Ausschreibungsdetails
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Nichtvorliegen Ausschlussgründe.pdf
750 EA
Der Auftraggeber behält sich vor, die ausgeschriebenen Mengen je Position um bis zu 20 % zu erhöhen.
Teltow, Giesen, Höchstberg, Neumünster und Feldkirchen. Näheres: s. Verzeichnis der Empängeranschriften.
• GS-Zeichen / GS-Zertifikat
• Zertifikat Schwingungsfreiheit: DGUV-Grundsatz 315-410, Punkt 2.5
• Zertifikate Umweltmanagementsystem / Energiemanagementsystem:
• DIN EN ISO 14001 oder EMAS
• DIN EN ISO 50001
• DE-UZ 38 (Blauer Engel)
• european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3)
• Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001
Die entsprechenden vollständigen Nachweise bzw. die entsprechenden
Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache
zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktions-
stätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Die Erfüllung der genannten Anforderungen ist jeweils durch
ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen.
Bitte ebenfalls einreichen:
- ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
• GS-Zeichen / GS-Zertifikat
• Zertifikat Schwingungsfreiheit: DGUV-Grundsatz 315-410, Punkt 2.5
• Zertifikate Umweltmanagementsystem / Energiemanagementsystem:
• DIN EN ISO 14001 oder EMAS
• DIN EN ISO 50001
• DE-UZ 38 (Blauer Engel)
• european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3)
• Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001
Die entsprechenden vollständigen Nachweise bzw. die entsprechenden
Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache
zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktions-
stätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Die Erfüllung der genannten Anforderungen ist jeweils durch
ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen.
Bitte ebenfalls einreichen:
- ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
• GS-Zeichen / GS-Zertifikat
• Zertifikat Schwingungsfreiheit: DGUV-Grundsatz 315-410, Punkt 2.5
• Zertifikate Umweltmanagementsystem / Energiemanagementsystem:
• DIN EN ISO 14001 oder EMAS
• DIN EN ISO 50001
• DE-UZ 38 (Blauer Engel)
• european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3)
• Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001
Die entsprechenden vollständigen Nachweise bzw. die entsprechenden
Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache
zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktions-
stätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Die Erfüllung der genannten Anforderungen ist jeweils durch
ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen.
Bitte ebenfalls einreichen:
- ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
Das Datenblatt muss Informationen zu allen technischen Anforderungen der LB enthalten.
Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin und auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 24 Werktagen (Waren-eingang) ein Musterexemplar zur Prüfung in Bonn anzuliefern. Die Anliefe-rung erfolgt auf Kosten des Bieters an einem Werktag (montags bis freitags). Das Musterexemplar muss sämtliche Forderungen der Leistungsbeschrei-bung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Das Muster ist nach ausdrücklicher Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen wieder abzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages aufzubewahren.
- Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibung
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist eine Re-ferenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Kann ein Bie-ter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nach-weisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
Es wird auf die Leistungsbeschreibungen verwiesen.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von:
Los 1: 100.000 €
Los 2: 50.000 €
Los 3: 50.000 €
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von:
Los 1: 100.000 €
Los 2: 50.000 €
Los 3: 50.000 €
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
• Nachweis vorhanden und gültig: 15 Punkte
• Nachweis nicht gültig oder nicht vorhanden: 0 Punkte
Die Erfüllung des Kriteriums ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Die Bescheinigung eines unabhängigen, akkreditierten Prüfinstituts, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen.
• Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 25 Punkte
• Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 15 Punkte
• Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 5 Punkte
• Nachweis nicht gültig oder nicht vorhanden: 0 Punkte
Die Erfüllung des Kriteriums ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Die Bescheinigung eines unabhängigen, akkreditierten Prüfinstituts, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Das Angebot bzw. der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Abweichungen des Angebotspreises nach oben werden prozentual von der Höchstpunktzahl abgezogen.
Maximal mögliche Punkte:
60 Punkte
Beschreibung und Details zur Punktevergabe:
s. Vergabeunterlagen Dokumente "Bewertungsbogen"
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfah-ren ausgeschlossen.
Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforde-rung ausgeschlossen. Sofern dieses Formular nicht eingereicht wurde bzw. nicht unterschrieben wurde, gilt das Angebot als nicht abgegeben.
Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Unterlagen, die für die fachliche und technische Prüfung der Angebote erforderlich sind, zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen sind. Hierzu zählen vorliegend die in der Ta-belle unter 1.4 aufgeführten Dokumente und die jeweiligen Anforderungen der Leistungsbeschreibungen.
Eine Nachforderung dieser Unterlagen ist ausgeschlossen. Angebote, bei denen diese Unterlagen fehlen oder unvollständig sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden.
Die Nachforderung von fehlenden oder unvollständigen Unterlagen, die aus-schließlich formeller Natur sind, bleibt hiervon unberührt und steht im Ermessen des Auftraggebers (§ 56 VgV).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
152 EA
WA114819 Bildarbtisch, 160x80x65-75,Kabelf,Eiche
625 EA
WA103140 NM2026, Tisch,4-Bein, 80x80cm
458 EA
Der Auftraggeber behält sich vor, die ausgeschriebenen Mengen je Position um bis zu 20 % zu erhöhen.
