Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Straße, Hausnummer:Bernhard-Nocht-Straße 78
Postleitzahl (PLZ):20359
Ort:Hamburg
E-Mail: vergabestelle@bsh.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
1114/008/00053
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
05.05.2026 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
01.06.2026
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=853843
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=853843
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
05.05.2026 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Beschaffung von 5 Stück Spierentonnen mit Anbauteilen gem. frei verfügbarem Leistungsverzeichnis. Es finden Produktfestlegungen statt, weil diese Tonnen als Teil eines Netzwerks bereits bestehender Tonnen vom gleichen Typ ergänzt werden sollen. Somit ist eine Produktfestlegung gem. § 9 Abs. 5 UVgO gerechtfertigt. Auch der Zusatz "oder gleichwertig" kann demnach entfallen.
b)
CPV-Codes
Markierungstonnen (34515100-1)
c)
Ort der Leistungserbringung
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Beim WSA-Hamburg, Bauhof Wedel
Deichstraße 7-9
22880 Wedel
Beim WSA-Hamburg, Bauhof Wedel
Deichstraße 7-9
22880 Wedel
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
es ist keine losweise Vergabe vorgesehen.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Asap nach Zuschlagserteilung.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
Keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Preis 100 %
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Keine
14.
Sonstige Angaben
1. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Der Erhalt von Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de). Hinweis zur Nutzung der eVergabe:
Bewerber, die an der Ausschreibung teilnehmen wollen, müssen die Vergabe- und ,Vertragsunterlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einmal über die eVergabe Plattform heruntergeladen haben, um ein Angebot einreichen zu können, ansonsten ist eine Teilnahme am Verfahren nicht möglich!
2. Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und den veröffentlichten Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI.
3. Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt 2 genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme-Möglichkeit schriftlich mitzuteilen.
4. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerken, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben!
5. Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform über den Angebotsassistenten. Die Antworten werden erarbeitet und per EVergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen-/Auskünfte analog § 20 (3) VGV spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese beantwortet werden können.
6. Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
7. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
8. Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Beschäftigten zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
9. Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
Bewerber, die an der Ausschreibung teilnehmen wollen, müssen die Vergabe- und ,Vertragsunterlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einmal über die eVergabe Plattform heruntergeladen haben, um ein Angebot einreichen zu können, ansonsten ist eine Teilnahme am Verfahren nicht möglich!
2. Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und den veröffentlichten Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI.
3. Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt 2 genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme-Möglichkeit schriftlich mitzuteilen.
4. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerken, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben!
5. Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform über den Angebotsassistenten. Die Antworten werden erarbeitet und per EVergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen-/Auskünfte analog § 20 (3) VGV spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese beantwortet werden können.
6. Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
7. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
8. Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Beschäftigten zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
9. Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
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