Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Straße, Hausnummer: Stilleweg 2
Postleitzahl (PLZ): 30655
Ort: Hannover
E-Mail: Postfach-Z5@bgr.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
207-10131165
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
04.05.2026 - 23:59 Uhr
Ablauf der Bindefrist
29.05.2026
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=853152
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=853152
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
04.05.2026 - 23:59 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von 2021 bis 2023 die Dialogplattform Recyclingrohstoffe durchgeführt. Ziel der Dialogplattform war es, Handlungsoptionen zu erarbeiten, die das Recycling von Metallen und Industriemineralien, insbesondere auch mit Blick auf eine Nutzung der daraus entstehenden Stoffe und Gegenstände (z.B. Rezyklate) in einer auf Kreislaufwirtschaft basierenden Marktwirtschaft, intensivieren sollen. An dem Dialogprozess nahmen in 32 Arbeitssitzungen über 380 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft teil. Für den Abschlussbericht wurden 94 Handlungsoptionen identifiziert und detailliert beschrieben. Die Studie mit allen Ergebnissen der Dialogplattform Recyclingrohstoffe findet sich hier: recyclingrohstoffe-dialog.de/Recyclingrohstoffe/DE/Downloads/58_DERA_Dialogplattform_Recyclingrohstoffe_Langversion.pdf?__blob=publicationFile
Diese 94 Handlungsoptionen sollen nun priorisiert und in konkrete rechtliche Vorschläge für eine geeignete, rechtssichere und erfolgversprechende Umsetzung überführt werden.
Die Ergebnisse dieser Ausarbeitung sollen als Entscheidungshilfe dafür dienen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen in welcher Form vorrangig angepasst werden sollten, um möglichst viele der Vorschläge des Dialogprozesses umzusetzen. Die erarbeiteten Vorschläge werden dann in den weiteren Prozess der Erarbeitung und Umsetzung der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) eingebracht.
Diese 94 Handlungsoptionen sollen nun priorisiert und in konkrete rechtliche Vorschläge für eine geeignete, rechtssichere und erfolgversprechende Umsetzung überführt werden.
Die Ergebnisse dieser Ausarbeitung sollen als Entscheidungshilfe dafür dienen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen in welcher Form vorrangig angepasst werden sollten, um möglichst viele der Vorschläge des Dialogprozesses umzusetzen. Die erarbeiteten Vorschläge werden dann in den weiteren Prozess der Erarbeitung und Umsetzung der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) eingebracht.
c)
Ort der Leistungserbringung
Berlin
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen vollständig 4,5 Monate nach der Auftragsvergabe.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen Teil B (VOL/B). Zahlungen des Auftraggebers erfolgen mit einem Zahlungsziel
von 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb der angebotenen Skontofrist unter Abzug des
angebotenen Skontos nach Eingang der Rechnung auf das vom Auftragnehmer in der
Rechnung benannte Konto. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlungist der Zugang
des Überweisungsauftrags beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
Leistungen Teil B (VOL/B). Zahlungen des Auftraggebers erfolgen mit einem Zahlungsziel
von 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb der angebotenen Skontofrist unter Abzug des
angebotenen Skontos nach Eingang der Rechnung auf das vom Auftragnehmer in der
Rechnung benannte Konto. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlungist der Zugang
des Überweisungsauftrags beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
1. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen" ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Bei Bietergemeinschaften, ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
2. Nachweis der Kanzleikompetenzen
Die Kanzlei muss seit mindestens sieben Jahren ununterbrochen einen nachweisbaren Tätig-keitsschwerpunkt im Umweltrecht mit besonderem Fokus auf Abfallrecht und Kreislaufwirt-schaft haben. Der Schwerpunkt muss wesentlicher Bestandteil der Kanzleiausrichtung sein (kein bloßes Rand- oder Nebengebiet). Die Kanzlei muss komplexe Fragestellungen an der Schnittstelle von Umwelt-, Abfall- und Europarecht regelmäßig bearbeiten.
- Nachweis durch Kanzleiprofil / Webseite, Benennung einschlägiger Mandate
- Fundierte und praktische Erfahrung im Recht der Kreislaufwirtschaft in mindestens ei-nem der folgenden Gebiete, insbesondere:
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Abfallhierarchie, Produktverantwortung, Abfallende
- Sekundärrohstoffe, Recyclingquoten, Stoffstrommanagement
- EU-rechtliche Vorgaben (z. B. Abfallrahmenrichtlinie, Verpackungsrecht, EU Green-Deal)
3. Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens fünf entsprechende Mandate/Referenzen mit unmittelbarem Bezug zur Kreislaufwirtschaft und komplexer Fragestellungen an der Schnitt-stelle von Umwelt-, Abfall- und Europarecht in den letzten sieben Jahren nachzuweisen, die in Aufwand und Komplexität vergleichbar sind mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu verge-benden Auftrag.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag entsprechen:
- Beschreibung mindestens fünf anspruchsvoller Mandate/Referenzen mit unmittelbarem Bezug zur Kreislaufwirtschaft, Abfallwirtschaft oder vergleichbarem Umweltrecht (ano-nymisiert zulässig)
- Darstellung der jeweiligen rechtlichen Fragestellungen und Rolle der Kanzlei
- Beratung bei grundlegenden Genehmigungs-, Planungs- oder Strukturvorhaben mit umwelt- und abfallrechtlicher Relevanz (z. B. Anlagen, Entsorgungsstrukturen, Recyclingprojekte).
