Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
Straße, Hausnummer:Wegelystraße 8
Postleitzahl (PLZ):10623
Ort:Berlin
E-Mail: info@base.bund.de
Internet-Adresse: https://www.base.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z5/BASE62220/4726F10303
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
27.05.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.07.2026
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=854219
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=854219
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
27.05.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Zur Bewertung der Sicherheit eines Endlagers gehören eine Reihe von Elementen wie z. B. Standortcharakterisierung, Endlagerkonzept, Sicherheitskonzept und Sicherheitsanalysen, die zusammengenommen die Argumentations- und Vertrauensbasis für eine Sicherheitsaussage bilden. Die Sicherheitsaussage bezieht dabei sowohl die Betriebsphase als auch die Nachverschlussphase eines Endlagers ein.
In der Vergangenheit wurden die genannten Phasen mehr oder weniger getrennt voneinander behandelt. Auch die zugrunde gelegten Ansätze für die Sicherheitsanalysen waren bzw. sind sehr unterschiedlich ausgeprägt. Mittlerweile wurde von der separierten Betrachtungsweise Abstand genommen, da die möglichen Wechselwirkungen zwischen Betriebssicherheit und Langzeitsicherheit einen Einfluss auf die Sicherheit in der jeweiligen Phase haben können. Darüber hinaus bildet das Ende der Betriebsphase die Ausgangsbasis für die Nachverschlussphase. Somit bestehen Abhängigkeiten zwischen den beiden Phasen, die für eine Sicherheitsaussage nicht unberücksichtigt bleiben dürfen.
Um potenzielle Wechselwirkungen zwischen Endlagerbetrieb und der Zeit nach Endlagerverschluss zu betrachten, soll von einem Auftragnehmer eine wissenschaftliche Studie zu diesem Thema erstellt werden.
Die Studie stellt einen ersten vorbereitenden Schritt zur Erarbeitung der erforderlichen Grundlagen für die Entwicklung einer geeigneten Methode zur systematischen Erfassung von Wechselwirkungen zwischen Anforderungen der Betriebs- und Langzeitsicherheit und zu deren Beurteilung dar. Neben der Bereitstellung der Grundlagen umfassen die Untersuchungen auch die grundsätzliche Feststellung der Machbarkeit für eine Methodenentwicklung.
Insgesamt ist die Möglichkeit der Berücksichtigung von einflussnehmenden Faktoren den sog. FEP- (Features, Events and Processes) sowohl für die Betriebsphase als auch Langzeitsicherheit in die Untersuchungen mit einzubeziehen.
Unter Voraussetzung eines positiven Befundes zur Machbarkeit soll in einem Folgevorhaben eine Methode zur Identifizierung/ Bewertung von Wechselwirkungen zwischen Betriebs- und Langzeitsicherheits-Anforderungen entwickelt werden.
In der Vergangenheit wurden die genannten Phasen mehr oder weniger getrennt voneinander behandelt. Auch die zugrunde gelegten Ansätze für die Sicherheitsanalysen waren bzw. sind sehr unterschiedlich ausgeprägt. Mittlerweile wurde von der separierten Betrachtungsweise Abstand genommen, da die möglichen Wechselwirkungen zwischen Betriebssicherheit und Langzeitsicherheit einen Einfluss auf die Sicherheit in der jeweiligen Phase haben können. Darüber hinaus bildet das Ende der Betriebsphase die Ausgangsbasis für die Nachverschlussphase. Somit bestehen Abhängigkeiten zwischen den beiden Phasen, die für eine Sicherheitsaussage nicht unberücksichtigt bleiben dürfen.
Um potenzielle Wechselwirkungen zwischen Endlagerbetrieb und der Zeit nach Endlagerverschluss zu betrachten, soll von einem Auftragnehmer eine wissenschaftliche Studie zu diesem Thema erstellt werden.
Die Studie stellt einen ersten vorbereitenden Schritt zur Erarbeitung der erforderlichen Grundlagen für die Entwicklung einer geeigneten Methode zur systematischen Erfassung von Wechselwirkungen zwischen Anforderungen der Betriebs- und Langzeitsicherheit und zu deren Beurteilung dar. Neben der Bereitstellung der Grundlagen umfassen die Untersuchungen auch die grundsätzliche Feststellung der Machbarkeit für eine Methodenentwicklung.
Insgesamt ist die Möglichkeit der Berücksichtigung von einflussnehmenden Faktoren den sog. FEP- (Features, Events and Processes) sowohl für die Betriebsphase als auch Langzeitsicherheit in die Untersuchungen mit einzubeziehen.
