Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Straße, Hausnummer:Brühler Straße 3
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
Telefon:+49 22899610-5420
Telefax:+49 2289961087-1000
E-Mail: B24.17@bescha.bund.de
Internet-Adresse: http://www.bescha.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
B 24.17 - 0524/25/VV : 1
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
20.05.2026 - 11:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
19.06.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=855690
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=855690
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Entsorgung von Sperrmüll und Elektroschrott in der Liegenschaft des Bundesarchivs (BArch), Magdalenenstraße 9, 10365 Berlin
siehe Leistungsbeschreibung
siehe Leistungsbeschreibung
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
c)
Ort der Leistungserbringung
siehe Ziff. 5 a) dieser Bekanntmachung
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 01.07.2026
Ende: ..
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Leistungszeitraum (siehe § 11 des Vertrages):, , (1) Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2026 und endet mit Ausschöpfung des Höchstwertes des Auftragsvolumens (netto) (vgl. § 2 Abs. 1), spätestens jedoch am 30.06.2030., (2) Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens gemäß § 2 Abs. 1 durch die Bestellungen nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach sechs Jahre (bis maximal 30.06.2032). Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch spätestens 3 Monate vor Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit der Rahmenvereinbarung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Ende: ..
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Leistungszeitraum (siehe § 11 des Vertrages):, , (1) Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2026 und endet mit Ausschöpfung des Höchstwertes des Auftragsvolumens (netto) (vgl. § 2 Abs. 1), spätestens jedoch am 30.06.2030., (2) Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens gemäß § 2 Abs. 1 durch die Bestellungen nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach sechs Jahre (bis maximal 30.06.2032). Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch spätestens 3 Monate vor Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit der Rahmenvereinbarung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Siehe hierzu Dokument "Besondere Bewerbungsbedingungen":
3.4.1.1 Eigenerklärung Haftpflichtversicherung:
Bitte füllen Sie die Anlage "Eigenerklärung Haftpflichtversicherung" vollständig aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verweisen, die/den entsprechenden Versicherungsnachweis/e zusätzlich bei.
Folgende Deckungssummen pro Schadensfall sind zu gewährleisten (vgl. § 13 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung):
- Personenschäden (für die einzelne Person): 2.500.000 €
- Umwelt- und Sachschäden (inkl. Allmählichkeits- und Bearbeitungsschäden): 2.500.000 €
- Vermögensschäden: 250.000 €
3.4.1.2 Umsatz:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Nettojahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (ein Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) in der Sparte Entsorgungsdienste anzugeben. Der Nettojahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahres muss mindestens 9.680,00 Euro (netto / Jahr) betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
3.4.2.1 Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb:
Die Auftragnehmerin muss ein Entsorgungsfachbetrieb (EfB) nach der Entsorgungsfachbetriebe-verordnung (EfbV) sein. Dies ist durch ein Zertifikat einer Technischen Überwachungsorganisation (TÜO) oder einer Entsorgergemeinschaft (EG) nachzuweisen.
Bitte fügen Sie das entsprechende Zertifikat dem Angebot bei. Dieses wird durch die Bedarfsträgerin vor Zuschlagserteilung überprüft.
3.4.2.2 Transportgenehmigung/Beförderungserlaubnis:
Die Auftragnehmerin muss für den Transport der Abfälle die Erlaubnis nach § 54 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) besitzen. Dies ist durch die Erlaubnis der zuständigen Bezirksregierung oder Umweltbehörde nachzuweisen.
Bitte fügen Sie die entsprechende Erlaubnis dem Angebot bei. Diese wird durch die Bedarfsträgerin vor Zuschlagserteilung überprüft.
3.5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
3.5.2 Unternehmensdaten:
Die Anlage "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz.
Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage "Unternehmensdaten" für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen.
3.4.1.1 Eigenerklärung Haftpflichtversicherung:
Bitte füllen Sie die Anlage "Eigenerklärung Haftpflichtversicherung" vollständig aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verweisen, die/den entsprechenden Versicherungsnachweis/e zusätzlich bei.
Folgende Deckungssummen pro Schadensfall sind zu gewährleisten (vgl. § 13 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung):
- Personenschäden (für die einzelne Person): 2.500.000 €
- Umwelt- und Sachschäden (inkl. Allmählichkeits- und Bearbeitungsschäden): 2.500.000 €
- Vermögensschäden: 250.000 €
3.4.1.2 Umsatz:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Nettojahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (ein Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) in der Sparte Entsorgungsdienste anzugeben. Der Nettojahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahres muss mindestens 9.680,00 Euro (netto / Jahr) betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
3.4.2.1 Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb:
Die Auftragnehmerin muss ein Entsorgungsfachbetrieb (EfB) nach der Entsorgungsfachbetriebe-verordnung (EfbV) sein. Dies ist durch ein Zertifikat einer Technischen Überwachungsorganisation (TÜO) oder einer Entsorgergemeinschaft (EG) nachzuweisen.
Bitte fügen Sie das entsprechende Zertifikat dem Angebot bei. Dieses wird durch die Bedarfsträgerin vor Zuschlagserteilung überprüft.
3.4.2.2 Transportgenehmigung/Beförderungserlaubnis:
Die Auftragnehmerin muss für den Transport der Abfälle die Erlaubnis nach § 54 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) besitzen. Dies ist durch die Erlaubnis der zuständigen Bezirksregierung oder Umweltbehörde nachzuweisen.
Bitte fügen Sie die entsprechende Erlaubnis dem Angebot bei. Diese wird durch die Bedarfsträgerin vor Zuschlagserteilung überprüft.
3.5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
3.5.2 Unternehmensdaten:
Die Anlage "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz.
Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage "Unternehmensdaten" für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
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