4. Personalstärke und -qualifikation
Der Bieter hat anzugeben, welche Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese der Kanzlei angehören oder nicht.
Das zum Einsatz vorgesehene Team aus mindestens zwei Fachkräften muss jeweils über die nachfolgend aufgeführten Qualifikationen und Erfahrungen verfügen:
- Nachweis von mindestens 3-jähriger Tätigkeit schwerpunktmäßig im Umwelt- und Abfall-recht.
- Bestätigung der besonderen Expertise im Kreislaufwirtschafts- bzw. Abfallrecht durch den Nachweis einer mitwirkenden Rolle bei mindestens drei Referenzprojekten mit Tätigkeiten, die in Art, Umfang und Komplexität dem gegenständlichen Vergabever-fahren vergleichbar sind.
Mindestens eine der eingesetzten Fachkräfte muss:
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht sein mit einem Schwerpunkt auf Umwelt- und Ab-fallrecht oder durch gleichwertige Qualifikation und Tätigkeit als ausgewiesener Ex-perte im Umwelt- und Abfallrecht anerkannt sein.
- Einen Nachweis von mindestens 7-jähriger Tätigkeit schwerpunktmäßig im Umwelt- und Abfallrecht vorlegen.
- Einen Nachweis der besonderen Expertise im Kreislaufwirtschafts- bzw. Abfallrecht vorlegen durch den Nachweis einer leitenden Rolle bei mindestens fünf Referenzpro-jekten mit Tätigkeiten, die in Art, Umfang und Komplexität dem gegenständlichen Vergabeverfahren vergleichbar sind.
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen" ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Bei Bietergemeinschaften, ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
2. Nachweis der Kanzleikompetenzen
Die Kanzlei muss seit mindestens sieben Jahren ununterbrochen einen nachweisbaren Tätig-keitsschwerpunkt im Umweltrecht mit besonderem Fokus auf Abfallrecht und Kreislaufwirt-schaft haben. Der Schwerpunkt muss wesentlicher Bestandteil der Kanzleiausrichtung sein (kein bloßes Rand- oder Nebengebiet). Die Kanzlei muss komplexe Fragestellungen an der Schnittstelle von Umwelt-, Abfall- und Europarecht regelmäßig bearbeiten.
- Nachweis durch Kanzleiprofil / Webseite, Benennung einschlägiger Mandate
- Fundierte und praktische Erfahrung im Recht der Kreislaufwirtschaft in mindestens ei-nem der folgenden Gebiete, insbesondere:
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Abfallhierarchie, Produktverantwortung, Abfallende
- Sekundärrohstoffe, Recyclingquoten, Stoffstrommanagement
- EU-rechtliche Vorgaben (z. B. Abfallrahmenrichtlinie, Verpackungsrecht, EU Green-Deal)
3. Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens fünf entsprechende Mandate/Referenzen mit unmittelbarem Bezug zur Kreislaufwirtschaft und komplexer Fragestellungen an der Schnitt-stelle von Umwelt-, Abfall- und Europarecht in den letzten sieben Jahren nachzuweisen, die in Aufwand und Komplexität vergleichbar sind mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu verge-benden Auftrag.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag entsprechen:
- Beschreibung mindestens fünf anspruchsvoller Mandate/Referenzen mit unmittelbarem Bezug zur Kreislaufwirtschaft, Abfallwirtschaft oder vergleichbarem Umweltrecht (ano-nymisiert zulässig)
- Darstellung der jeweiligen rechtlichen Fragestellungen und Rolle der Kanzlei
- Beratung bei grundlegenden Genehmigungs-, Planungs- oder Strukturvorhaben mit umwelt- und abfallrechtlicher Relevanz (z. B. Anlagen, Entsorgungsstrukturen, Recyclingprojekte).
4. Personalstärke und -qualifikation
Der Bieter hat anzugeben, welche Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese der Kanzlei angehören oder nicht.
Das zum Einsatz vorgesehene Team aus mindestens zwei Fachkräften muss jeweils über die nachfolgend aufgeführten Qualifikationen und Erfahrungen verfügen:
- Nachweis von mindestens 3-jähriger Tätigkeit schwerpunktmäßig im Umwelt- und Abfall-recht.
- Bestätigung der besonderen Expertise im Kreislaufwirtschafts- bzw. Abfallrecht durch den Nachweis einer mitwirkenden Rolle bei mindestens drei Referenzprojekten mit Tätigkeiten, die in Art, Umfang und Komplexität dem gegenständlichen Vergabever-fahren vergleichbar sind.
Mindestens eine der eingesetzten Fachkräfte muss:
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht sein mit einem Schwerpunkt auf Umwelt- und Ab-fallrecht oder durch gleichwertige Qualifikation und Tätigkeit als ausgewiesener Ex-perte im Umwelt- und Abfallrecht anerkannt sein.
- Einen Nachweis von mindestens 7-jähriger Tätigkeit schwerpunktmäßig im Umwelt- und Abfallrecht vorlegen.
- Einen Nachweis der besonderen Expertise im Kreislaufwirtschafts- bzw. Abfallrecht vorlegen durch den Nachweis einer leitenden Rolle bei mindestens fünf Referenzpro-jekten mit Tätigkeiten, die in Art, Umfang und Komplexität dem gegenständlichen Vergabeverfahren vergleichbar sind.
12.
Zuschlagskriterien
Preis
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nichtberücksichtigte Angebote (§46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
nichtberücksichtigte Angebote (§46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
5cfb0639-780e-4aef-b7c4-db1469b70475