Teltow, Giesen, Höchstberg, Neumünster und Feldkirchen. Näheres: s. Verzeichnis der Empängeranschriften.
• GS-Zeichen / GS-Zertifikat
• Zertifikat Schwingungsfreiheit: DGUV-Grundsatz 315-410, Punkt 2.5
• Zertifikate Umweltmanagementsystem / Energiemanagementsystem:
• DIN EN ISO 14001 oder EMAS
• DIN EN ISO 50001
• DE-UZ 38 (Blauer Engel)
• european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3)
• Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001
Die entsprechenden vollständigen Nachweise bzw. die entsprechenden
Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache
zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktions-
stätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Die Erfüllung der genannten Anforderungen ist jeweils durch
ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen.
Bitte ebenfalls einreichen:
- ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
• GS-Zeichen / GS-Zertifikat
• Zertifikat Schwingungsfreiheit: DGUV-Grundsatz 315-410, Punkt 2.5
• Zertifikate Umweltmanagementsystem / Energiemanagementsystem:
• DIN EN ISO 14001 oder EMAS
• DIN EN ISO 50001
• DE-UZ 38 (Blauer Engel)
• european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3)
• Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001
Die entsprechenden vollständigen Nachweise bzw. die entsprechenden
Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache
zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktions-
stätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Die Erfüllung der genannten Anforderungen ist jeweils durch
ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen.
Bitte ebenfalls einreichen:
- ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
• GS-Zeichen / GS-Zertifikat
• Zertifikat Schwingungsfreiheit: DGUV-Grundsatz 315-410, Punkt 2.5
• Zertifikate Umweltmanagementsystem / Energiemanagementsystem:
• DIN EN ISO 14001 oder EMAS
• DIN EN ISO 50001
• DE-UZ 38 (Blauer Engel)
• european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3)
• Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001
Die entsprechenden vollständigen Nachweise bzw. die entsprechenden
Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache
zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktions-
stätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Die Erfüllung der genannten Anforderungen ist jeweils durch
ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen.
Bitte ebenfalls einreichen:
- ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
Das Datenblatt muss Informationen zu allen technischen Anforderungen der LB enthalten.
Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin und auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 24 Werktagen (Waren-eingang) ein Musterexemplar zur Prüfung in Bonn anzuliefern. Die Anliefe-rung erfolgt auf Kosten des Bieters an einem Werktag (montags bis freitags). Das Musterexemplar muss sämtliche Forderungen der Leistungsbeschrei-bung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Das Muster ist nach ausdrücklicher Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen wieder abzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages aufzubewahren.
- Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibung
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist eine Re-ferenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Kann ein Bie-ter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nach-weisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
Es wird auf die Leistungsbeschreibungen verwiesen.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von:
Los 1: 100.000 €
Los 2: 50.000 €
Los 3: 50.000 €
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von:
Los 1: 100.000 €
Los 2: 50.000 €
Los 3: 50.000 €
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen.
• Nachweis vorhanden und gültig: 15 Punkte
• Nachweis nicht gültig oder nicht vorhanden: 0 Punkte
Die Erfüllung des Kriteriums ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Die Bescheinigung eines unabhängigen, akkreditierten Prüfinstituts, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Wichtiger Hinweis:
Die entsprechenden Nachweise müssen für alle drei Tischvarianten gelten.
Nachhaltigkeitsstandard (european Level-Zertifikat)
Das entsprechende Zertifikat muss sich auf das angebotene Produkt und den Hersteller beziehen.
• Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 25 Punkte
• Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 15 Punkte
• Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 5 Punkte
• Nachweis nicht gültig oder nicht vorhanden: 0 Punkte
Die Erfüllung des Kriteriums ist durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut bzw. durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle zu bestätigen. Die entsprechenden vollständigen Nachweise (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktionsstätten und Produkte sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Die Bescheinigung eines unabhängigen, akkreditierten Prüfinstituts, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Anforderungen zur Erlangung des entsprechenden Zertifikates erfüllt sind., wird als gleichwertig anerkannt. Das entsprechende Zertifikat ist nach Erlangen unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Wichtiger Hinweis:
Die entsprechenden Nachweise müssen für alle drei Tischvarianten gelten.
Das Angebot bzw. der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Abweichungen des Angebotspreises nach oben werden prozentual von der Höchstpunktzahl abgezogen.
Maximal mögliche Punkte:
60 Punkte
Beschreibung und Details zur Punktevergabe:
s. Vergabeunterlagen Dokumente "Bewertungsbogen"
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfah-ren ausgeschlossen.
Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforde-rung ausgeschlossen. Sofern dieses Formular nicht eingereicht wurde bzw. nicht unterschrieben wurde, gilt das Angebot als nicht abgegeben.
Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Unterlagen, die für die fachliche und technische Prüfung der Angebote erforderlich sind, zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen sind. Hierzu zählen vorliegend die in der Ta-belle unter 1.4 aufgeführten Dokumente und die jeweiligen Anforderungen der Leistungsbeschreibungen.
Eine Nachforderung dieser Unterlagen ist ausgeschlossen. Angebote, bei denen diese Unterlagen fehlen oder unvollständig sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden.
Die Nachforderung von fehlenden oder unvollständigen Unterlagen, die aus-schließlich formeller Natur sind, bleibt hiervon unberührt und steht im Ermessen des Auftraggebers (§ 56 VgV).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
500 EA
Der Auftraggeber behält sich vor, die ausgeschriebenen Mengen je Position um bis zu 20 % zu erhöhen.
Teltow, Giesen, Höchstberg, Neumünster und Feldkirchen. Näheres: s. Verzeichnis der Empängeranschriften.
• GS-Zeichen / GS-Zertifikat
• Zertifikat Schwingungsfreiheit: DGUV-Grundsatz 315-410, Punkt 2.5
• Zertifikate Umweltmanagementsystem / Energiemanagementsystem:
• DIN EN ISO 14001 oder EMAS
• DIN EN ISO 50001
• DE-UZ 38 (Blauer Engel)
• european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3)
• Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001
Die entsprechenden vollständigen Nachweise bzw. die entsprechenden
Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache
zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktions-
stätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Die Erfüllung der genannten Anforderungen ist jeweils durch
ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen.
Bitte ebenfalls einreichen:
- ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
• GS-Zeichen / GS-Zertifikat
• Zertifikat Schwingungsfreiheit: DGUV-Grundsatz 315-410, Punkt 2.5
• Zertifikate Umweltmanagementsystem / Energiemanagementsystem:
• DIN EN ISO 14001 oder EMAS
• DIN EN ISO 50001
• DE-UZ 38 (Blauer Engel)
• european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3)
• Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001
Die entsprechenden vollständigen Nachweise bzw. die entsprechenden
Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache
zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktions-
stätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Die Erfüllung der genannten Anforderungen ist jeweils durch
ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen.
Bitte ebenfalls einreichen:
- ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
• GS-Zeichen / GS-Zertifikat
• Zertifikat Schwingungsfreiheit: DGUV-Grundsatz 315-410, Punkt 2.5
• Zertifikate Umweltmanagementsystem / Energiemanagementsystem:
• DIN EN ISO 14001 oder EMAS
• DIN EN ISO 50001
• DE-UZ 38 (Blauer Engel)
• european Level-Zertifikat (Stufe 1, 2 oder 3)
• Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001
Die entsprechenden vollständigen Nachweise bzw. die entsprechenden
Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Anhänge) sind in deutscher Sprache
zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche Hersteller/Produktions-
stätten sich das jeweilige Zertifikat bezieht.
Die Erfüllung der genannten Anforderungen ist jeweils durch
ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen.
Bitte ebenfalls einreichen:
- ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)
Das Datenblatt muss Informationen zu allen technischen Anforderungen der LB enthalten.
Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin und auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 24 Werktagen (Waren-eingang) ein Musterexemplar zur Prüfung in Bonn anzuliefern. Die Anliefe-rung erfolgt auf Kosten des Bieters an einem Werktag (montags bis freitags). Das Musterexemplar muss sämtliche Forderungen der Leistungsbeschrei-bung erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Das Muster ist nach ausdrücklicher Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen wieder abzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages aufzubewahren.
- Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibung
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist eine Re-ferenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Kann ein Bie-ter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nach-weisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
Es wird auf die Leistungsbeschreibungen verwiesen.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von:
Los 1: 100.000 €
Los 2: 50.000 €
Los 3: 50.000 €
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausreichend.
Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von:
Los 1: 100.000 €
Los 2: 50.000 €
Los 3: 50.000 €
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Maximal mögliche Punkte:
100 Punkte
Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfah-ren ausgeschlossen.
Das Formular Angebot (EinkaufBw IUD / 03/2025) ist von einer Nachforde-rung ausgeschlossen. Sofern dieses Formular nicht eingereicht wurde bzw. nicht unterschrieben wurde, gilt das Angebot als nicht abgegeben.
Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Unterlagen, die für die fachliche und technische Prüfung der Angebote erforderlich sind, zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen sind. Hierzu zählen vorliegend die in der Ta-belle unter 1.4 aufgeführten Dokumente und die jeweiligen Anforderungen der Leistungsbeschreibungen.
Eine Nachforderung dieser Unterlagen ist ausgeschlossen. Angebote, bei denen diese Unterlagen fehlen oder unvollständig sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden.
Die Nachforderung von fehlenden oder unvollständigen Unterlagen, die aus-schließlich formeller Natur sind, bleibt hiervon unberührt und steht im Ermessen des Auftraggebers (§ 56 VgV).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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