziffer 13 - ohne Wichtung - Mindeststandard)
Vorstehende Erklärung ist bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
.
(2.2) Erklärungen und ggf. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung für Personen- und Sachschäden.
Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung ist mit den Angebot vorzulegen.
(Formblatt 133/333a-L/F: Ziffer 6 - ohne Wichtung - Mindeststandard)
Vorstehende Erklärung ist bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
.
(2.3) Erklärungen und ggf. Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
.
(2.3.1) Nachweis von Referenzen mit vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren:
Es sind mindestens 3 Referenzen für erbrachte vergleichbare Leistungen anzugeben.
(Formblatt 133/333a-L/F: Ziffer 9 - ohne Wichtung - Mindeststandard)
.
(2.3.2) Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Mit dem Angebot ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (oder gleichwertig) mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
(Formblatt 133/333a-L/F: Ziffer 14 - ohne Wichtung - Mindeststandard)

12.
Zuschlagskriterien

'Preis' und 'Kompetenz und Qualität'

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Wird der Zuschlag an eine Bewerbergemeinschaft erteilt, muss diese die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter annehmen. Der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen und von allen Mitgliedern dieser Arbeitsgemeinschaft ist schriftlich zu erklären, dass sie für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften und dass der bevollmächtigte Vertreter uneingeschränkt berechtigt ist, Zahlungen für sie entgegenzunehmen und er sie rechtsverbindlich gegenüber dem Auftraggeber vertritt.


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