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Ausschreibungsdetails

Beschaffung PDF XChange Pro

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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23.04.2026

13.05.2026 12:00

2026-BALM-VgSt-006

Bundesamt für Logistik und Mobilität

04.05.2026 11:30

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Straße, Hausnummer:Werderstr. 34
Postleitzahl (PLZ):50672
Ort:Köln
Telefon:022157760
Telefax:+49 221-57761777

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

2026-BALM-VgSt-006

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

13.05.2026 - 12:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

10.06.2026

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=855738

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

13.05.2026 - 12:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Gegenstand der Leistung ist die Beschaffung der Software PDF XChange PRO für die 2.300 Beschäftigten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität.
Die Software soll auf allen Clients lokal und virtual über Citrix zur Verfügung gestellt werden.
Aufgrund der Nutzeranzahlen soll eine landweite Lizenz / Corp Country Pack für dieses Produkt beschafft werden.
Die Beschäftigten verteilen sich aktuell auf mehreren Standorten. Etwa 900 Beschäftigte arbeiten am Standort Köln, die restlichen 1.400 Beschäftigten arbeiten auf den weiteren elf Standorten innerhalb des Bundesrepublik Deutschland.
Die Software soll Maintenance für drei (3) Jahre beinhalten.
Der AN stellt zusätzlich innerhalb der drei Jahren (Maintenance) deutschsprachigen Support bereit.
Zudem ist ein deutschsprachiges Handbuch bereitzustellen.

b)
CPV-Codes

Dokumentenerstellungssoftwarepaket (48310000-4)

c)
Ort der Leistungserbringung

Der Ort der Leistungserbringung bestimmt sich durch die jeweils zu erbringende Leistung. Für die
Bereitstellung der Software auf einem Medium gilt als Ort der Leistungserbringung die Liegenschaft der
Zentrale des BALM in Köln. Im Falle der digitalen Zulieferung (bspw. als Download-Link) wird der
Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Downloadserver mit der Software vorgehalten wird
("Übergabepunkt"), als Ort der Leistungserbringung erkannt.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Die Nutzungsmöglichkeit der Software muss zeitnah nach Zuschlagserteilung gegeben sein. Hierzu muss der
Auftragnehmer die Software(-lizenz) innerhalb von maximal sieben (7) Kalendertagen nach Erteilung des
Auftrags durch den Auftraggeber bereitstellen. Zur Erbringung der nach Kapitel B beschriebenen Leistungen
übernimmt der jeweilige Auftragnehmer sämtliche nach dem erprobten Stand der Technik erforderlichen
Aufgaben. Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten beleghaft zu dokumentieren.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

a. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und -Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
###
b. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen
###
c. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen nachzuweisen.

12.
Zuschlagskriterien

Preis: 100%

14.
Sonstige Angaben

Der Standardkatalog Software (SKS) ist ein Instrument des Architekturmanagements zur Standardisierung der IT-Landschaft des ITZBund und seiner
Kunden. Er dient in erster Linie zur Dokumentation der als Standard im ITZBund festgelegten Technologien.
Das Bundesamt ist verpflichtet seine verwendete Software an die IT-Landschaft des ITZBUND anzugleichen, damit eine spätere verpflichtende Einführung des Bundesclients/Behördenclients nahtlos im Rahmen der Dienstkonsolidierung erfolgen kann. Zudem ruht der Standardkatalog Software auf die Architekturrichtlinie des Bundes. Der Inhalt der Architekturrichtlinien für die IT des Bundes sind konkrete strategische und operative Architekturvorgaben, um aktiv bei Entscheidungsprozessen Vorgaben für die Weiterentwicklung der IT des Bundes vorzunehmen. Die Architekturvorgaben sind von den betroffenen Dienststellen, Projekten, Beschaffungsstellen, Dienstleistern und Herstellern eigenverantwortlich einzuhalten.


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