Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
1x Dachflächenfenster 78 x 98 cm (BxH), mit Elektroantrieb, Holz
140 m² Fußbodenschalung ausbauen/ entsorgen und neu einbauen (N+F), d=28 mm
Herstellen von 14 Deckendurchbrüchen für Rohrschottung in Holzbalkendecke
0,50 m³ Bauschnittholz S 10
Traufausbildung verändern für anders geneigte Entwässerungsrinne: 10,5 m
10,5 m Dachziegeleindeckung ergänzen, Biberschwanzziegel
15 m Schneefanggitter
9 Steildachhauben bis 100/125 einteilig
Bis 8,5 m² Dachabdichtung Kiesdach/Flachdach inkl. Attika
15 m² Gaubendach- und 47 m² Flachdachfläche vorbereiten und Dachsanierungsbahn verlegen
10,5 m Rinne, halbrund, Nenngröße 333, Titan-Zink-Blech liefern und einbauen
16 m Fallrohr DN 125, Titan-Zink
55 m² fachgerechte Verlegung begehbare Wärmedämmung d=200 mm MiWo
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.
Erklärungen und Nachweise hinsichtlich der Eignung, wie unter w) genannt.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Freistellungsbescheinigung Finanzamt
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt/ Berufsgenossenschaft/
Krankenkassen
Nachweis der Haftpflichtversicherung.
Für evtl. Nachunternehmer sind die gleichen Nachweise zu erbringen.
Die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ist
der Vergabestelle mit Abgabe des Angebots vollständig ausgefüllt vorzulegen!
Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot
gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer, Referat 250
Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Es wird auf das Beanstandungsrecht zur beabsichtigten Vergabeentscheidung
gem. § 14 Abs. 2 ThürVgG hingewiesen, sowie auf das Verfahren im Fall der
Nichtabhilfe nach § 14 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach
§
14 Abs. 5 ThürVgG.