Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
b)
Zuschlag erteilende Stelle
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
b)
Vertragsart
c)
Geschäftszeichen
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
Ablauf der Bindefrist
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=853970
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
1. Bestandserfassung
2. Bestandsmodellierung
3. Raumbuch
Die Zielsetzung dieser Aufgabenstellung, die dem AwF 010 Bestandserfassung und -modellierung gemäß dem BIM-Masterplan für Bundesbauten entspricht, wird im Folgenden beschrieben.
AwF 010 Bestandserfassung und -modellierung
Zur Erstellung einer fundierten Planungsgrundlage und zur Erfassung von Informationen, die in den vorhandenen 2D-Bestandsunterlagen nicht oder nicht ausreichend zuverlässig vorhanden sind, besteht die Notwendigkeit, 3D-Bestandsmodelle des Gebäudes zu erstellen. Dies umfasst sowohl die Fassade als auch den „inneren“ Teil des Gebäudes, mit dem Ziel, eine vollständige 3D-Modellierung des Objekts zu ermöglichen.
Im Einzelnen sind die Erfassung und Modellierung der folgenden Bauelemente erforderlich:
- sämtliche architektonische und baukonstruktive Bauteile innerhalb des Gebäudes, inkl. technischer Anlagen
- sämtliche architektonische und baukonstruktive Bauteile der Gebäudehülle, inkl. technischer Anlagen
Die Anforderungen an die Bestandsaufnahme, die dem geforderten Visualisierungsgrad entsprechen, sind im Leistungsbaustein 1 der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Neben der geforderten Informationsdichte für die zu scannenden Bauteile sind mit dem Auftragnehmer auch die erforderlichen Austauschformate (Punktwolkendaten aus 3D-Laserscans) für die weitere Verwendung im Rahmen der 3D-Bestandsmodellierung zu vereinbaren. Die Anforderungen an die Bestandsmodellierung sind im Leistungsbaustein der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung 2 dargelegt.
Um eine umfassende Dokumentation des Gebäudes zu erstellen sowie den laufenden Betrieb und künftige Sanierungsmaßnahmen damit besser planen und steuern zu können fordert die Auftraggeberin eine Bauaufnahme bzw. Baudokumentation des Bestands in Form eines digitalen Raumbuchs, welches aus der Bestandsmodellierung abgeleitet werden soll. Die Anforderungen und der Detaillierungsgrad des Raumbuchs sind in Leistungsbaustein 3 der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung beschrieben.
b)
CPV-Codes
Vermessungsarbeiten (71355000-1)
Vermessungsdienste (71353200-9)
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste (71250000-5)
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet:
Zuschlagskriterien
1. Preis (P) Bewertungspreis gem. Anlage B-02 Preisblatt (= Angebotspreis € brutto) Gewichtung 70 %, Punkte 35
2. Qualität (Q) durch den Bieter einzureichendes Konzept: 2.1 Teilkonzept zur Projektorganisation, 2.2 Teilkonzept zur Erfassungsmethodik/Technischen Umsetzung Gewichtung 30 % Punkte15. Summe 100 %, 50 Punkte
Qualitätsbewertung
Die Qualitätsbewertung erfolgt über das durch den Bieter einzureichende „Konzept“, welches 30 Prozent der Gesamtwertung ausmacht.
Mit dem Angebot ist ein Konzept einzureichen, welches eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat. Zum Inhalt: Das schriftliche Konzept gliedert sich in zwei Teilbereiche, die jeweils mit maximal 10 Punkten bewertet werden:
1. Projektorganisation (max. 10 Punkte),
2. Erfassungsmethodik / Technische Umsetzung (max. 10 Punkte).Daraus ergibt sich eine mögliche Maximalpunktzahl von 20 Rohpunkten für das Qualitätskriterium „Konzept“.
Um die Vergleichbarkeit mit dem Preiskriterium herzustellen, werden die erreichten Qualitätspunkte auf die Gesamtpunktzahl von 50 Punkten umgerechnet:
Preis (70 %): geht mit maximal 35 Punkten in die Wertung ein.
Qualität/Konzept (30 %): geht mit maximal 15 Punkten in die Wertung ein.
Die im Konzept erreichten Rohpunkte (max. 20) werden gewichtet (20x0,75), sodass sie in der Gesamtrechnung den vorgesehenen Maximalwert von 15 Punkten abbilden.
Preisbewertung
Das Zuschlagskriterium „Preis“ nimmt 70 Prozent der Gesamtwertung ein.
Gewertet wird der in dem Preisblatt (Anlage B-02) angegebene Angebotspreis brutto.
Das wirtschaftlichste Angebot, d.h. das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Pmin) erhält die maximale Punktzahl (Pmax = 35 Punkte).
Ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Zweifachen des niedrigsten Angebotspreises (2 x Pmin) erhält 0 Punkte.
Alle Angebote mit einem Preis größer als 2 x Pmin erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Die Bewertung der Angebotspreise im Bereich zwischen Pmin und 2 x Pmin erfolgt mittels linearer Interpolation.
14.
Sonstige Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Alternativ kann zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 35 Abs. 3 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) i. V. m. § 50 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 35 Abs. 3 UVgO i. V. m. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern der Bieter nachweist, dass zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen worden sind. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann der Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollte der Bieter kein inländischer Bieter sein genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Der Bieter hat zum Nachweis, dass er die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der
Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllt, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck " Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 21.05.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache.
Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage B-01 Bewerbungsbedingungen). Ortsbesichtigungen können nach Absprache im Zeitraum bis 20.05.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens zum 13.05.2026 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
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