Unter Voraussetzung eines positiven Befundes zur Machbarkeit soll in einem Folgevorhaben eine Methode zur Identifizierung/ Bewertung von Wechselwirkungen zwischen Betriebs- und Langzeitsicherheits-Anforderungen entwickelt werden.
b)
CPV-Codes
Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung (73300000-5)
c)
Ort der Leistungserbringung
Berlin
6.
Angaben zu Losen
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
nur ein Los
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
maximal 24 Monate, beginnend ab dem 01.08.2026
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMUV (Stand: Dezember 2021), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMUV finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bietenden grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMUV finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bietenden grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Eignung der bietenden Unternehmen ist durch Angabe der folgenden Referenzen nachzuweisen:
Relevante Referenzen mit Bezug zum Forschungsvorhaben:
- 1 Referenzprojekt, aus dem einschlägige Kenntnisse in der Erbringung von Sachverständigenleistungen oder wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich der Endlagersicherheit hervorgehen
- 1 Referenzprojekt, aus dem Fachkenntnisse zur Bewertung der Sicherheit von Endlagern in der Betriebs- als auch Nachverschlussphase hervorgehen
- 1 Referenzprojekt, aus dem Fachkenntnisse im Bereich der Betriebssicherheit zur Ermittlung von relevanten Anlagenzustände oder der Langzeitsicherheit zur Ableitung von Entwicklungsmöglichkeiten (Szenarien) des Endlagers hervorgehen
Die Referenzen sind durch entsprechende Referenzprojekte (Dienstleistungen/Aufträge unter Angabe vom Auftraggebenden, Auftragsvolumen) nachzuweisen.
Die aufgeführten Referenzenprojekte dürfen nicht älter als 8 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist. Es ist aber notwendig, dass die vorstehenden Leistungsbestandteile bereits erbracht worden sind.
Im Rahmen der Vorlage der Referenzen ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Erbringung aller vorgenannten Tätigkeiten jeweils durch gesonderte Referenzprojekte nachgewiesen wird. Vielmehr ist es auch möglich, dass einzelne Referenzprojekte mehrere oder auch alle der geforderten Referenzen abdecken. Zwingend erforderlich ist aber, dass die Referenzen zusammengenommen alle vorgenannten Tätigkeiten nachweisen. Es kann ferner auf eingereichte Unterlagen verwiesen werden.
Der Bietende erklärt sich mit der Abgabe des Angebots bereit bei Bedarf Informationen bereitzustellen, die geeignet sind, die Referenzen hinsichtlich ihrer Validität zu überprüfen.
Relevante Referenzen mit Bezug zum Forschungsvorhaben:
- 1 Referenzprojekt, aus dem einschlägige Kenntnisse in der Erbringung von Sachverständigenleistungen oder wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich der Endlagersicherheit hervorgehen
- 1 Referenzprojekt, aus dem Fachkenntnisse zur Bewertung der Sicherheit von Endlagern in der Betriebs- als auch Nachverschlussphase hervorgehen
- 1 Referenzprojekt, aus dem Fachkenntnisse im Bereich der Betriebssicherheit zur Ermittlung von relevanten Anlagenzustände oder der Langzeitsicherheit zur Ableitung von Entwicklungsmöglichkeiten (Szenarien) des Endlagers hervorgehen
Die Referenzen sind durch entsprechende Referenzprojekte (Dienstleistungen/Aufträge unter Angabe vom Auftraggebenden, Auftragsvolumen) nachzuweisen.
Die aufgeführten Referenzenprojekte dürfen nicht älter als 8 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Hierbei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das betreffende Referenzprojekt bereits abgeschlossen ist. Es ist aber notwendig, dass die vorstehenden Leistungsbestandteile bereits erbracht worden sind.
Im Rahmen der Vorlage der Referenzen ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Erbringung aller vorgenannten Tätigkeiten jeweils durch gesonderte Referenzprojekte nachgewiesen wird. Vielmehr ist es auch möglich, dass einzelne Referenzprojekte mehrere oder auch alle der geforderten Referenzen abdecken. Zwingend erforderlich ist aber, dass die Referenzen zusammengenommen alle vorgenannten Tätigkeiten nachweisen. Es kann ferner auf eingereichte Unterlagen verwiesen werden.
Der Bietende erklärt sich mit der Abgabe des Angebots bereit bei Bedarf Informationen bereitzustellen, die geeignet sind, die Referenzen hinsichtlich ihrer Validität zu überprüfen.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertretung der Mitglieder gegenüber dem BASE, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Es gilt deutsches Recht.
d61621db-0c53-4878-913e-63d4ab42f17b